Nein, Sie bekommen Baukindergeld nur für den vollständigen Ersterwerb einer Immobilie. Wollen Sie Ihr Haus umbauen, das Dachgeschoss ausbauen oder einen Anbau an das Haus setzen, erhalten Sie für diese Investition kein Baukindergeld. Es wird lediglich für den Gesamterwerb einer Immobilie gezahlt.
Der Erhalt von Baukindergeld ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese schreiben genau vor, welche Bedingungen es in Bezug auf Ihre Immobilie, Ihr Einkommen und Ihre Kinder zu erfüllen gilt. Sie erhalten Baukindergeld nur, wenn:
Ein Anbau oder der barrierefreie Umbau Ihrer Immobilie kollidiert mit einem Teil dieser Voraussetzungen. Denn Baukindergeld ist lediglich für Erwerb der Immobilie gedacht und nicht für nachträgliche An-, Aus- und Umbauten.
Kaufen Sie allerdings in naher Zukunft ein altes Haus und wollen Sie es im Zuge dessen sanieren und umbauen, dann können Sie (bis zu drei Monate) nach dem Einzug Baukindergeld beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Baukindergeld nicht in einem Stück, sondern jährlich bis zu zehn Jahre 1.200 Euro pro Kind ausgeschüttet werden. Daher können Sie die Förderung nicht als Eigenkapital in Ihre Baufinanzierung einbringen. Sie ist als Zuschuss für die Tilgung des Baudarlehens gedacht.
Der Staat hilft Ihnen mit dem Baukindergeld also, schneller schuldenfrei zu sein. Zum einen können Sie das Geld jährlich als Sondertilgung in Ihre Baufinanzierung stecken, Sie könnten das Geld aber auch über die gesamte Laufzeit beispielsweise in einen Bausparvertrag einzahlen. Das Bauspardarlehen können Sie dann im Zuge der Anschlussfinanzierung als Kapital einbringen und so die zu finanzierende Restschuld auf einen Schlag um Summe „X“ verkleinern.
Weitere und detailliertere Informationen rund um das Thema Baukindergeld erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel „Baukindergeld (KfW 424): Jetzt die neue Eigenheimzulage beantragen“.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Baufinanzierung