Zunächst einmal wird das Baukindergeld jährlich ausbezahlt und über das Zuschuss-Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Sofern Sie dafür noch keinen Zugang haben, müssen Sie sich hier für die Beantragung erstmalig registrieren. Anschließend können Sie über das Portal die Beantragung vornehmen. Im Zuge dessen geben Sie persönliche Daten an. Hierzu gehört auch die Kontoverbindung, auf die das Baukindergeld später ausbezahlt werden soll. Im Rahmen des Antragsverfahrens müssen Sie außerdem Ihre Identität nachweisen, entweder per PostIdent- oder per VideoIdent-Verfahren. Und die KfW benötigt Unterlagen von Ihnen, und zwar Steuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres, Meldebescheinigungen und den aktuellen Grundbuchauszug zu Ihrer Immobilie. Diese Nachweise müssen Sie in digitaler Form ins Portal hochladen.
Beantragen Sie das Baukindergeld zwecks Auszahlung umgehend nach Ihrem Einzug. Dafür gelten folgende Fristen:
Erst, wenn die KfW alle Unterlagen geprüft und festgestellt hat, ob Sie förderberechtigt sind, geht es mit der Baukindergeld Auszahlung voran: Sie erhalten dann über das Zuschussportal eine Auszahlungsbestätigung, in der auch das Datum der ersten Auszahlung angekündigt wird. Die jährlich darauf folgenden Auszahlungen werden jeweils zum gleichen Termin erfolgen. Haben Sie beispielsweise am 01.06.2019 zum ersten Mal Baukindergeld bezogen, erhalten Sie am 01.06.2020 die nächste Auszahlung.
Unsere Spezialisten für Baufinanzierung beraten Sie gern zu den verschiedenen KfW-Förderungen und unterstützen Sie bei der Wahl des passenden Darlehens. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu einem unserer Berater vor Ort auf oder fordern Sie einen Finanzierungsvorschlag an. In einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten wir Ihre Fragen und finden das geeignete KfW-Darlehen für Sie.
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