Das Baukindergeld können Sie bis zu drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Entscheidend ist das Datum auf der amtlichen Meldebescheinigung. Haben Sie Ihre Immobilien erworben, die Sie zuvor gemietet haben, gilt das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Dann haben Sie drei Monate Zeit, einen Antrag über das KfW-Zuschussportal zu stellen. Verpassen Sie diesen Zeitraum, darf kein Antrag mehr gestellt werden.
Um Baukindergeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Kaufvertrag nach dem 31.12.2017 unterschrieben haben. Wollen Sie lieber bauen, darf die Baugenehmigung frühestens am 01.01.2018 erteilt worden sein. Darüber hinaus gilt:
Erfüllen Sie die hier aufgeführten Voraussetzungen, haben Sie die besten Chancen, Baukindergeld zu erhalten.
Das Baukindergeld können Sie über das Zuschussportal der KfW beantragen. Für die Prüfung benötigt die KfW die Einkommenssteuerbescheide von 2017 und 2018, wenn Sie im Jahr 2020 einen Antrag stellen. Ansonsten halten Sie die Steuerbescheide aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr bereit. Außerdem müssen Sie die Meldebescheinigung als Nachweis für Ihren Einzug vorlegen. Ein Auszug aus dem Grundbuch weist Sie als Eigentümer der Immobilie aus.
Baukindergeld kann nicht mehr beantragt werden. Die Förderung endete zum 31.12.2022.