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Wie erfolgt die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung?

Möchten Sie Ihre Baufinanzierung oder Anschlussfinanzierung vor Ablauf der Zinsbindung kündigen, verlangt die Bank für die vorzeitige Kündigung die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei handelt es sich um eine Art Schadenersatz, mit der die Bank für die damit entgangenen Zinseinnahmen entschädigt wird.

Bevor Sie die Kündigung aussprechen und zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet sind, sollten Sie vier Punkte nicht außer Acht lassen:

  1. Prüfen Sie, ob Sie vom Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können
    Nach § 489 BGB dürfen Sie nach zehn Jahren Laufzeit des Darlehens das Sonderkündigungsrecht für Ihre Baufinanzierung nutzen. Berechnet wird die Laufzeit ab dem Datum, an dem Sie die vollständige Darlehenssumme erhalten haben. Sind seit diesem Zeitpunkt zehn Jahre vergangen, können Sie Ihren Baukredit oder Ihre Anschlussfinanzierung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten und ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
  2. Prüfen Sie, ob Sie die Vorfälligkeitsentschädigung im Ausnahmefall umgehen können
    Tilgen Sie Ihre Baufinanzierung noch keine zehn Jahre, gibt es Ausnahmefälle, in denen die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Dazu gehören eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag, die Vertragskündigung seitens der Bank, eine einvernehmliche Kündigung des Vertrages sowie ein variables Darlehen.
  3. Berechnen Sie selbst die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung
    Mit unserem Vorfälligkeitsrechner​​​​​​​ finden Sie ganz schnell heraus, wie hoch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ungefähr ausfallen würde. Zudem haben Sie so die Möglichkeit, verschiedene Szenarien durchzuspielen und so die beste Strategie für Ihre Kündigung herauszufinden. Beispielsweise können Sie den Kündigungszeitpunkt variieren und damit sehen, wann eine Kreditkündigung finanziell am sinnvollsten ist.
  4. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank
    In einem Gespräch mit Ihrer Bank können Sie erst einmal herausfinden, ob es möglich ist, den Kredit vorzeitig abzulösen. Dort erfahren Sie dann auch, wie hoch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen würde. Prüfen Sie das Ergebnis gern noch einmal mit unserem Vorfälligkeitsrechner auf Unstimmigkeiten.

Zahlen bitte: So ist der Ablauf bei einer Vorfälligkeitsentschädigung

Ist eine Kündigung unvermeidlich, hilft es, den Ablauf bei der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kennen. So gehen Sie dabei am besten vor:

  1. Schreiben Sie die Kündigung für Ihren Darlehensvertrag

    Die Kündigung sollte dabei folgende Punkte enthalten:

    • Die Benennung und die Nummer des Darlehensvertrages
    • Alle Darlehensnehmer mit vollständigen Namen und Geburtsdatum
    • Den gewünschten Kündigungstermin
    • Ihre Unterschrift
  2. Reichen Sie Ihre Kreditkündigung bei der Bank ein

    Die Kreditkündigung muss immer schriftlich erfolgen. Am sichersten sind Sie, wenn Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden, dann wissen Sie genau, dass Ihre Kündigung auch angekommen ist.

  3. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung

    Aus der Kündigungsbestätigung der Bank erfahren Sie, wann Ihr Kredit genau endet, zu welchem Zeitpunkt Sie ihn ablösen können und wie hoch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt.

  4. Sie prüfen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

    In vielen Zahlungsbescheiden zur Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich Fehler erkennen. So wird die Bearbeitungsgebühr häufig zu hoch berechnet oder Ihr Sondertilgungsrecht wurde bei der Berechnung nicht beachtet. Kontrollieren Sie die Höhe der Entschädigungssumme noch einmal mit unserem Vorfälligkeitsrechner und lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Kapitalrecht helfen.

  5. Sie lassen sich die Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank bestätigen

    Dies ist besonders wichtig, wenn Sie beispielsweise Ihr Haus verkaufen und die Entschädigungssumme in den Kaufbetrag mit einrechnen möchten.

  6. Sie zahlen das ausstehende Darlehen und die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank.

    Ist die Berechnung korrekt, steht die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sowie der Restschuld an.

  7. Sie machen die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei der Steuererklärung geltend

    Als Vermieter können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist, dass die Immobilie weiter vermietet wird und die Entschädigung aus einer Umschuldung entstanden ist. Hausverkäufer können die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten beim Finanzamt geltend machen und damit den zu versteuernden Verkaufserlös reduzieren. Dazu muss die Immobilie aber innerhalb der ersten zehn Jahre nach Anschaffung verkauft werden.

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