Möchten Sie Ihre Baufinanzierung oder Anschlussfinanzierung vor Ablauf der Zinsbindung kündigen, verlangt die Bank für die vorzeitige Kündigung die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei handelt es sich um eine Art Schadenersatz, mit der die Bank für die damit entgangenen Zinseinnahmen entschädigt wird.
Bevor Sie die Kündigung aussprechen und zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet sind, sollten Sie vier Punkte nicht außer Acht lassen:
Ist eine Kündigung unvermeidlich, hilft es, den Ablauf bei der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kennen. So gehen Sie dabei am besten vor:
Die Kündigung sollte dabei folgende Punkte enthalten:
Die Kreditkündigung muss immer schriftlich erfolgen. Am sichersten sind Sie, wenn Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden, dann wissen Sie genau, dass Ihre Kündigung auch angekommen ist.
Aus der Kündigungsbestätigung der Bank erfahren Sie, wann Ihr Kredit genau endet, zu welchem Zeitpunkt Sie ihn ablösen können und wie hoch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt.
In vielen Zahlungsbescheiden zur Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich Fehler erkennen. So wird die Bearbeitungsgebühr häufig zu hoch berechnet oder Ihr Sondertilgungsrecht wurde bei der Berechnung nicht beachtet. Kontrollieren Sie die Höhe der Entschädigungssumme noch einmal mit unserem Vorfälligkeitsrechner und lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Kapitalrecht helfen.
Dies ist besonders wichtig, wenn Sie beispielsweise Ihr Haus verkaufen und die Entschädigungssumme in den Kaufbetrag mit einrechnen möchten.
Ist die Berechnung korrekt, steht die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sowie der Restschuld an.
Als Vermieter können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist, dass die Immobilie weiter vermietet wird und die Entschädigung aus einer Umschuldung entstanden ist. Hausverkäufer können die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten beim Finanzamt geltend machen und damit den zu versteuernden Verkaufserlös reduzieren. Dazu muss die Immobilie aber innerhalb der ersten zehn Jahre nach Anschaffung verkauft werden.
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 600 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung