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Ich möchte meinen Immobilienkredit kündigen. Muss ich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der KfW zahlen?

Haben Sie zusätzlich zu Ihrem Immobilienkredit ein KfW-Darlehen aufgenommen und möchten dieses vor Ablauf der Zinsbindung kündigen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Bei einigen Verträgen stellt Ihnen die KfW aber eine kostenlose Sondertilgungsoption zur Verfügung, mit dem Sie Ihr Darlehen während der ersten Zinsbindungsfrist vorzeitig tilgen können. Dies ist sowohl über die ganze Darlehenssumme als auch über Teilbeträge von mindestens 1.000 Euro möglich.

Die Sondertilgungsoption wird nur für KfW Darlehen angeboten, die vom Bund zinsbegünstigt werden, wie beispielsweise die Programme Energieeffizient Bauen oder Energieeffizient Sanieren. Ob Ihr Kredit eine Option zur Sondertilgung bietet, können Sie in den Darlehensbedingungen nachlesen, die Sie mit Ihrem Vertrag erhalten haben. Handelt es sich dagegen um einen Kredit, der komplett von der KfW finanziert wird, wird bei einer vorzeitigen Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Wie hoch diese ist, können Sie direkt bei der KfW erfragen.

Noch ein Tipp: Prüfen Sie die Berechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung, die Sie von Ihrer Bank erhalten haben. Ein häufiger Fehler bei der Kostenberechnung besteht nämlich darin, dass ein falscher Darlehensbetrag zugrunde gelegt wird. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Bank nicht den gesamten Darlehensbetrag als Berechnungsgrundlage nimmt, sondern nur die von ihr zur Verfügung gestellte Summe. Die Vorfälligkeitsentschädigung für das KfW-Darlehen wird noch einmal separat von der KfW-Bank berechnet.

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