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Muss ich beim Hausverkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, muss die Bank Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag entlassen. Für die entgangenen Zinsen wird sie Ihnen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.

Das ist zulässig und soll den finanziellen Schaden für die Bank ausgleichen, wenn Sie Ihre Baufinanzierung vor Ablauf der Zinsbindung kündigen.

Es gibt jedoch folgende Ausnahmefälle:

  • Immobilie tauschen: Beim Immobilientausch wird die vorhandene Immobilie gegen eine neue gleich- oder höherwertige Immobilie ausgetauscht. Der aktuelle Darlehensvertrag bleibt bestehen.
  • Kredit wird von Käufer übernommen: Übernimmt der Käufer nicht nur die Immobilie, sondern auch Ihren Immobilienkredit, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung für Sie Der Käufer profitiert gegebenenfalls dann sogar noch von günstigen Zinsen sollten diese in der Zwischenzeit gestiegen sein. 
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Nach § 489 BGB steht jedem Kreditnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach 10 Jahren Laufzeit und 6-monatiger Kündigungsfrist kann der Kreditvertrag jederzeit kostenlos gekündigt werden. 

Sowohl der Objekt- als auch der Schuldnertausch setzen das Einverständnis der Bank voraus.

Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Vorfälligkeitsentschädigungsrechner, wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall wahrscheinlich ausfallen wird. Sie erhalten so nicht nur einen groben Überblick über die anfallenden Kosten, sondern können auch die Berechnung Ihrer Bank noch einmal überprüfen.

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