Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, muss die Bank Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag entlassen. Für die entgangenen Zinsen wird sie Ihnen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.
Das ist zulässig und soll den finanziellen Schaden für die Bank ausgleichen, wenn Sie Ihre Baufinanzierung vor Ablauf der Zinsbindung kündigen.
Es gibt jedoch folgende Ausnahmefälle:
Sowohl der Objekt- als auch der Schuldnertausch setzen das Einverständnis der Bank voraus.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Vorfälligkeitsentschädigungsrechner, wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall wahrscheinlich ausfallen wird. Sie erhalten so nicht nur einen groben Überblick über die anfallenden Kosten, sondern können auch die Berechnung Ihrer Bank noch einmal überprüfen.
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 600 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung