Was ist eine Zweckbestimmungserklärung?
Eine Zweckbestimmungserklärung dient dazu, bei einem Immobilienkauf die Grundschuld vertraglich mit dem Darlehen zu verbinden.
Zum Hintergrund: Wenn Sie sich Geld für einen Hauskredit von der Bank leihen, verlangt diese von Ihnen, dass Sie eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Dadurch erhält die Bank die Sicherheit, im Falle eines Zahlungsausfalls dennoch an ihr Geld zu kommen – zum Beispiel im Rahmen einer Versteigerung. Die Grundschuld ist zunächst nicht mit einem bestimmten Darlehen verbunden.
Weil die Zweckbestimmungserklärung die Grundschuld und das Darlehen verbindet, kann die Bank nur das verlangen, was ihr noch aus dem Darlehen zusteht. Gäbe es keine Zweckbestimmungserklärung, könnte die Bank die Grundschuld auch zur Deckung anderer Schulden, die Sie bei der Bank haben, nutzen.
Unterschied Zweckbestimmungserklärung und Hypothek
Die Hypothek ist direkt an das Darlehen und die Laufzeit gebunden. Sobald der Kredit abbezahlt ist, besteht keine weitere Forderung vonseiten der Bank. Bei der Zweckbestimmungserklärung hingegen besteht die Grundschuld nach dem Ende des Darlehens weiter und kann als Sicherheit für weitere Kredite verwendet werden. Um sie aus dem Grundbuch zu löschen, braucht es die Zustimmung der Bank.
Was ist der Unterschied zwischen der engen und weiten Zweckbestimmungserklärung?
Es gibt zwei Formen der Zweckbestimmungserklärung:
- Die weite Zweckbestimmungserklärung
Diese Form der Zweckbestimmungserklärung ist in ihrer Bindung offen und umfasst alle Forderungen, die ein Kreditnehmer bei der Bank haben kann. Dadurch lassen sich mit der Grundschuld neben einem Baukredit zum Beispiel auch ein Ratenkredit für ein Auto oder auch zukünftige Schulden absichern. - Die enge Zweckbestimmungserklärung
Bei dieser Variante der Zweckbestimmungserklärung ist klar definiert, was mit der Grundschuld abgesichert werden soll. Die Grundschuld ist dann nur für ein spezielles Darlehen gültig und lässt sich nicht auf andere Kredite anwenden.
Eine Zweckbestimmungserklärung bei einer Grundschuld ist flexibler als eine Hypothek. Achten Sie aber darauf, welche Form der Zweckbestimmungserklärung Sie wählen. Bei der weiten Form gilt die Grundschuld für alle Schulden, die Sie bei der Bank haben. Sollten Sie einen dieser Kredite nicht mehr bezahlen können, kann die Bank auf Ihre Immobilie zugreifen.
Oft ergänzt die Bank die weite Zweckbestimmungserklärung mit einer Vollstreckungsunterwerfung. Dadurch hat die Bank die Möglichkeit, auf Ihr komplettes Vermögen zuzugreifen, ohne auf ein Gerichtsurteil zu warten, sollten Sie einen Kredit nicht mehr bezahlen können.
Die enge Zweckbestimmungserklärung ist deshalb für Verbraucher besser, denn sie grenzt die Forderungen ein und gibt der Bank weniger Zugriffsmöglichkeiten auf Ihr Vermögen.
Wer muss die Zweckbestimmungserklärung unterschreiben?
Die Zweckbestimmungserklärung wird in der Regel sowohl vom Darlehensnehmer als auch dem Kreditinstitut unterzeichnet. Manchmal wollen Kreditinstitute, dass zusätzlich zum Darlehensnehmer auch der Ehepartner die Zweckbestimmungserklärung unterschreibt, auch wenn dieser nicht Darlehensnehmer ist. Dadurch möchte sich die Bank zusätzlich absichern. Das bedeutet aber auch, dass Ehepartner für bestehende und auch zukünftige Schulden Ihres Partners mithaften. Schauen Sie sich deshalb im Vorfeld an, was in den Bankformularen steht.
Wo unterschreibe ich eine Zweckbestimmungserklärung?
In den meisten Fällen gibt es die Zweckbestimmungserklärung direkt bei der Bank als separates Formular. Dort sind auch schon alle wichtigen Informationen vorhanden. Nach der Unterschrift geht das Dokument zu einem Notar, der dann den Eintrag in das Grundbuch vornimmt.
Siehe auch Zweckerklärung für Grundschulden