Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um ein Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit.
Die Banken sind generell nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. In begründeten Einzelfällen wird die Bank allerdings zustimmen, eine vorzeitigen Rücknahme durchzuführen.
Aufgrund der fristenkongruenten Refinanzierung der Kreditinstitute darf der objektiv entstandene Zins-/Margenschaden von der Bank zurückverlangt werden. Die Berechnungsgrundlage basiert auf ein Urteil des BGH.