Der Grundstückskauf setzt den Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrags voraus, andernfalls ist er nicht rechtskräftig. Im Grundstückskaufvertrag sind die Bedingungen für die vorgesehene Eigentumsübertragung enthalten. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des verabredeten Kaufpreises. Der Grundstückserwerb wird praktisch in drei Phasen durchgeführt:
1. Abschluss des Kaufvertrages mit notarieller Beglaubigung.
2. Auflassung (notarielle Einigungserklärung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang) - wird häufig auch bereits gemeinsam mit dem Kaufvertrag beurkundet.
3. Grundbucheintrag des Eigentumsübergangs.
Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch ist der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks geworden.