Verträge mit Bauträgern oder Handwerkern: Fallstricke vermeiden – so gehts!

Verträge mit Bauträgern oder Handwerkern: Fallstricke vermeiden – so gehts!

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Manuela Reibold-Rolinger, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, spricht mit Anna über mögliche Stolperfallen in Bauverträgen und gibt Tipps, wie sich diese bereits im Zuge des Vertragsabschlusses rechtsverbindlich aushebeln lassen. Zudem beschreibt Frau Reibold-Rolinger den Königsweg für einen reibungslosen Neubau der eigenen Immobilie.

„Ich habe in meiner ganzen Berufstätigkeit noch nie einen Bauvertrag gesehen, wo es nicht mindestens eine rechtswidrige Klausel gab, die rechtsverbindlich korrigiert werden musste“, berichtet Manuela Reibold-Rolinger. Jeder angehende Bauherr sollte daher den Bauvertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen, bevor er ihn unterschreibt und möglicherweise in eine Stolperfalle tappt.

Die gute Nachricht lautet: Die Rechtsprechung ist ein eindeutig. Denn spätestens mit der Einführung des neuen Bauvertragsrecht im Jahre 2018 hat sich die Situation für private Bauherren deutlich verbessert. Dazu zählen beispielsweise klare Regelungen für einen rechtssicheren Festpreis und der Einhaltung entsprechender Fristen.

Dennoch zeigt die Praxis, dass Bauverträge immer noch durchleuchtet werden müssen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. „Die Vertragsprüfung durch einen Fachanwalt kostet zwar etwas, doch die Investition zahlt sich aus. Denn kostspielige und langjährige Bauprozesse lassen sich in der Regel dadurch vermeiden“, sagt Manuela Reibold-Rolinger. Und ergänzt. „Verträge sind grundsätzlich zum Vertragen da. Und wann vertrage ich mich? Wenn ich genau verstanden habe, was da steht. Das gilt auch für einen Bauvertrag.“

Hausbau: Warum ihr über einen Generalunternehmer nachdenken solltet

Damit ein Bauvertrag zustande braucht es zwei Vertragsparteien: den Auftraggeber (Bauherr) und den Auftragsnehmer (Baupartner). Manuela Reibold-Rolinger hat eine klare Meinung darüber, wie ein privater Bauherr das Neubau-Projekt ohne große Spannungen und Stress umsetzen kann. Sie spricht von einem „Königsweg“, den ihr in den folgenden Schritten absolvieren könnt:

  1. Suche und Finanzierung des Baugrundstücks
  2. Beauftragung eines Bodengutachtens
  3. Hausbauplanung durch einen Architekten
  4. Einholung der Baugenehmigung durch einen Architekten
  5. Generalunternehmer als Baupartner suchen
  6. Bauvertrag durch einen Fachanwalt prüfen und diesen ggf. anpassen
  7. Beauftragung des Generalunternehmers für den Hausbau

Im ersten Moment klingt der „Königsweg“ vielleicht etwas langatmig, doch Frau Reibold- Rolinger bringt es auf dem Punkt:

Wer sich genügend Zeit nimmt für eine wasserdichte Planung, die Suche nach dem passenden Baupartner und die Ausgestaltung eines rechtssicheren Bauvertrags, der die Interessen des Verbrauchers schützt, der kann nachts besser schlafen. Denn Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen und Baupreis sind dann klar fixiert.

Manuela Reibold-Rolinger, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Wie ihr seht, ist der sogenannte Generalunternehmer für den eigentlichen Hausbau verantwortlich. Doch wer ist das eigentlich und was macht er genau? Ein Generalunternehmer ist euer Vertragspartner. Er übernimmt bzw. koordiniert jegliche Bauleistungen für euch, die für die Errichtung des Neubaus nötig sind.

Diese Verantwortung hat auch eine rechtliche Komponente: So ist er dazu verpflichtet, sämtliche Bauleistungen vertragsgemäß auszuführen und mögliche Baumängel zu beseitigen, da er sonst dafür haftet.

Kurz: Ihr habt einen Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Neubau, der sich um alles kümmert. Und dank eines Festpreises habt ihr Planungssicherheit. Die Baukosten laufen also nicht aus dem Ruder

Generalunternehmer: Das sind die Nachteile

Die Beauftragung eines Generalunternehmers bringt auch gewisse Nachteile für euch als privater Bauherr mit sich. Dazu zählen beispielsweise:

  • Ihr könnt die jeweiligen Gewerke nicht auswählen,
  • Ihr habt kein Weisungsrecht und
  • Ihr benötigt Verhandlungsgeschick in einem möglichen Insolvenzverfahren.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Manuela Reibold-Rolinger empfiehlt daher, zusätzlich einen neutralen Gutachter oder Architekten damit zu beauftragen, die einzelnen Baufortschritte für euch abzunehmen. So fällt nichts beim Neubau-Projekt unter dem Tisch und es gibt kein böses Erwachen. 

Jetzt die Podcast-Folge anhören

Das Gespräch mit Frau Reibold-Rolinger haben wir im November 2023 aufgezeichnet. Wir wünschen euch viel Spaß mit der Podcast-Folge (41:44 Min/Sek).

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Ihr möchtet direkt zu einer Frage springen, dann klickt einfach im Web-Player auf das Icon „Kapitelmarken anzeigen” (das vierte Icon von rechts) und wählt die entsprechende Interviewfrage aus. Der Web-Player springt zur ausgewählten Kapitelmarke und startet dann die Wiedergabe.

+++ Kapitelmarken: Ein Überblick +++

00:00 Begrüßung und Einleitung

00:26 Stellen Sie sich bitte einmal kurz vor!

01:17 Beginnen wir beim Worst-Case: Mein Bauträger ist insolvent. Was kann ich dann tun?

04:39 Angenommen, der Neubau wird nicht fortgesetzt. Bekomme ich das investierte Geld wieder zurück?

08:09 Wie plane ich einen Neubau? Was empfehlen Sie Ihren Mandanten?

10:05 Wo finde ich einen kompetenten Gutachter, der die Interessen des Verbrauchers vertritt?

13:20 Was sind typische Stolperfallen bei einem Bauvertrag?

17:04 Was kann ich tun, wenn der Bauträger plötzlich einen höheren Baupreis verlangt?

21:31 Kann ich einen Festpreis wirklich rechtssicher in einem Bauvertrag festhalten?

26:26 Wie sieht mit einem verbindlichen Fertigstellungstermin aus?

28:00 Was muss ich rechtlich beachten, wenn ich alle Gewerke selbst koordiniere?

30:13 Was kostet mich die Prüfung eines Einzelvertrags?

30:51 Zusammenfassung Neubau

32:36 Wie sieht es bei Bestandsimmobilien aus? Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet. mein Haus energetisch zu sanieren?

37:42 Was ist Ihrer Meinung nach die größte Gefahr beim Bauen?

41:08 Verabschiedung

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Wer nicht hören will, muss lesen

Ihr wollt tiefer in das Thema „Baupartner und Bauvertragsrecht“ einsteigen? Dann empfehlen wir euch zum Beginn diese drei Ratgeberartikel:

  1. Hausbau mit Generalunternehmer: Die Vor- und Nachteile
  2. Bauvertragsrecht 2023: Das sollten Sie beim Aufsetzen eines Bauvertrags berücksichtigen
  3. Bauträger: Haus und Grundstück aus einer Hand

Sie vermitteln euch das nötige Basiswissen für eine effiziente Baupartnersuche und ihr bekommt praktische Hinweise, wie ihr rechtswidrige Klauseln entdeckt und sie aushebeln könnt.

Manuela Reibold-Rolinger kontaktieren

Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht hat eine Mission: „Bauen ist eine wunderbare Sache. Und dank einer präventiven Bauberatung lassen sich kostspielige und langjährige Gerichtsverfahren vermeiden.“

Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
Uwe-Zeidler-Ring 12
55294 Bodenheim

Telefon: 06135 / 934 880
E-Mail: info@kanzlei-reibold-rolinger.de
Website: www.reibold-rolinger.de


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