Ein Mann und eine Frau sitzen vor dem Laptop und geben die Daten für die Grundsteuer ein.

Grundsteuerreform: Das müssen Hausbesitzer jetzt tun

Lesezeit: 3 Minuten
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Die Grundsteuerreform tritt zwar erst 2025 in Kraft, doch bereits in diesem Jahr gilt es für Hausbesitzer aktiv zu werden. Um den Wert des Grundstückes zu berechnen, braucht das Finanzamt von euch Daten zum Grundstück. Wer die Einreichfrist verpasst, dem drohen empfindliche Strafen.

Die Grundsteuer muss reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer nicht gerecht ist. Grund: Die Einheitswerte, mit denen das Finanzamt die Preis eines Grundstückes misst, sind veraltet. Für Westdeutschland stammten sie aus dem Jahr 1964. In Ostdeutschland sind sie sogar noch aus dem Jahr 1935. Seitdem haben sich die Grundstückspreise unterschiedlich entwickelt. Das Bundesverfassungsgericht sieht dadurch eine ungleiche Steuerlast bei der Grundsteuer.

Was ist jetzt zu tun?

Um die Grundsteuer also gerecht zu gestalten, muss das Finanzamt die Grundstückspreise neu berechnen. Dafür will es den Einheitswert mit dem Grundstückswert ersetzen. Und da kommt ihr ins Spiel. Ab März 2022 sollen alle Eigenheimbesitzer eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ erhalten. Darin fragt das Finanzamt verschiedenen Daten ab, um den Grundstückswert neu zu berechnen.

Doch welche Informationen werden eigentlich benötigt? Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Länder rechnen nämlich mit drei unterschiedlichen Modellen:

  • Bundesmodell
  • Flächenfaktormodell
  • Bodenwertmodell

Welches Modell auf euer Bundesland zutrifft und welche Daten ihr dem Finanzamt übermitteln müsst, findet ihr in der Tabelle. Ausfüllhilfen haben wir euch hier ebenfalls verlinkt. Klickt dazu einfach auf euer Bundesland.

Bundesmodell

Gültig in: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Nötige Daten:

  • Grundbuchdaten
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert (wird in vielen Bundesländern automatisch hinzugefügt)
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Art der Immobilie
  • Anzahl kleiner, mittlerer und großer Wohnungen
  • Anzahl Garagen und Stellplätze
  • mögliches Gebäudealter
  • Grundstücksfläche

Flächenfaktormodell

Gültig in: Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen

Nötige Daten:

  • Grundbuchdaten
  • Art der Nutzung
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert (wird in vielen Bundesländern automatisch hinzugefügt)

Bodenwertmodell

Gültig in: Baden-Württemberg

Nötige Daten:

  • Grundbuchdaten
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert (wird in vielen Bundesländern automatisch hinzugefügt)
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Grundstücksfläche

Wo finde ich die nötigen Unterlagen?

Um die nötigen Daten zu finden, müsst ihr unter Umständen ein paar Behördengänge auf euch nehmen. Damit die Suche einfacher verläuft, haben wir euch eine Übersicht erstellt, wo ihr die Unterlagen bekommt. Werft zusätzlich einen Blick in eure Kaufunterlagen. Viele der gesuchten Dokumente habt ihr nämlich auch für den Hauskauf benötigt.

DokumenteFundort
GrundbuchdatenDie Grundbuchdaten stehen im Grundbuch. Einen Auszug daraus bekommt ihr im Grundbuchamt.
Art der NutzungDiese findet ihr in der Liegenschaftskarte, auch Flurkarte genannt. Ihr bekommt sie im örtlichen Katasteramt.
BodenrichtwertEine Bodenrichtwertkarte oder -tabelle gibt es kostenlos im Internet (außer für Baden-Württemberg und das Saarland). Alternativ erhält ihr die Daten in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse. Diese befinden sich in der Regel im Kataster- oder Vermessungsamt.
Aktenzeichen des EinheitswertsDen Einheitswert bekommt ihr von eurem zuständigen Finanzamt. Das Einheitswert-Aktenzeichen befindet sich auf eurem Grundsteuerbescheid.
WohnflächeDie Wohnfläche ist in der Grundakte des Grundbuchs eingetragen. Dieses könnt ihr im Grundbuchamt einsehen. Alternativ steht sie auch im Kaufvertrag, in Bauplänen oder Versicherungspolicen. Wenn sich die Fläche eures Eigentums verändert hat und ihr keine aktuellen Zahlen dafür habt, müsst ihr selbst nachmessen.
Art der ImmobilieHier wird nach Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung und unbebautem Grundstück unterschieden. Tragt ein, was auf euch zutrifft.
Anzahl kleiner, mittlerer und großer WohnungenHier zählt, wie groß eure Wohnung ist: Eine kleine Wohnung entspricht unter 60 m², eine mittlere zwischen 60 und 100 m² und eine große über 100 m².
Anzahl Garagen und StellplätzeGaragen und Stellplätze sind in Grundbuch eingetragen.
Mögliches GebäudealterDas Gebäudealter könnt ihr in der Fertigstellungsanzeige nachsehen. Diese befindet sich in der Bauakte im Bauamt.
GrundstücksflächeDie Grundstücksfläche steht in der Grundakte des Grundbuchs. Dieses könnt ihr im Grundbuchamt einsehen. Alternativ steht sie auch im Kaufvertrag, in Bauplänen oder Versicherungspolicen. Wenn sich die Fläche eures Eigentums verändert hat und ihr keine aktuellen Zahlen dafür habt, müsst ihr selbst nachmessen.
Tabelle: Notwendige Dokumente und deren Fundorte

Wie übermittle ich meine Daten an das Finanzamt?

Die Feststellungserklärung könnt ihr in digitaler Form über das Portal Elster abgeben. Wenn ihr euch dort noch nicht angemeldet habt, um zum Beispiel eure Steuererklärung einzureichen, müsst ihr das jetzt tun. Ihr könnt die Feststellungserklärung nämlich nur in Ausnahmefällen in Papierform an das Finanzamt übermitteln. Gut zu wissen: Wenn ihr bereits ein Elster-Konto habet, könnt ihr auch die Erklärungen für eure Eltern oder Kinder übermitteln.

Noch bis zum 31. Januar 2023 könnt ihr die Feststellungsermittlung einreichen. Wer die Frist verpasst, auf den warten empfindliche Strafen. Im Zweifel gibt es vom Finanzamt nur eine einzige Ermahnung. Danach folgt ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 €, ein Verspätungszuschlag und unter Umständen schätzt das Finanzamt eure Daten selbst. Die Werte können dann höher angesetzt sein, wodurch ihr mehr Grundsteuer zahlen müsst.

Also nutzt die Zeit und sammelt alle notwendigen Unterlagen. So vermeidet ihr Stress und unnötige Bußgelder.


Der richtige Partner für eure Immobilienprojekte.


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