Kritik an der Grundsteuerreform

Kritik an der Grundsteuerreform: Bundestag berät

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Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Grundsteuer Anfang April 2018 für verfassungswidrig erklärt, denn sie verstoße gegen das Gleichheitsprinzip. Die Bundesregierung erhielt damit den Auftrag, bis 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Heute berät der Bundestag über den aktuellen Neuentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Wir fassen die wichtigsten Informationen dazu zusammen.

Was ist die Grundsteuer?

Wer ein Grundstück besitzt, muss jährlich Grundsteuer an die Kommune bezahlen. Auch auf Erbbaurechte wird Grundsteuer fällig. Aber nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter zahlen Grundsteuer, und zwar anteilig über die Mietnebenkosten. Eine Grundsteuerreform betrifft also sowohl Eigentümer als auch Mieter. Die Grundsteuer darf nicht verwechselt werden mit der Grunderwerbsteuer, die nur ein einziges Mal gezahlt wird, nämlich beim Kauf des Grundstücks.

Woran wird die Grundsteuer derzeit bemessen?

Aktuell orientiert sich die Höhe der Grundsteuer an drei Faktoren: am Einheitswert, an der Grundsteuermesszahl und am Hebesatz, den jede Gemeinde individuell festlegen kann. Die Berechnungsformel dazu lautet:

Einheitswert x (Grundsteuermesszahl/1000) x (Hebesatz/100) = jährlich zu zahlender Grundsteuerbetrag

Der Einheitswert ist ein Wert für unbebaute und bebaute Grundstücke, der einst an einem bestimmten Stichtag festgestellt wurde. In Westdeutschland war dies der 1. Januar 1964, in Ostdeutschland der 1. Januar 1935. Mit diesen Jahreszahlen wird deutlich, dass die Berechnung auf veralteten Werten basiert. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte daher:

Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, 10.04.2019

Wie sieht der Vorschlag von Finanzminister Scholz aus?

Gemäß Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sollen künftig der Wert des Bodens, das Alter der darauf stehenden Immobilie und die durchschnittliche Miete als Berechnungsgrundlagen dienen. Sinn und Zweck dieses Modells ist es, der vom Verfassungsgericht bemängelten Ungleichbehandlung von Immobilieneigentümern entgegenzutreten:

„Ich möchte, dass jemand, der in einer preiswerten Wohnung in einer superteuren Wohngegend wohnt, nicht die Grundsteuer zahlen muss, die in den teuren Luxuswohnungen nebenan anfällt.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Quelle: tagesschau.de

Öffnungsklausel bei Grundsteuerreform in der Kritik

Der Scholz-Entwurf enthält außerdem eine Öffnungsklausel. Damit könnten die Länder die Berechnung der Grundsteuer weitgehend selbst regulieren. Also würde es auch in Zukunft keine bundesweit einheitliche Regelung zur Berechnung der Grundsteuer geben, im Gegenteil: Künftig wären 16 verschiedene Berechnungsmodelle möglich. Dies ist aktuell ein zentraler Kritikpunkt.

Weitere Kritikpunkte am Scholz-Modell

Der verbreitete Tenor unter Kritikern lautet: Wertebasierte Modelle zur Berechnung der Grundsteuer seien zwar insgesamt fairer, aber vor allem in Städten hätten Eigentümer, Vermieter und Mieter künftig mit steigenden Nebenkosten zu rechnen. Ein großer Nachteil neben ohnehin steigenden Immobilienpreisen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Bürokratie: Damit die Berechnung nicht in ein paar Jahren wieder auf veralteten Werten basiert, müssten die Werte ab sofort regelmäßig erfasst werden. Es gibt erhebliche Zweifel daran, ob dies vom Aufwand her in Zukunft gewährleistet werden kann.

Ab wann greift die Grundsteuerreform?

Die Regierung muss zwar bis zum 31. Dezember 2019 einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen, eingesetzt wird das neue Modell aber erst ab 2025.


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