Wenn Sie den altersgerechten Umbau Ihres Elternhauses planen, kann Ihnen die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit einer Förderung finanziell unter die Arme greifen. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ bietet die Bank Immobilien-Eigentümern, Mietern und Erstkäufern von frisch barrierearm umgebauten Wohnungen, die Möglichkeit eines Kredites (KfW 159) oder eines Investitionszuschusses (KfW 455).
Wollen Sie Ihr Elternhaus lieber energieeffizient und zeitgemäß sanieren, steht Ihnen auch in diesem Fall die KfW finanziell zur Seite. Das Programm „Energieeffizient sanieren“ fördert alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und bietet Ihnen ebenfalls einen Kredit (KfW 151/152) beziehungsweise einen Investitionszuschuss (KfW 430).
Der Kredit KfW 159 gilt für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren oder den Einbruchschutz erhöhen. Der Förderumfang liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit (maximal zwei). Befinden sich zwei sanierungsbedürftige Wohneinheiten in einer Immobilie, erhöht sich der Kreditumfang dementsprechend auf 100.000 Euro. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ - Kredit (159) werden folgende Umbaumaßnahmen gefördert:
Alternativ können Sie auch den KfW Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen 455 beantragen. Dieser wird im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht umbauen“ angeboten und bezieht sich auf Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz (455-E). Beim Abbau von Barrieren übernimmt die KfW mit dem Zuschuss 455-B allerdings nur 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 5.000 Euro. Hier umfassen die geförderten Maßnahmen:
Die energieeffiziente Modernisierung des Elternhauses wird von der KfW ebenfalls bezuschusst. Das Programm „Energieeffizient sanieren“ – Kredit (151/152) fördert beispielsweise die Dämmung von Fassaden, den Einbau einer moderneren Heizung und den Einbau neuer Fenster. Sowohl Komplettsanierungen von Ein- oder Zweifamilienhäusern als auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen gelten dabei als förderfähig, gleiches gilt auch für Eigentumswohnungen.
Was die Höhe der Förderung betrifft, lautet der Grundsatz: Je energieeffizienter das Haus werden soll, desto höher ist der Zuschuss für die Sanierung. So erhalten Sie beispielsweise bis zu 120.000 Euro für die Sanierung Ihres Elternhauses zum KfW-Effizienzhaus beziehungsweise 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Eine Voraussetzung für die Förderung ist allerdings die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz.
Alternativ zum eben beschriebenen Kredit, unterstützt Sie die KfW im Rahmen des „Energieeffizient sanieren“-Programms auch mit dem Investitionszuschuss (430). Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Der Zuschuss für die Sanierung einer Immobilie zum KfW-Effizienzhaus liegt bei maximal 48.000 Euro, beziehungsweise bei 10.000 Euro, wenn Sie nur Einzelmaßnahmen planen. Diese sind:
Bitte beachten Sie, dass der Kredit KfW 159 nicht mit dem Zuschuss KfW 455 kombiniert werden kann. Die Entscheidung ob Sie im Fall des altersgerechten Umbaus also einen günstigen Kredit aufnehmen oder lieber einen Zuschuss zu Ihren Kosten beantragen möchten, sollten Sie also in Ruhe treffen.
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