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Wofür fallen Notargebühren beim Hausbau an?

Für die folgenden Leistungen eines Notars fallen bei einem Hausbau Kosten an:

Bevor Sie mit dem Hausbau starten, benötigen Sie ein Grundstück. Für den Grundstückskauf ist ein Notar in Deutschland notwendig, der einen notariellen Kaufvertrag aufsetzt und den Eigentümerwechsel rechtsgültig abwickelt. Entscheiden Sie sich für einen Hausbau mit einem Bauträger, erwerben Sie neben dem Neubau auch das Grundstück vom Bauträger. Für die Vertragsabwicklung benötigen Sie auch in diesem Fall einen Notar. Erwerben Sie ein Fertighaus, ist ebenfalls ein notariell beglaubigter Kaufvertrag nötig.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausbau?

In der Regel belaufen sich die Kosten für den Notar auf bis zu zwei Prozent des Grundstückspreises oder Kaufpreises. Das bedeutet: Beträgt der Kaufpreis 150.000 Euro, werden Notarkosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro fällig. Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Das hat den Vorteil, dass die Kosten gedeckelt sind.

Warum erhebt der Notar Grundbuchkosten beim Hausbau?

Der Notar veranlasst die Grundbucheintragung beim Grundbuchamt, denn die Unterschrift des Kaufvertrags allein reicht für einen Eigentümerwechsel noch nicht aus. Die Kosten, die beim Grundbuchamt entstehen, rechnet er zusammen mit seinen Notargebühren ab. Für die folgenden Leistungen erhebt das Grundbuchamt Gebühren:

  • Auflassungsvormerkung (falls vorhanden)
  • Grundschuldeintragung
  • Eintragung des neuen Eigentümers

Genau genommen werden also nicht nur Notarkosten, sondern Notar- und Grundbuchkosten fällig. Dabei entstehen für Sie Notarkosten in Höhe von etwa 1,5 Prozent und Grundbuchkosten in Höhe von etwa 0,5 Prozent des Grundstückspreises.

Warum ist ein Notar beim Grundstückskauf notwendig?

Ein Notar ist bei einem Grundstückskauf notwendig, weil die Kaufvertragsabwicklung sehr komplex ist. Der Gesetzgeber schützt Sie als Verbraucher und Ihre Interessen, in dem Ihnen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Er setzt den Kaufvertrag auf, beglaubigt ihn und kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch, damit der Eigentümerwechsel vollzogen werden kann. Zudem ist er für die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich. 

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