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Wie kann ich eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?

Steigen Sie vor Ablauf der Zinsbindung aus Ihrer Baufinanzierung aus, entgehen der Bank Ihre Zinszahlungen für die kommenden Jahre. Als Ausgleich für den entstandenen Zinsschaden müssen Sie der Bank anteilig eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, mit denen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können.

So dürfen Sie beispielsweise zehn Jahre nach Vollauszahlung Ihres Kredites jederzeit das Sonderkündigungsrecht für Ihre Baufinanzierung nach § 489 BGB in Anspruch nehmen. Haben Sie ein variables Darlehen abgeschlossen oder kündigt die Bank das Darlehen, fällt grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Dasselbe gilt, wenn der Immobilienkredit einvernehmlich aufgehoben wird, weil Sie zum Beispiel Ihr Darlehen durch ein höheres Darlehen bei derselben Bank ersetzen. Haben Sie Ihren Vertrag gerade erst abgeschlossen, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese Frist verlängert sich um ein Jahr, wenn Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung Fehler feststellen. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die ab dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.

Möchten Sie Ihr Haus verkaufen und deshalb Ihre Baufinanzierung vorzeitig auflösen, kann der Käufer - bei guter Bonität und mit Einverständnis der Bank – Ihren Darlehensvertrag fortführen. Dies kann sich für beide Seiten lohnen: für den Käufer, wenn Sie einen Immobilienkredit zu einem günstigeren Zinssatz abgeschlossen haben als der Käufer heute bekäme, und für Sie, da Sie dann keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Sie können auch Ihr vorhandenes Darlehen nutzen, um eine neue Immobilie bei derselben Bank zu finanzieren. Einzige Voraussetzung: Das neue Objekt muss mindestens den gleichen oder aber einen höheren Wert als die aktuelle Immobilie haben.

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