Probleme bei der Rückzahlung von Krediten: Ursachen und Lösungen

Bei Zahlungsunfähigkeit gibt es viele Möglichkeiten, sich aus der finanziellen Schieflage zu befreien.
Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer kreditgebenden Bank auf, wenn Sie Ihre Kreditrate nicht bezahlen können.
Redakteurin Annkathrin Johannesberg
Annkathrin Johannesberg
  • 6 Min.
  • 07.01.2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Wenn Sie die fällige Kreditrate nicht bedienen können, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer kreditgebenden Bank in Verbindung setzen.
  • Wer kommentarlos Zahlungen einstellt, muss mit der Kündigung des Kredits rechnen.
  • Eine Ratenpause kann helfen, einen kurzfristigen finanziellen Engpass zu überwinden.
  • Bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten lösen das Senken der Kreditrate, eine Umschuldung oder einer Familiensanierung eventuell das Problem.
  • Sie können durch das Anlegen eines finanziellen Puffers sowie der Wahl einer realistischen Ratenhöhe das Risiko von späteren Zahlungsschwierigkeiten deutlich verringern. 

Was passiert, wenn ich meine Kreditrate nicht bezahlen kann?

Wenn Sie eine Rate Ihres Kredits kommentarlos nicht bedienen, nimmt Ihre kreditgebende Bank Kontakt zu Ihnen auf. Im ersten Schritt schickt Sie Ihnen eine Zahlungserinnerung. Reagieren Sie darauf nicht, erhalten Sie zeitnah eine Mahnung. Diese setzt Ihnen eine Frist, bis wann Sie die Nachzahlung der ausstehenden Rate vorgenommen haben müssen. Häufig fallen nun auch Mahngebühren sowie Verzugszinsen an. Wenn Sie weiterhin nicht aktiv werden, folgen weitere Mahnungen.

Probleme bei der Kreditrückzahlung: Wann kündigt die Bank einen Kredit?

Wie viele Mahnungen Ihre Bank verschickt, bevor sie Ihnen den Kredit kündigt, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Kreditvertrag ab. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §498 ist sie jedoch nach der zweiten ausbleibenden Rate dazu berechtigt. Üblicherweise verschicken Banken zwei bis drei Mahnungen, bis sie den Kredit kündigen. 

Was passiert, wenn die Bank einen Kredit kündigt?

Wenn die Bank einen Kredit kündigt, fordert sie im selben Zuge den gesamten ausstehenden Darlehensbetrag auf einmal zurück. Dann stehen Kreditnehmer oftmals vor einem riesigen Schuldenberg. Gleichzeitig erhalten Schuldner bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) einen negativen Eintrag. Dieser Eintrag erschwert Ihnen die Aufnahme eines neuen Kredits, weil er Ihre Kreditwürdigkeit – also die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den Kredit zurückzahlen – herabstuft. Zu diesem Zeitpunkt ist es sehr unwahrscheinlich, dass Schuldner eine andere Bank finden, die ihnen einen neuen Kredit gewährt.

Wenn Kreditnehmer keine finanziellen Mittel auftreiben können, um die Schulden zu begleichen, holt sich die Bank das verliehene Geld über eine Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie zurück. Daneben steht ihr die Möglichkeit offen, Gehalt oder Konto von Schuldnern zu pfänden. 

Wie hilft eine Familiensanierung bei Zahlungsunfähigkeit?

Es gibt auch dann noch einen Ausweg aus der unglücklichen Situation, wenn die Bank den Kredit bereits gekündigt hat. Eine Möglichkeit ist jetzt die sogenannte „Familiensanierung“. Bei einer Familiensanierung springt die Familie finanziell ein, um eine Zwangsversteigerung der Immobilie abzuwenden. Das kann beispielsweise geschehen, indem Geschwister, Kinder oder Eltern den Kredit ablösen oder die Immobilie abkaufen. Mit dem neuen Kredit oder dem Erlös aus dem Verkauf der Immobilie werden die Schulden bei der Bank abbezahlt. Die ursprünglichen Eigner können die Immobilie dann übergangsweise von den Familienmitgliedern mieten und sie zurückkaufen, sobald dieses finanziell möglich ist. Dieses Vorgehen macht nicht jede Bank mit, aber auf diese Weise ist es möglich, die Immobilie innerhalb der Familie zu halten.

Was tun, wenn ich meinen Kredit nicht mehr zahlen kann?

Wenn sich Probleme bei der Rückzahlung Ihres Kredits abzeichnen, gilt in jedem Fall die Goldene Regel: Werden Sie aktiv! Setzen Sie sich direkt mit Ihrer Bank in Verbindung und suchen Sie gemeinsam mit dieser eine Lösung. Das wertet die Bank als Wille zur Kooperation, um das gemeinsame Ziel zu erreichen: Die Bank kündigt Ihnen nicht den Kredit – das wäre auch nicht in ihrem Interesse, da sie dadurch oftmals finanzielle Verluste verzeichnet – und Sie zahlen die Schulden in geordneter Weise zurück. 

Daneben ist es sinnvoll, sich eingehend mit der eigenen finanziellen Situation auseinanderzusetzen: Gibt es Einsparungspotenzial bei den Ausgaben? Können Sie Ihre Einnahmen in absehbarer Zeit durch die Aufnahme eines Jobs wieder erhöhen? Vielleicht besitzen Sie auch Aktien oder andere Wertgegenstände, die Sie veräußern können, um das Konto aufzufüllen? - Je rechtzeitiger Sie umplanen, desto mehr Zeit bleibt Ihnen, um die für Sie beste Lösung zu finden und die Kontrolle über Ihre Finanzen zu behalten.

Bei Schwierigkeiten, den Kredit zurückzuzahlen, gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten, sich aus der finanziellen Klemme zu befreien. Hier kommen 4 Experten-Tipps:

1. Tipp bei Zahlungsunfähigkeit: Ratenpause beantragen

Bei finanziellen Schwierigkeiten kann es helfen, die Zahlung der fälligen Raten auszusetzen. Wie die Bedingungen so einer Ratenpause genau aussehen, legt Ihr Kreditgeber im Darlehensvertrag fest. Viele Darlehensverträge sehen die Möglichkeit einer Ratenpause von einem Monat bis zwei Monaten bereits vor. Doch dabei gibt es einen Haken: Das Einlegen einer Ratenpause signalisiert der Bank, dass der Kreditnehmer aktuell in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Wenn die Ratenpause nicht vertraglich vereinbart ist, wird sie sich bei der Prüfung des Antrags die aktuelle Bonität des Kreditnehmers ansehen. Der Antrag sollte daher immer einen hieb- und stichfesten Lösungsweg enthalten, wie nach der Stundung die Raten wieder beglichen werden können. Kreditnehmer sollten diesen Weg also nur dann wählen, wenn eine Ratenpause das Problem löst und nicht aufschiebt.

Manche Banken berechnen für die Bearbeitung der Ratenpause eine Gebühr, andere bieten sie kostenfrei an. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in Ihren Kreditvertrag und ein Gespräch mit Ihrem Kreditgeber, um die individuellen Konditionen und Auswirkungen auf Laufzeit und Kosten genau zu klären.

Eine Ratenpause bedeutet nicht, dass Sie während dieser Zeit keine Zahlungen leisten müssen. In der Regel setzt lediglich die Zahlungsverpflichtung des Tilgungsanteils aus; den Zinsanteil der Rate müssen Sie hingegen weiterhin bedienen. 

Die ausgesetzte Rate hängt die Bank an die Laufzeit Ihres Kredits an – dadurch zahlen Sie mehr Zinsen. Eine andere Möglichkeit ist es, die Restschuld zu erhöhen. Wenn Sie diese möglichen Folgen einer Ratenpause ausgleichen möchte, können Sie dies durch Sondertilgungen erreichen. 

2. Tipp bei Zahlungsunfähigkeit: Kreditrate senken

Bei anhaltenden Zahlungsproblemen befreien Sie sich vielleicht durch eine dauerhafte Senkung der Kreditraten aus Ihrem finanziellen Engpass. Bei Rückzahlungsschwierigkeiten hilft diese Option Kreditnehmern jedoch nur dann, wenn sie die reduzierte Ratenzahlung langfristig leisten können. Zudem ist eine Senkung der Kreditrate grundsätzlich nur möglich, wenn dies vertraglich mit der Bank vereinbart worden ist.

In vielen Verträgen für Baudarlehen ist die Möglichkeit einer Veränderung der Ratenhöhe als sogenannte „Tilgungssatzänderungsoption“ eingebunden. Rein rechtlich müssen Banken diese Option jedoch nicht anbieten. Einen Anspruch auf eine Tilgungssatzänderung haben Sie also nicht. Ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen, können Sie bei Ihrer Bank einen Antrag auf Vertragsanpassung stellen. Gewährt Ihnen die Bank eine Senkung der Kreditrate, kann sie im Gegenzug eine Gebühr dafür erheben. 

Beispielrechnung:
Zahlen Sie eine Summe von 350.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren mit einer Tilgung von 2% und einem Sollzins von 4,01% zurück, beträgt Ihre monatliche Rate 1.726,62 Euro. Als Restschuld blieben 261.804, 87 Euro übrig.

Tilgen Sie hingegen nicht 2% mit der monatlichen Rate, sondern nur 1%, klettert der Sollzins auf 4,11%. Ihre monatliche Rate betrüge dann 1.468,06 €. Allerdings bleibt mit 303.061,76 € eine erheblich höhere Restschuld über.

Mit Hilfe unseres Bauzinsrechners können Sie ausprobieren, mit welchen Konditionen Sie Ihre Wunschkreditrate in etwa realisieren können. 

3. Tipp bei Zahlungsunfähigkeit: Kredit umschulden

Wenn keine der bisherigen Lösungen zu Ihrer Situation passen, hilft Ihnen vielleicht eine Umschuldung. Bei einer Umschuldung nehmen Sie einen neuen Kredit zu für Sie passenderen Konditionen auf – beispielsweise mit einer niedrigeren Ratenlast – und lösen damit die Restschuld Ihres alten Kredits in einer großen Zahlung ab. Eine Umschuldung empfiehlt sich, wenn Ihre finanziellen Mittel langfristig geringer ausfallen und eine Senkung der Kreditrate im laufenden Darlehensvertrag nicht möglich ist oder nur zu ungünstigen Konditionen.

Bei Immobiliendarlehen haben Sie nach §489 des BGB jedoch erst 10 Jahre nach der Auszahlung mit einer 6-monatigen Frist einen Anspruch auf eine kostenlose Umschuldung. Möchten Sie vor Ablauf der 10 Jahre umschulden, sind Sie auf die Kulanz Ihrer Bank angewiesen. Dann kann diese jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Über die Entschädigung gleicht die Bank den Verlust des Zinsgewinns aus, den sie während der restlichen Laufzeit erhalten hätte.

4. Tipp bei Zahlungsunfähigkeit: Immobilie rechtzeitig verkaufen

Bevor Sie in einen Strudel der Überschuldung geraten, kann es im letzten Schritt richtig sein, die eigene Immobilie zu verkaufen und so den maximalen Verkehrswert zu erreichen. Mit der Verkaufssumme können Sie das laufende Darlehen ablösen und mit dem Rest ggf. eine günstigere Immobilie finanzieren.  

Wenn Sie den richtigen Zeitpunkt versäumen und bereits in die Schuldenfalle getappt sind, kann die Bank eine Zwangsversteigerung in Gang setzen, um das verliehene Geld zurückzuerhalten. Voraussetzung dafür ist, dass eine entsprechende Grundschuld im Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragen ist. Bei Zwangsversteigerungen erzielen die versteigerten Immobilien in der Regel jedoch nur einen Preis, der unterhalb ihres Marktwertes liegt. Sie werden dabei also aller Wahrscheinlichkeit nach finanzielle Verluste verzeichnen.

Wie kann ich vermeiden, dass ich in Zahlungsverzug gerate?

Sie können einige Vorkehrungen treffen, um gar nicht erst in Zahlungsverzug zu geraten. Am besten stellen Sie vor dem Festlegen der Ratenhöhe eines Immobiliendarlehens eine Haushaltsrechnung für Kredite auf. Rechnen Sie dabei lieber konservativ und berücksichtigen Sie auch größere Ausgaben wie Urlaube, Autoreparaturen oder Reparaturkosten beim Haus, die während der kommenden Jahre auf Sie zukommen können. Daneben können Sie durch einige weitere Maßnahmen größtmögliche finanzielle Sicherheit für die Finanzierung durch einen Kredit schaffen:

  1. Bevor Sie ein Immobiliendarlehen aufnehmen, legen Sie sich am besten drei Monatsnettogehälter als finanziellen Puffer zur Seite.
  2. Gehen Sie mit Ihren finanziellen Mitteln achtsam um und leisten Sie sich nur das, was Ihr Budget hergibt. So vermeiden Sie weitere Schulden.
  3. Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie zusätzliche finanzielle Belastung stemmen können, bevor Sie weitere Kredite aufnehmen.
  4. Planen Sie nicht mehr als 35% Ihres Netto-Haushaltseinkommens für die Ratenzahlungen ein.

Was passiert, wenn ich meinen Job kündige und dadurch selbstverschuldet zahlungsunfähig bin?

Die Bank bewertet Ihre finanzielle Situation nicht unter moralischen, sondern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Für sie macht es daher keinen Unterschied, ob Sie zahlungsunfähig sind, weil Sie selbst Ihren Job gekündigt haben oder weil Ihnen gekündigt worden ist. Die Bank interessiert lediglich, ob Sie Ihre Kreditraten bedienen können. Dabei kann Ihr Entschluss zu kündigen jedoch eine Rolle spielen. Denn: Wenn Sie selbst kündigen, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen gelten, bevor Sie Arbeitslosengeld erhalten. Haben Sie keine anderen Einnahmequellen oder keinen neuen Job, wirkt sich die Kündigung vielleicht auf Ihre Zahlungsfähigkeit aus. Wenn Sie hingegen unverschuldet arbeitslos werden, erhalten Sie sofort Arbeitslosengeld und können die Raten ggf. weiterhin bedienen.

Wie verläuft ein Insolvenzverfahren, wenn ich den Kredit nicht zurückzahle?

Geraten Sie in so erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, dass Sie Insolvenz anmelden müssen, gehört Ihre Immobilie grundsätzlich zur Insolvenzmasse – also zu dem Vermögen, das zur Tilgung Ihrer Schulden herangezogen wird. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob die Immobilie verkauft werden muss oder ob eine Ausnahme möglich ist. In der Praxis werden Immobilien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens jedoch meist veräußert oder zwangsversteigert.

Eine Zwangsversteigerung wird in der Regel auf Antrag der finanzierenden Bank durchgeführt, da sie aufgrund ihres Grundpfandrechts vorrangig Anspruch auf Rückzahlung der Kreditschulden hat. Reicht der Erlös aus dem Verkauf nicht aus, um sämtliche Schulden zu decken, bleibt eine ungesicherte Restschuld bestehen. Diese wird anschließend im Insolvenzverfahren berücksichtigt und kann durch eine Restschuldbefreiung erlassen werden.

Ist es strafbar, einen Kredit nicht zurückzuzahlen?

Es ist strafbar, einen Kredit nicht zurückzuzahlen, wenn Sie dies vorsätzlich tun. In diesem Fall begehen Sie Kreditbetrug. Bei Kreditbetrug machen Kreditnehmer bewusst falsche Angaben über Einkommen, Vermögen oder Sicherheiten. Auch die Fälschung von Urkunden, beispielsweise des Gehaltnachweises, fällt darunter. Während bei einem vorsätzlichen Zahlungsausfall strafrechtliche Konsequenzen wie Strafverfahren, Geld- oder Freiheitsstrafen drohen, greift bei einer unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit, beispielsweise durch Krankheit oder Jobverlust, das Zivilrecht. Dann drohen Ihnen keine Konsequenzen wie eine gerichtliche Verurteilung, sondern schlimmstenfalls eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie sowie die Pfändung Ihrer Konten.

Wie kann eine Restschuldversicherung bei Zahlungsunfähigkeit helfen?

Wenn Sie eine spezielle Restschuldversicherung abgeschlossen haben, springt diese ein, sobald Sie unverschuldet in Schwierigkeiten bei der Rückzahlung Ihres Ratenkredits oder Ihres Immobiliendarlehens geraten. Je nach Vertragsbedingungen übernimmt die Versicherung dann die monatlichen Raten für eine bestimmte Dauer.

Bei Arbeitsunfähigkeit – etwa aufgrund von Krankheit oder Unfall – zahlt die Versicherung die Raten für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Viele Verträge sehen jedoch eine Wartezeit nach Vertragsabschluss vor, bevor Leistungen erbracht werden, und begrenzen die maximale Zahlungsdauer.

Bei Arbeitslosigkeit leistet die Restschuldversicherung ebenfalls nur für einen begrenzt festgelegten Zeitraum, oft 12 Monate, und nur unter bestimmten Bedingungen – beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer gekündigt wurde, nicht jedoch bei Eigenkündigung.

Die Versicherungsbeiträge werden entweder einmalig bei Kreditabschluss oder monatlich zusätzlich zur Rate gezahlt. Die Kosten können im Verhältnis zur Leistung jedoch relativ hoch ausfallen. Wird die Prämie in das Darlehen eingerechnet, erhöht sich die Kreditsumme und damit auch die zu zahlenden Zinsen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in vielen Fällen eine günstigere und flexiblere Alternative darstellen. Sie ist unabhängig vom Kreditvertrag und lässt sich oft individuell an die persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Welche öffentlichen Stellen helfen bei finanziellen Problemen?

Jeder kann in finanzielle Not geraten und Schwierigkeiten bei der Rückzahlung eines Kredits bekommen. Der damit verbundene Zahlungsdruck verursacht oft Sorgen und Ängste, die den klaren Blick auf die eigenen Finanzen erschweren.

In einer solchen Situation ist es daher sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu suchen. Unterstützung bieten beispielsweise Schuldnerberatungsstellen oder die Verbraucherzentrale. Die Beratung zu Rückzahlungsschwierigkeiten bei Krediten ist in der Regel kostenfrei oder nur mit geringen Gebühren verbunden. Sie sehen: Für Probleme bei der Rückzahlung von Krediten gibt es viele Lösungen – man muss sie nur kennen.

Beraterin Dr. Klein
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