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Wann kann man seinen Kredit kündigen?

Wann Sie Ihren Kredit kündigen dürfen ist davon abhängig, wann Sie ihn abgeschlossen haben. Seit dem 11.Juni 2010 gilt die EU-Verbraucherrichtlinie, die eine Kündigung von beispielsweise Ratenkrediten für den Verbraucher erleichtert. Für Verträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gelten andere Bedingungen. Für alle Verträge gilt jedoch, dass eine Kündigung immer schriftlich per Posteingang erfolgen muss.

Kreditverträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden

Für Verbraucherkreditverträge, also Verträge zwischen einem gewerblichen Kreditgeber und einer Privatperson, die vor der EU-Verbraucherrichtlinie geschlossen wurden, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das ist im Paragraf 489 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie mindestens sechs Monate in Ihren Kredit eingezahlt haben. Dafür fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Bank darf keine Gebühren erheben

Ihre Bank darf also keine Gebühren dafür erheben, dass Sie Ihren Kredit vorzeitig kündigen. Möchten Sie Ihren Kredit kündigen bevor die drei Monate verstrichen sind, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Schauen Sie dafür nach einer entsprechenden Klausel in Ihrem Kreditvertrag oder kontaktieren Sie Ihre Bank.

Kreditverträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden

Haben Sie Ihren Kredit nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen, gilt eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat. In einigen Verträgen ist das Kredit kündigen sogar fristlos möglich. Dafür dürfen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die jedoch höchstens einen Prozent der Restschuld beträgt.

1 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung

Das bedeutet, bei einer Restschuld von 7.000 Euro zahlen Sie lediglich 70 Euro Entschädigung an die Bank. Bei Verträgen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr ist die Vorfälligkeit sogar auf 0,5 Prozent begrenzt. Im Bereich Baufinanzierung gelten andere Bestimmungen für die Vorfälligkeitsentschädigung.

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Kredit umschulden oder die Kreditsumme komplett ablösen wollen, beachten Sie, dass die Restschuld zwei Wochen nach Ihrer Kündigung beim Bankinstitut eingegangen sein muss, damit die Kündigung wirksam wird.

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