Bei der Tilgungsaussetzung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, die Tilgung eines Darlehens für eine gewisse Zeit auszusetzen.
Der Darlehensnehmer zahlt während dieser Zeit keine Tilgung für das Darlehen.
Tilgungsaussetzungen sind häufig vertreten in Verbindung mit dem Ansparen von Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträgen.
Die nicht geleistete Tilgung wird dabei stattdessen in eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag investiert. Dem Darlehensgeber werden zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens die Ablaufleistung der Lebensversicherung oder der Auszahlungsanspruch des Bausparvertrages abgetreten. Die Bank bekommt für die Dauer der Tilgungsaussetzung nur die vereinbarten Zinsen, hat jedoch Anspruch auf die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben.
Unter Umständen kann Tilgungsaussetzung bei vermieteten Objekten geeignet sein.
Solche Darlehen werden auch als Fälligkeitsdarlehen sowie Festdarlehen bezeichnet.