Seit 1985 ist die Preisangabenverordnung als Verbraucherschutz in Kraft. Kreditinstitute sind verpflichtet, in Angeboten und Darlehensveträgen alle notwendigen und wesentlichen Preise bzw. Kosten anzugeben. Im Privatkundengeschäft muss darüber hinausauch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden.