Neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten bei dem Erwerb eines Grundstücks sind auch Gerichts- und Notarkosten (bis zu 1,5 Prozent vom Kaufpreis) zu berücksichtigen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Thematik können Sie auf unserer Seite Notarkosten nachlesen.