Die Notarbestätigung ist gegenüber der Bank die schriftliche Bestätigung des Notars, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zverantwortlichen Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest). Die vorzeitige Auszahlung des Darlehens ermöglicht die Notarbestätigung, bevor die Eintragung im Grundbuch durchgeführt ist, da der Notar durch diese Bestätigung die Gewähr für die rangrichtige Eintragung übernimmt.