Bei Abgabe einer so genannten Negativerklärung (Verpflichtung zur Grundschuldbestellung) kann auf den Eintrag von Grundpfandrechten im Grundbuch verzichtet werden. Dies ist allerdings nur bei Bauspardarlehen bis maximal 15.000 Euro machbar. Diese Negativerklärung verpflichtet den Eigentümer eines Objekts zu im Folgenden benannten Punkten: Der Grundbesitz darf ohne Wissen der Bausparkasse nicht zusätzlich belastet werden; der Besitz darf nicht veräußert werden; keinem weiteren Gläubiger dürfen vorrangige Sicherheiten eingeräumt werden; bei erster Aufforderung, sind die Grundpfandrechte zugunsten der Bausparkasse einzutragen. Der Vorteil durch diesen Verzicht auf die Eintragung von Grundpfandrechten ist, dass der Kunde sich die Kosten für zum Beispiel Notar und Eintragung in das Grundbuch spart.