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Finanzlexikon

Maklercourtage

Maklercourtage = Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB). Wenn zum Beispiel ein Grundstück durch einen Makler vermittelt wird, so ist eine Provision an den Makler zu bezahlen. Hier wird die Höhe der Provision frei vereinbart. Übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken und auch Ein- und Mehrfamilienhäusern: 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises.

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