Maklerprovision und Bestellerprinzip: Wer bezahlt den Makler?
- Eine Maklerprovision ist eine Gebühr, die Makler für die Vermittlung einer Wohnimmobilie erhalten.
- Seit Dezember 2020 gelten Neuregelungen der Maklerprovision für Käufer und Verkäufer.
- Es gilt: Beauftragt der Verkäufer einer Immobilie den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen.
- Die Regelungen gelten bundesweit für Wohnungen und Einfamilienhäuser.
- Die Regelungen gelten nur, wenn der Käufer Verbraucher ist und nicht gewerblich handelt.
- Vereinbart der Makler mit einer Partei, beispielsweise dem Verkäufer, eine unentgeltliche Tätigkeit, zahlt auch der Käufer keine Maklerprovision.
- Was ist eine Maklerprovision?
- Video - Immobilienkauf: Wie hoch ist die Maklerprovision 2025?
- Wer zahlt die Maklergebühren?
- Höhe der Maklerprovision für Käufer
- Maklerprovision beim Hausverkauf
- Was ist das Bestellerprinzip für Mieter?
- Maklerprovision steuerlich absetzbar?
- Wann wird keine Maklerprovision fällig?
- FAQs zur Maklercourtage
- Zählt Maklerprovision zu Nebenkosten?
Was ist eine Maklerprovision?
Ein Immobilienmakler, welcher Häuser, Wohnungen und/oder Grundstücke sowohl an Privatleute als auch an Gewerbetreibende vermittelt, erhält für jeden erfolgreichen Vertragsabschluss eine Provision. Diese Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, ist sein Gehalt und wird ausgezahlt, sobald der Kaufvertrag oder Mietvertrag zwischen Verkäufer und Käufer beziehungsweise Vermieter und Mieter abgeschlossen wurde.
Bei der Maklerprovision wird zwischen 2 Arten unterschieden:
Die Außenprovision wird häufig auch als Käuferprovision bezeichnet. Hierbei handelt es sich um die Kosten, die der Hauskäufer zu tragen hat. Die Außenprovision ist meist direkt aus dem Exposé ersichtlich, so dass Interessenten sofort sehen können, welche zusätzlichen Kosten für die Maklerdienstleistung auf sie zukommen.
Die Innenprovision fällt für den Verkäufer an. Sie wird zwischen dem Verkäufer und dem Makler vereinbart und im Maklervertrag festgehalten.
Video - Immobilienkauf: Wie hoch ist die Maklerprovision 2025?
Wer zahlt die Maklergebühren nach den Neuregelungen von 2020?
Die Neuregelungen der Maklergebühren legen fest, dass die Maklerprovision jeweils hälftig von Verkäufer und Käufer zu tragen sind. Damit werden Käufer entlastet, die bei einem Hausverkauf bisher die Maklergebühren tragen mussten, obwohl der Verkäufer ihn beauftragt hatte. Es gibt zwei mögliche Varianten:
- Käufer und Verkäufer vereinbaren einen Doppelprovision mit dem Makler: Vertritt der Makler sowohl den Käufer als auch den Verkäufer derselben Immobilie, handelt es sich um eine Doppelprovision. Der Makler kann die Maklerprovision in diesem Fall nur zu gleichen Teilen abrechnen. Fordert er beispielsweise 3 % Maklergebühren vom Verkäufer, muss der Käufer auch nur 3 % Maklerprovision bezahlen (§ 656 c BGB).
- Makler vereinbart entweder mit dem Käufer oder mit dem Verkäufer eine Provision: Im Regelfall wird ein Makler von nur einem Auftraggeber bestellt, meist ist das der Verkäufer einer Immobilie. Er ist dazu verpflichtet, nach erfolgreichem Vertragsabschluss, mindestens die Hälfte der Kosten der Courtage zu tragen (§ 656 d BGB).
Beauftragt die Verkäuferseite den Makler alleinig und verlangt im Anschluss von der Käuferseite eine Beteiligung an den Maklerkosten von mehr als den maximal zulässigen 50 %, verstößt dies gegen geltendes Recht. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 138/24) ist eine solche Abmachung komplett nichtig. Wurde die Summe bereits bezahlt, hat die geschädigte Käuferseite Anspruch auf Rückerstattung der komplett von ihr gezahlten Maklerprovision.
Wie hoch ist die Maklerprovision für Immobilienkäufer?
Die ortsüblichen Maklerprovisionen für Immobilienkäufer in Deutschland, betragen im Schnitt 5,95 bis 7,14 % des Kaufpreises. Ortsüblich bedeutet, dass die Höhe der Provision der Gegend angepasst ist, in der die Immobilie steht. In Großstädten wie Hamburg, Berlin oder München kann ein Makler also wesentlich mehr verlangen als in ländlicher Gegend oder in Kleinstädten. Da die Höhe der Courtage aktuell nicht vertraglich festgesetzt und deshalb noch frei verhandelbar ist, lässt sie sich prozentual zum Kaufpreis der Immobilie berechnen.
Wurde der Maklervertrag vor dem 23. Dezember 2020 - also noch vor dem Inkrafttreten des neues Gesetzes - abgeschlossen, sind die vertraglichen Vereinbarungen zur Zahlung der Maklerprovision auch weiterhin gültig . In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, wie die Maklerprovision bis dahin in den einzelnen Bundesländern aufgeteilt wurde.
Bundesland | Maklerprovision gesamt | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % | 0 % | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % | 0 % | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % | 0 % | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % | 0 % | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % | 0 % | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,38 % | 3,57 % |
Niedersachsen | 7,14 % oder 4,76-5,95 % | 3,57 % oder 0 % | 3,57 % oder 4,76-5,95 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57-4,76 % | 2,38 -3,57 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57-4,76 % | 2,38-3,57 % |
Saarland | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57-6,00 % | 1,14-3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57-6,00 % | 1,14-3,57 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Thüringen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Wie wird die Maklerprovision bei einem Hausverkauf verteilt?
Wie sich die Maklergebühren bei einem Hausverkauf auf Verkäufer und Käufer aufteilen, zeigen wir Ihnen in einem Beispiel:
Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Vertrag. Die Maklergebühren für seinen Hausverkauf betragen 7,14 %. Die Kosten sollten hälftig geteilt werden - Verkäufer und Käufer tragen also jeweils die Hälfte der Maklerprovision. Der Makler findet einen Käufer und hat somit seine vereinbarte Leistung erbracht. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages stellt der Makler jeweils eine Rechnung an die jeweilige Partei, aus der die Höhe der Zahlung sowie die Zahlungsfrist deutlich werden. Sowohl der Verkäufer als auch der Verkäufer müssen nun die fällige Summe innerhalb der Zahlungsfrist an den Makler zahlen.
Gibt es eine Formvorschrift für Maklerverträge?
Mit den Neuregelungen zur Maklerprovision wurde auch eine Formvorschrift eingeführt, nach der Maklerverträge über den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims künftig immer der Textform bedürfen. Der Vertrag muss demnach nach § 656a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schriftlich erfolgen. Neben den klassischen Dokumenten sind auch Emails und Textnachrichten wie SMS und WhatsApp möglich. Nicht zulässig sind die mündliche Absprache beziehungsweise eine Besiegelung per Handschlag.
Wie ist die Maklerprovision für Käufer geregelt?
Während Mieter einer Wohnung bereits seit 2015 vom Bestellerprinzip profitieren, gibt es etwas derartiges für Immobilienkäufer erst seit Ende 2020 bundesweit. In den meisten Bundesländern zählte bis dahin weiterhin der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass sich die Höhe der Provision grundsätzlich frei gestalten ließ. So konnten Makler auch über die Verteilung der Provision selbst entscheiden, da deren Höhe und Aufteilung je nach Region und Bundesland variiert.
Eine Neuregelung der Maklerprovision hat dies geändert und die Verteilung der Provision bei Immobilienkäufen einheitlich geregelt, um genau diese Schwankungen zwischen einzelnen Regionen und Bundesländern zu verhindern. Somit wurde eine bundesenheitliche Regelung der Maklerprovision geschaffen, die am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
Was ist das Bestellerprinzip für Mieter?
Das Bestellerprinzip ist eine Regelung der Maklercourtage, welche seit dem 01.06.2015 bei Vermietungen gilt. Engagiert der Vermieter einen Makler, muss der Vermieter auch die Provision zahlen. Hat der potenzielle Mieter den Makler privat angeheuert, landet die Rechnung später in seinem Briefkasten. Kurz gesagt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch.
Wie hoch ist die Maklerprovision für Mieter?
Die Höhe der Maklerprovision wird bei der Vermietung einer Wohnung oder einen Hauses anhand des angesetzten Mietpreises berechnet. Sie beträgt bundesweit aber maximal 2,38 Nettokaltmieten, als zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Bei einer Kaltmiete von 1.000 € wären das also einmalig 2.380 € Maklerprovision. Sie ist vom Auftraggeber des Maklers zu bezahlen, in den meisten Fällen ist das der Vermieter. Seit Einführung des Bestellerprinzip im Jahr 2015 ist die Höhe der Maklercourtage für Mieter tatsächlich nur noch dann relevant, wenn sie selbst den Makler bestellt haben. Da dies aber immer seltener der Fall ist, sind es vor allem die Vermieter, die nach dem Bestellerprinzip die Maklerkosten zahlen müssen.
Können Vermieter die Maklercourtage auch umgehen?
Ja, tatsächlich nutzen einige Vermieter bestimmte Ausweichmöglichkeiten, um sich die Courtage indirekt wieder reinzuholen. Das erfolgt oft über hohe Abstandszahlungen, die der Vermieter vom Mieter verlangt, beispielsweise für eine neue Einbauküche. Allerdings sind genau solche Umgehungsmöglichkeiten laut Wohnraumvermittlungsgesetz (WoVermRG in §4a, Abs. 2) verboten. Darin heißt es nämlich: Die Vereinbarungen über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht. Solche Abstandszahlungen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert der Einrichtungsgegenstände liegen. Addiert der Vermieter dann noch illegalerweise die Maklerprovision dazu, werden diese Grenzen in den meisten Fällen gesprengt.
Mieter sollten die vom Vermieter festgesetzte Abstandssumme nicht einfach so hinnehmen. Überprüfen Sie die Summe ganz genau, verweisen Sie notfalls auf den entsprechenden Paragraphen und lassen Sie sich nicht zu einer übereilten Aussage oder Entscheidung drängen.
Lassen sich zu Unrecht gezahlte Maklergebühren zurückfordern?
Ja, Sie können zu Unrecht gezahlte Maklergebühren wieder zurückfordern. Haben Sie nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips als Mieter noch eine Courtage zahlen müssen, obwohl Sie den Makler gar nicht beauftragt hatten, können Sie das Geld innerhalb von 3 Jahren zurückfordern.
Lässt sich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Maklerprovision beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung von der Steuer absetzen. Hatte der Umzug berufsbedingte Gründe wie beispielsweise bei einer Versetzung, wäre das der Fall. Ist der Umzug rein privat motiviert, gibt es weder beim Kauf noch bei der Vermietung eine steuerliche Anerkennung. Die Maklerprovision zählt zu den privaten Anschaffungskosten und ist daher nicht absetzbar.
Sollte in der Wohnung oder dem Haus allerdings etwas renoviert werden müssen, können private Mieter und Käufer die Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen und somit von der Steuer absetzen. Detaillierte Auskünfte und weitere Fachinformationen erhalten Sie bei einem Steuerberater.
Wann muss keine Maklerprovision gezahlt werden?
Grundsätzlich fällt die Maklerprovision nur bei einer erfolgreichen Vermittlung an. In diesen Fällen kann die Maklergebühr entfallen oder ungültig sein:
Kein erfolgreicher Abschluss: Wird kein Kaufvertrag geschlossen, kann der Makler auch keine Provision verlangen. Ebenso muss klar ersichtlich sein, dass der Kaufvertrag aufgrund der erfolgreichen Vermittlung durch den Makler zustande kam.
Maklervertrag ist unwirksam: Maklerverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Wurde dieser mündlich vereinbart, ist der Vertrag unwirksam und der Makler kann keine Provision verlangen. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder macht der Makler falsche oder unvollständige Angaben, muss ebenfalls keine Maklergebühr gezahlt werden.
Maklervertrag wurde widerrufen: Bei einem fristgerechten Widerruf des Maklervertrages entfällt die Provisionszahlung. Dies gilt auch, wenn der Vertrag mit dem Makler vor Unterzeichnung des Kaufvertrages wirksam beendet wurde.
Doppelvermittlung ohne Offenlegung: Bei einer gleichzeitigen Vermittlung für Käufer und Verkäufer ohne Information an beide Parteien, kann die Maklergebühr nichtig werden.
Die gesetzliche Grundlage für Maklerverträge und Maklerprovisionen finden Sie unter § 652 bis § 656 im BGB.
FAQs rund um die Maklercourtage
- Der Makler war am Zustandekommen des Vertrags nachweislich beteiligt.
- Es ist ein Vertrag zwischen Interessent und Verkäufer/Vermieter abgeschlossen worden.
- Zwischen Verkäufer/Vermieter und Makler gab es einen Maklervertrag.
- Zwischen Interessent und Makler gab es einen Maklervertrag.
- Alleinvermittlungsvertrag
- allgemeiner Maklervertrag
Die Voraussetzungen dafür, dass die Maklerprovision gezahlt werden muss, ist in §652, Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Damit der Makler überhaupt ein Anrecht darauf hat, seine Maklercourtage einzufordern, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Sind all diese Voraussetzungen gegeben, darf der Makler seine Tätigkeit in Rechnung stellen. Üblich hierbei ist eine Zahlungsfrist von 7 bis 14 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrags. Bei Kaufverträgen gilt dieselbe Frist, aber nicht ab Unterzeichnung des Vertrags, sondern ab Fälligkeit des Kaufpreises.
Wird eine Doppelprovision mit dem Makler vereinbart, gibt es keine Regelung für die Reihenfolge. Beide Parteien zahlen die vereinbarte Maklergebühr nach erfolgreichem Vertragsabschluss an den Makler.
Hat nur eine Partei den Maklervertrag vereinbart, kommt der Auftraggeber nach erfolgreichem Vertragsabschluss seinen Zahlungsverpflichtungen dem Makler gegenüber nach. Trägt die zweite Partei einen Teil der Maklergebühren für den Hausverkauf mit, wird dieser erst danach an den Makler gezahlt.
Ein Vertrag zwischen Makler und Verkäufer oder Makler und Käufer muss immer in schriftlicher Form geschehen. Maklerverträge kommen also nur dann rechtswirksam zustande, wenn sie beispielsweise per Brief, E-Mail oder anderweitiger Schriftform geschlossen wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig. Die rechtliche Grundlage für diese Bedingung bildet § 656a BGB. Sie gilt für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen.
Es klingt verlockend, die Mietwohnung oder das neue Eigenheim hinter dem Rücken des Maklers unter Dach und Fach zu bringen, um Kosten zu sparen. Aber Vorsicht: Kann der Makler nachweisen, dass er beide Parteien zusammengebracht hat, können mit so einem Gemauschel empfindliche Strafen einhergehen. Gültigkeit hat das, was im Vertrag vereinbart wurde. In der Praxis werden zwei Vertragsvarianten unterschieden:
Der Alleinvermittlungsvertrag verpflichtet den Makler alles zu tun, um einen erfolgreichen Geschäftsabschluss zu ermöglichen. Dafür beauftragen Sie als Verkäufer keinen weiteren Makler oder begeben sich selbst auf die Suche nach einem potentiellen Käufer. Die Vereinbarungen gelten in der Regel maximal sechs Monate. Beim allgemeinen Maklervertrag dürfen Sie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen sowie selbst Anzeigen für den Verkauf Ihrer Immobilie schalten. Ein Makler ist in diesem Fall jedoch nicht verpflichtet, das Geschäft erfolgreich abzuwickeln.
Ebenso sind Sie nicht verpflichtet, das vom Makler vorgeschlagene Geschäft abzuschließen. Die Entscheidung, wen Sie als neuen Eigentümer auswählen, liegt ganz bei Ihnen.
Nein, Makler sind zur Neutralität verpflichtet und dürfen nicht ihre eigenen Objekte zur Vermietung oder zum Verkauf vermakeln. In solchen Fällen kann die Maklerprovision, falls sie bereits gezahlt wurde, wieder zurückgefordert werden.
Den größten Vorteil durch die Neuregelungen 2020 haben Immobilienkäufer durch die finanzielle Entlastung, da sie seit Dezember 2020 nur noch maximal 50 % der Maklerprovision zahlen müssen. Vor allem jungen Menschen und Familien soll so die Bildung von Wohneigentum erleichtert werden. Vor der Neuregelung war es möglich, dass der Verkäufer einen Makler beauftragt, die Maklergebühr jedoch zu 100 % auf den Käufer abgewälzt werden konnten.
Das neue Gesetz wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 23. Dezember 2020 in Kraft. Um das Bestellerprinzip beim Erwerb von Wohneigentum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu verankern, wurden zusätzlich die neuen Paragraphen 656a bis 656d eingeführt.
Zählt die Maklerprovision zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf?
Ja, auch die Maklerprovision sollte in die Berechnungen der Nebenkosten inkludiert werden. Vor allem in Großstädten und Ballungsräumen kann die Immobiliensuche mit Makler nämlich durchaus sinnvoll und mitunter auch nötig sein. Bedenken Sie aber, dass noch weitere Nebenkosten beim Hauskauf anfallen. Dazu gehören beispielsweise auch die Notarkosten oder die Grunderwerbsteuer. Um all diese sehr wichtigen Kosten im Blick zu behalten, können Sie das Nachrechnen ruhigen Gewissens einem unserer Spezialisten für Baufinanzierung überlassen. Sie zeigen Ihnen, welche Nebenkosten genau auf Sie zukommen und wie Sie dabei sparen können.