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Wichtige Begriffe mit dem Buchstaben L im Finanzlexikon.

  • Laufzeit

    Die Laufzeit eines Darlehens bezieht sich auf den Zeitraum, über den ein Kreditnehmer das geliehene Geld zurückzahlen muss. Dieser Zeitraum wird in der Regel in Jahren angegeben. Die Laufzeit ist ein wichtiger Bestandteil der Kreditvereinbarung und wird bei Vertragsabschluss festgelegt.

    Die Laufzeit kann je nach Art des Darlehens variieren. Zum Beispiel haben kurzfristige Kredite in der Regel kürzere Laufzeiten, oft nur wenige Monate bis zu einem Jahr. Langfristige Kredite, z.B. Immobilienkredite, können hingegen Laufzeiten von mehreren Jahren oder sogar Jahrzehnten haben.

    Die Auswahl der Laufzeit hängt oft von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe des Darlehens, die finanziellen Möglichkeiten des Kreditnehmers und der Zweck des Darlehens. Kürzere Laufzeiten können zu höheren monatlichen Raten führen, aber insgesamt wird weniger Zinsen gezahlt. Längere Laufzeiten können zu niedrigeren monatlichen Raten führen, aber die Gesamtkosten des Darlehens können höher sein aufgrund der längeren Zeit, über die Zinsen gezahlt werden müssen.

    Die Laufzeit eines Darlehens beinhaltet den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Oftmals wird die Laufzeit mit der Zinsbindung verwechselt. Diese gibt die Dauer an, für die zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer der Zinssatz des Darlehens fest vereinbart wurde.

     

  • Lebensversicherung

    Für folgende Risiken ist es möglich, sich zu versichern:

    - Todesfall
    - Berufsunfähigkeit

    - Altersversorgung
    - Unfalltod
    - Pflegebedürftigkeit

    - und Heirat.

    Ca. 30 gängige Versicherungsformen gibt es:

    Die Wichtigste ist die Kapitallebensversicherung, welche neben dem Todesfall, auch die eigene Altersvorsorge nach Ablauf des Versicherungsvertrags beinhaltet.

    Die Risikolebensversicherung jedoch zahlt nur im Todesfall und dient nicht der Altersvorsorge.

    Bei einer Rentenversicherung bekommt der Versicherte bis zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente.

    Die vermögensbildende Lebensversicherung entspricht den speziellen Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes.

    Im Falle einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit zahlt die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung im allgemeinen mindestens 50 Prozent. Der Versicherungsschutz kann, in Verbindung mit einer Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, durch Zusatzversicherungen gegen Risiken wie Unfälle, Pflege und Berufsunfähigkeit sinnvoll ergänzt werden.

    Heutzutage wird etwa jede zweite Hauptversicherung mit Zusatzschutz abgeschlossen.

     

  • Leibrente

    Die Leibrente ist eine Form der Rente, bei der eine Person (der Rentenberechtigte) regelmäßige Zahlungen von einer anderen Person oder Institution (dem Rentenverpflichteten) erhält. Diese Zahlungen werden für die Dauer des Lebens des Rentenberechtigten geleistet. Die Leibrente wird oft im Zusammenhang mit privaten Rentenversicherungen oder als Teil von Ruhestandsplanungen angeboten. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber zur Leibrente.

  • Leistungsquote

    Bei der Leistungsquote handelt es sich um den Anteil aller Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen in Prozent. In der Lebensversicherung dreht es sich bei den Versicherungsleistungen um die ausgegebenen und die den Leistungsreserven zugeführten Beträge, Zuwachs der Leistungsverpflichtungen. Für die Private Krankenversicherung werden alle Aufwendungen berücksichtigt (Aufwendungen für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Deckungsrückstellung und auch Leistungen für Versicherungsfälle).

     

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