Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um ein Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Sollzinsbindung oder Zinsfestschreibungszeit. Die Berechnungsgrundlage basiert auf ein Urteil des BGH.
Die Banken sind generell nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Sollzinsbindung zurückzunehmen. In begründeten Einzelfällen wird die Bank allerdings zustimmen, eine vorzeitige Rücknahme durchzuführen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel Vorfälligkeitsentschädigung.