Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens. Bei Abnahme durch den Bauherrn sollte bei ersichtlichen Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt erstellt werden, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung abgelehnt werden.