Nachbarschaftsstreit

Nachbarschaftsstreit: Hassliebe am Gartenzaun

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Vermutlich erinnern sich viele von euch noch an den berühmten Streit um den Knallerbsenstrauch, der sogar zum Charthit wurde. Doch die Streitigkeiten am Gartenzaun nehmen teils weitaus kuriosere Ausmaße an, wie unsere Top 10 der abstrusesten und heftigsten Nachbarschaftsstreits zeigt.

Der Nachbar – Von ihm kann man sich die elektrische Heckenschere oder auch mal etwas Benzin für den Rasenmäher leihen. Er lädt zum Grillen ein und gibt bereitwillig das eine oder andere Bier aus. So zumindest die romantische Vorstellung vom Nachbarschaftsverhältnis. Denn es gibt auch den Nachbar, der bereits gegen 19 Uhr mit dem Wort Lärmbelästigung um sich wirft und dessen Katzen sich nur allzu gern auf eurem Grundstück erleichtern.

Vermutlich ist die Hassliebe am Gartenzaun so alt wie die Menschheit selbst. Welche Ausmaße ein Nachbarschaftsstreit annehmen kann, haben wir zum „Tag der Nachbarn“ einmal in zum Teil historischen Gerichtsurteilen zusammengetragen.

Platz 10: Gartenzwerg-Drama in Rheinland-Pfalz

Seinen Garten kann jeder Grundstücksbesitzer so gestalten wie er möchte. Also zumindest fast. Mitte der 1990er-Jahre beschwerte sich im Rheinland-Pfälzischen Grünberg ein Nachbar über einen provokativen Gartenzwerg. Der so genannte „Frustzwerg“ war auf sein Grundstück ausgerichtet und streckte ihm sowohl den nackten Hintern als auch den Mittelfinger entgegen. Der Nachbarschaftsstreit landete vor Gericht. Das Gericht entschied daraufhin, dass der miesepetrige Gartenzwerg entfernt werden muss, denn er sei beleidigend und verletzend für die Persönlichkeit des provozierten Nachbarn.

Kurios: In einem anderen Fall entschied das Gericht für den Frustzwerg-Aufsteller, denn der Stinkefinger der Gartendekoration war mit einem Tuch und einer Blume verdeckt und somit nicht sichtbar. Das nennt sich dann wohl passiv-aggressiver Nachbarschaftsstreit.

Platz 9: „Radio Gaga“ in München

Musik trägt ja bekanntlich zur Entspannung bei. Allerdings nicht unbedingt bei jedem. In den frühen 1990er-Jahren beschwerte sich ein Nachbar in einer Reihenhaussiedlung darüber, dass sein Nachbar auf seiner Terrasse zu laut Radio höre. Der vom Lärm genervte Nachbar beauftragte einen Sachverständigen, der eine Lautstärke von 41 bis 43 Dezibel ermittelte. Skandalös, bedenkt man, dass 40 Dezibel in etwa einem Flüstern oder dem Geräuschpegel einer ruhigen Wohnanlage bei Nacht (!) entsprechen.

Das Oberlandesgericht München gab dem lärmgeschädigten Nachbarn allerdings Recht und urteilte auf Unterlassung. „Der Appellcharakter von Radiosendungen“ sei störend, ganz unabhängig von der wahrnehmbaren Lautstärke, heißt es im Urteil. Radiohören im Freien empfand das Gericht zudem als unüblich.

Platz 8: Ein Gartenfest mit Woodstock-Charakter?

Angrillen mit Freunden oder eine Sommer-Geburtstagsparty auf dem eigenen Grundstück? Das geht ja wohl gar nicht, dachte sich ein Nachbar 1989 und zeigte seinen feierwütigen Nachbarn an. Dieser hatte nämlich mit sage und schreibe 24 Gästen in der unerhörten Uhrzeit zwischen 18 und 22 Uhr in seinem Garten ein Gartenfest veranstaltet. Anschließend verlegte der Partyveranstalter das Fest in seinen Keller. Der Nachbar störte sich vor allem am lauten Lachen der Partygemeinde und wollte vor dem Landgericht Frankfurt erreichen, dass sein Nachbar Feste in der Zeit von 20 bis 7 Uhr zu unterlassen habe.

Mit seiner Klage kam er jedoch nicht durch, wie das Gericht urteilte. Gartenfeste in üblichem Umfang müsse man in Wohngebieten hinnehmen, fand das Gericht. Auch die Personenanzahl sei im Rahmen gewesen. Derartige Feste, so das Hessische Landesgericht, seien zudem ein Ausdruck von Geselligkeit, bei denen selbstverständlich auch gelacht werden darf. Darauf erst einmal einen schönen Schoppen gespritzten Äbbelwoi!

Platz 7: Zwei Katzen für ein Halleluja

Die einen mögen Tiere, die anderen nicht. Die einen mögen viele Tiere, die anderen klagen dagegen. Wobei „viele Tiere“ sicherlich eine subjektive Auslegung ist. In dem Falle eines Nachbarschaftsstreits aus Lüneburg ging es um drei freilaufende Katzen. Im Jahr 2004 fühlte sich ein Nachbar durch die drei freilaufenden Katzen seines Nachbarn gestört. Genaue Gründe gab er nicht weiter an. Es schien sich um die bloße Anwesenheit der Katzen auf seinem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück zu handeln. Er klagte gegen seinen katzenfreundlichen Nachbarn.

Und bekam Recht. Das Landgericht Lüneburg bestätigte das Urteil des Amtsgerichts und entschied, dass der Tierfreund dafür Sorge zu tragen habe, dass niemals mehr als zwei seiner Katzen gleichzeitig draußen sind. Denn durch die Besuche der Katzen auf dem Nachbargrundstück sei nicht auszuschließen, dass diese auch Kot und Urin hinterlassen. Das muss der Nachbar nicht mitmachen. Zwei umherstreifende Katzen müsse der Katzengenervte jedoch dennoch hinnehmen.

Ob das wohl einen gravierenden Unterschied macht?

Platz 6: Glockengeläuterter Nachbar verklagt Gotteshaus

Ja, nicht einmal die Kirche ist vor einem Nachbarschaftsstreit gefeit, wie eine katholische Kirchengemeinde aus der Region Düsseldorf am eigenen Leib spüren musste. 2016 klagte der unmittelbare Nachbar das Gotteshaus wegen Lärmbelästigung auf Unterlassung, weil er sich durch das viertelstündliche Glockengeläut der Kirche in der Zeit zwischen 7 und 22 Uhr gestört fühlte. Der Nachbar verglich das Geläut mit Waffen. Es wäre eine unzumutbare Gewalt an Lärm.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf war da anderer Meinung. Zwar unterliegen auch Kirchen und damit das Glockengeläut dem Immissionsschutzgesetz, doch die Maximalwerte seien in diesem Fall nicht überschritten worden. Das Läuten der Kirchenglocken sei zudem ein hinzunehmender kultureller Ausdruck der Religionstätigkeit. Auch gäbe es bezüglich der Uhrzeit des Läutens keinerlei rechtliche Bedenken.

Platz 5: Der Bikini-Späher von Potsdam

Die Geborgenheit und Ruhe des eigenen Grundstücks ziehen so manch sonnenhungrigen Eigenheimbesitzer im Sommer auf die Sonnenliege. So auch die Lebensgefährtin eines Potsdamer Grundstücksbesitzers bei einem Nachbarschaftsstreit im Jahr 2015. Sie sonnte sich gemütlich, als sie ein Summen wahrnahm. In etwa sieben Metern Höhe entdeckte sie die Drohne des Nachbarn über sich. Der Grundstückseigentümer sah in dieser Aktion eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und verklagte seinen technikaffinen Nachbarn.

Das Amtsgericht Potsdam entschied für den ausgespähten Grundstücksbesitzer. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Nachbar das Grundstück mit seiner Drohne ausspähen und die sonnenhungrige Lebensgefährtin mobben wollte. Das Beobachten fremder Grundstücke stelle einen Eingriff in die Privatsphäre dar, so das Gericht. Das müsse der Drohnenpilot bei der Ausübung seines Hobbies berücksichtigen.

Platz 4: Wer Müll säht, wird eine Unterlassungsklage ernten

In München nahm 2011 ein Nachbarschaftsstreit ziemlich dreckige Ausmaße an. Dort entdeckte ein Reihenhausbesitzer nach einem viertägigen Kurzurlaub mit seiner Frau einen Berg Hausmüll auf seiner Terrasse. Sogleich stand eine aufmerksame Nachbarin parat, die gesehen hatte, wie ein weiterer Nachbar in der Nacht einen Müllsack mit Schwung auf der Terrasse des zugemüllten Eigenheimbesitzers platzierte. Die beiden Nachbarn lagen seit Jahren immer mal wieder im Streit.

Der Fall landete vor dem Amtsgericht München, das auf Unterlassung des dreckwerfenden Nachbarn urteilte. Denn der Müllsackwerfer war ein Wiederholungstäter, wie die aufmerksame Nachbarin bezeugte. Bereits zuvor habe sie gehört, wie er über einen weiteren Nachbarn sagte, er werde dessen Grundstück „zumüllen.“ Und nur wenig später sei auch dieser Opfer eines Müllangriffs gewesen. Das Gericht glaubte der Nachbarin. Sollte der Münchener Müllschleuderer noch einmal zuschlagen, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Platz 3: Da wird der Frosch im Gartenteich verrückt!

Was für den einen Nachbarn ein wundervolles Lied der Natur, ist für den anderen ein Grund zur Flucht. 1991 klagte ein Nachbar über zu lautes und unangenehmes Gequake aus dem Teich des seines Nachbarn. Der Angeklagte im Nachbarschaftsstreit hatte mit behördlicher Genehmigung einen 144 Quadratmeter großen Teich angelegt und, so behauptete der bequakte Nachbar, dort Frösche eingesetzt. Das Quaken der Frösche störte den Nachbarn und dessen Frau in der Nacht so dermaßen, dass sie sogar in eine Wohnung in der Stadt umziehen mussten. Der froschgestresste Nachbar verlangte die Trockenlegung des Teiches sowie Schadensersatz für die Unannehmlichkeiten.

Nachbarschaftsstreit Beispiele
Das Quaken der Frösche war zu laut für den Nachbarn

Doch der Bundesgerichthof ist auf der Seite der Frösche. Zwar hätte der quakgeschädigte Nachbar unter normalen Umständen Anspruch auf Unterlassung, allerdings handelte es sich bei dem Quakgetier unter anderem um vom Aussterben bedrohte Laubfrösche. Diese dürfen nach dem Naturschutzgesetz nicht gestört werden, ganz unabhängig davon, ob der Lebensraum von natürlicher oder künstlich angelegter Art sei. Der Frosch bleibt, der Nachbar geht.

Platz 2: Der Stacheldraht am Gartenzaun

Dieser Münchener Nachbarschaftsstreit aus dem Jahr 2007 ist in unseren Augen besonders abstrus. Vor allem, weil die Streithähne selbst vor Gericht nicht Halt machten, die Nachbarn und deren Gartenbepflanzung zu verunglimpfen.

Seit Jahren gab es zwischen den Parteien Streitigkeiten, die vor Straf- und Zivilgerichten ausgetragen wurden. In diesem Fall ging es dem klagenden Nachbarn darum, dass der 1,80 Meter hohe, wandartige Grenzzaun aus Holz das Leben seiner Familie beeinträchtige. Nicht nur, dass durch die Höhe der Konstruktion, die zum Teil über 1,80 Meter hinausging, ständig Schatten auf dem Grundstück sei – nein – der stellenweise angebrachte Stacheldraht erinnerte den Kläger an einen DDR-Grenzzaun. Zudem verstecke sich der Angeklagte hinter dem Zaun und bewerfe seinen Nachbarn mit Blumenzwiebeln. Er verlangte also von ihm, dass er die Wand an den zu hohen Stellen kürzt und den Stacheldraht abmontiert.

Der zaunbauende Nachbar entgegnete der Klage damit, dass die Höhe des Gartenzauns in der Siedlung durchaus üblich sei und die Stellen, die höher als 1,80 Meter sind, seien eh vollständig von der Bepflanzung des Klägers bedeckt. An diesen Stellen sei der Zaun auch notwendig, denn die Bepflanzung sei „besonders hässlich“. Zudem wäre diese Klage wieder einmal nur Schikane gegen ihn.

Ob das Amtsgericht München bei der Beweisaufnahme auch so schmunzeln musste wie wir, können wir nicht sagen. Sie gaben der Klage aber zum Teil statt. Der Zaun als solches durfte bleiben. Auch die extrem hohen Stellen seien keine Beeinträchtigung, da sie von der Bepflanzung der Kläger bedeckt waren. Allerdings musste der angeklagte Nachbar den Stacheldraht entfernen. Dieser widerspreche den Grundsätzen des mitmenschlichen Umgangs.

Platz 1: Die Nachbarin mit Schwips und Feuerzeug

Alkohol, Frustration und ein Feuerzeug sind definitiv keine gute Kombination, wie ein Nachbarschaftsstreit im Sächsischen Bautzen auf dem Jahr 2017 zeigt. Eine höhere Eskalationsstufe als bei diesem Nachbarschaftsstreit ist wohl kaum möglich. Zum Glück kamen keine Personen zu Schaden.

Schon seit geraumer Zeit störte sich die Nachbarin einer Bäckerei am Müll, der im Innenhof des Geschäfts lag. Dieser zog Ratten an, schilderte die Rentnerin aus Bautzen. Sie hätte mehrfach mit dem Chef der Bäckerei darüber gesprochen, aber es sei nichts passiert. Am Silvesterabend 2016 hatte die zum Urteilszeitpunkt 71-Jährige dann genug. Sie stapfte mit 1,7 Promille Blutalkohol und einem Feuerzeug in den Hof der Nachbarsbäckerei und zündete einen Haufen leerer Mehltüten an. Das Feuer griff schnell auch auf das Gebäude der Bäckerei über. Mit dem Feuer kam wohl auch gleich die Reue. Einen solchen Ausgang hatte die Seniorin nicht erwartet. Sie alarmierte die Feuerwehr, die Schlimmeres verhindern konnte. Das zeigten auch die Aufnahmen des Überwachungsvideos. Den entstandenen Sachschaden in Höhe von 4.600 Euro beglich sie direkt. Auch entschuldigte sie sich mehrfach beim Chef der Bäckerei.

Allerdings ist Brandstiftung eine Straftat und mit einer Entschuldigung war es in diesem Fall nicht getan. Die reumütige Rentnerin wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem leisteten sie und ihr Mann eine Spende an die örtliche Jugendfeuerwehr. Die Bäckerei bekommt indes seither regelmäßig Besuch vom Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises.


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