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Notarkosten beim Hauskauf: Wie hoch sind die Notargebühren und wer zahlt sie?

Notarkosten beim Hauskauf und Grundstückskauf erklärt
Redakteur Jens Fölsche
Jens Fölsche
5 Min.
16.04.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Notarkosten für den Hauskauf bzw. für den Kauf eines Grundstücks betragen betragen im Schnitt 1,5 % des Kaufpreises. Diese direkten Nebenkosten müssen bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
  • Der Notar berechnet die Notarkosten für seine Leistungen beim Haus- und Grundstückskauf. Dazu gehören unter anderem die Abwicklung des Kaufvertrags, die Kommunikation mit dem Grundbuchamt oder die Überwachung des Geldtransfers.
  • Die Notargebühren sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und nicht verhandelbar. Werden allerdings einige Leistungen nicht in Anspruch genommen, besteht Einsparpotenzial.
  • Bei einem Hauskauf bzw. bei einem Grundstückskauf ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben. Er beurkundet notariell den Kaufvertrag und macht damit das Geschäft rechtssicher.

Wofür fallen Notarkosten beim Hauskauf an?

Die Notarkosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags an und auch für andere notarielle Vorgänge, die im Vorfeld erledigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise: 

  • Löschung der Grundschulden des Verkäufers
  • Vorkaufsverzichtserklärung einholen
  • Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch 

Je mehr Dienstleistungen der Notar im Zuge der Eigentumsübertragung übernimmt, desto höher sind die Notargebühren. So entstehen beispielsweise zusätzliche Notarkosten, wenn für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer ein Notaranderkonto genutzt wird.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten betragen im Schnitt etwa 1,5 % des Kaufpreises. Kaufen Sie ein Haus für 300.000 €, dann fallen etwa 4.500 € an Notarkosten für Sie an. Die genaue Höhe der Notarkosten bei einem Hauskauf orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und der erbrachten Dienstleistungen.

Neben den Notarkosten fallen auch Grundbuchgebühren im Zuge eines Hauskaufes an, die Sie idealerweise über Eigenkapital finanzieren, um Zinsaufschläge zu vermeiden. Sie belaufen sich auf etwa 0.5 % des Kaufpreises. Unter dem Strich beträgt die Höhe der Grundbuch- und Notargebühren beim Hauskauf etwa 2 % des Kaufpreises.

Die Notar- und Grundbuchkosten gehören ebenso wie die Grunderwerbsteuer und etwaige Maklergebühren zu den gängigen Nebenkosten eines Haus- und Grundstückskaufs. Sie müssen also berücksichtigt werden, wenn Sie eine genaue Finanzplanung aufstellen.

Übrigens, einen Preiswettbewerb unter den Notaren gibt es nicht. Denn in Deutschland sind die Notargebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Sie werden also pauschal berechnet und sind nicht verhandelbar.

Rechner Notarkosten

Unser Grundbuchrechner verschafft Ihnen bereits vor dem Wohnungs- oder Hauskauf eine genauere Vorstellung davon, welche Notarkosten und Grundbuchgebühren auf Sie zukommen. Mit ihm können Sie die anfallenden Kosten selbst einmal durchrechnen.

Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf: vier Beispiele

Die folgenden vier Tabellen schlüsseln beispielhaft die Notar- und Grundbuchkosten auf, wenn Sie ein Haus für 300.000 €, 400.000 €, 500.000 € oder 600.000 € kaufen. Dabei gehen wir davon aus, dass die einzutragende Grundschuld der Darlehenshöhe entspricht. Unser Grundbuchrechner liefert Ihnen auf Basis dieser Annahmen folgende Ergebnisse.

Notarkosten: Beurkundung Kaufvertrag1.270 €
Notarkosten: Vollzugstätigkeiten317,50 €
Notarkosten: Betreuungsgebühr317,50 €
Notarkosten: Beurkundungsgebühr Grundschuld635 €
Notarkosten: Ohne MwSt.2.540 €
Notarkosten: 19 % MwSt.482,60 €
Notarkosten: Gesamt3.022,60 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung eintragen317,50 €
Grundbuchkosten: Eigentümer umschreiben635 €
Grundbuchkosten: Grundschuld eintragen635 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung löschen25 €
Grundbuchkosten: Gesamt1.612,50 €
Gesamtkosten: Notar und Grundbuch4.635,10 €

Tabelle 1: Beispielrechnung Notar- und Grundbuchgebühren // Kaufpreis 300.000 € // Einzutragende Grundschuld: 300.000 €

Notarkosten: Beurkundung Kaufvertrag1.570 €
Notarkosten: Vollzugstätigkeiten392,50 €
Notarkosten: Betreuungsgebühr392,50 €
Notarkosten: Beurkundungsgebühr Grundschuld785 €
Notarkosten: Ohne MwSt.3.140 €
Notarkosten: 19 % MwSt.596,60 €
Notarkosten: Gesamt3.736,60 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung eintragen392 €
Grundbuchkosten: Eigentümer umschreiben785 €
Grundbuchkosten: Grundschuld eintragen785 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung löschen25 €
Grundbuchkosten: Gesamt1.987,50 €
Gesamtkosten: Notar und Grundbuch5.724,10 €

Tabelle 2: Beispielrechnung Notar- und Grundbuchgebühren // Kaufpreis 400.000 € // Einzutragende Grundschuld: 400.000 €

Notarkosten: Beurkundung Kaufvertrag1.870 €
Notarkosten: Vollzugstätigkeiten467,50 €
Notarkosten: Betreuungsgebühr467,50 €
Notarkosten: Beurkundungsgebühr Grundschuld935 €
Notarkosten: Ohne MwSt.3.740 €
Notarkosten: 19 % MwSt.710,60 €
Notarkosten: Gesamt4.450,60 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung eintragen467,50 €
Grundbuchkosten: Eigentümer umschreiben935 €
Grundbuchkosten: Grundschuld eintragen935 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung löschen25 €
Grundbuchkosten: Gesamt2.362,50 €
Gesamtkosten: Notar und Grundbuch6.813,10 €

Tabelle 3: Beispielrechnung Notar- und Grundbuchgebühren // Kaufpreis 500.000 € // Einzutragende Grundschuld: 500.000 €

Notarkosten: Beurkundung Kaufvertrag2.190 €
Notarkosten: Vollzugstätigkeiten547,50 €
Notarkosten: Betreuungsgebühr547,50 €
Notarkosten: Beurkundungsgebühr Grundschuld1.095 €
Notarkosten: Ohne MwSt.4.380 €
Notarkosten: 19 % MwSt.832,20 €
Notarkosten: Gesamt5.212,20 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung eintragen547,50 €
Grundbuchkosten: Eigentümer umschreiben1.095 €
Grundbuchkosten: Grundschuld eintragen1.095 €
Grundbuchkosten: Auflassungsvormerkung löschen25 €
Grundbuchkosten: Gesamt2.762,50 €
Gesamtkosten: Notar und Grundbuch7.974,70 €

Tabelle 4: Beispielrechnung Notar- und Grundbuchgebühren // Kaufpreis 600.000 € // Einzutragende Grundschuld: 600.000 €

Hinweis: Durch spezielle vertragliche Regelungen können selbstverständlich weitere Gebühren anfallen. Wir können daher für die Richtigkeit der Kostenberechnung trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

In Deutschland ist es üblich, dass der Käufer die Notarkosten und Grundbuchgebühren beim Hauskauf übernimmt. Der Hintergrund: Übernimmt der Verkäufer die Notarkosten, würde er den Aufschlag mit dem Kaufpreis verrechnen. Der Effekt: Je höher der Kaufpreis für das Haus ausfällt, umso größer wird die Grunderwerbsteuer, die der Käufer bezahlen muss. 

Keine Regel ohne Ausnahmen: in bestimmten Fällen übernimmt der Verkäufer einen Teil der Notarkosten beim Hauskauf. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verkäufer noch eine Grundschuld auf das Haus im Grundbuch stehen hat. Im Zuge der Kaufabwicklung wird die bestehende Grundschuld durch den Notar gelöscht. Die Kosten trägt der Verkäufer. Oder es existiert im Kaufvertrag eine besondere Vereinbarung, dass der Verkäufer einen bestimmten Anteil an den Notar- und Grundbuchkosten übernimmt.

Wann und wie müssen die Notarkosten beim Hauskauf bezahlt werden?

Die beiden Rechnungen – vom Notar und vom Grundbuchamt – erhalten Käufer zu unterschiedlichen Zeitpunkten. In der Regel verschickt ein Notar mit der Abschrift des Kaufvertrags die Notarkostenrechnung. Das ist etwa 1 bis 2 Wochen nach der Beurkundung der Fall. Danach hat der Käufer oft 2 bis 4 Wochen Zeit, um die Notarkosten für den Hauskauf zu bezahlen. 

Dagegen kann es mehrere Wochen oder Monate dauern, bis der Käufer die Rechnung des Grundbuchamts bekommt. Auch diese muss in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Erhalt vom Käufer bezahlt werden.

Wie kann ich Notarkosten beim Hauskauf einsparen?

Die Notarkosten beim Hauskauf sind gesetzlich geregelt und deshalb nicht verhandelbar. Trotzdem gibt es einige Sparmöglichkeiten, denn die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf wird wesentlich von der Höhe des Kaufpreises beziehungsweise der eingetragenen Grundschuld bestimmt. 

Mit diesen 5 Tipps können Sie die Notarkosten verringern:

  1. Grundstück und Immobilie separat kaufen: Ein unbebautes Grundstück ist wesentlich günstiger als ein Grundstück mit Immobilie. Je niedriger der Kaufpreis, desto geringer sind die direkten Kaufnebenkosten, zu denen unter anderem die Notar- und Grundbuchkosten gehören.
  2. Sparen Sie sich das Notaranderkonto: Die Kaufabwicklung kann auch über ein normales Konto erfolgen. Die genauen Regeln für die Zahlungsbedingungen werden im Kaufvertrag festgehalten. Der Notar prüft die Einhaltung ohne zusätzliche Notarkosten, die durch ein Notaranderkonto entstehen würden.
  3. Eine Auflassungsvormerkung ist keine Pflicht: Verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung innerhalb Ihrer Familie oder Freundeskreises, brauchen Sie die Immobilie nicht extra im Grundbuch reservieren.
  4. Treten Sie die Grundschuld beim Bankenwechsel ab: Besonders im Rahmen einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung ist die Grundschuldabtretung eine preiswerte Lösung. Damit sparen Sie sich also die Extragebühren für Löschung und Neueintragung der Grundschuld.
  5. Grundschuld beglaubigen lassen: Manche Banken verlangen beispielsweise nur die Beglaubigung der Grundschuld. Die Beurkundung der Grundschuld ist also keine Pflicht und somit können Sie die Notarkosten beim Hauskauf um mehrere Hundert Euro verringern.

Wer sucht den Notar beim Hauskauf aus?

Wer beim Hauskauf den Notar bestimmt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis sucht der Käufer den Notar aus, da er meist auch die Notarkosten trägt. Falls der Verkäufer bereits einen Notar vorschlägt, kann der Käufer dem zustimmen oder einen eigenen Notar wählen. 

Grundsätzlich gilt: Wer ihn beauftragt, zahlt auch die Kosten, wenn der Notartermin abgesagt wird. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: 

  • Falls die Absage frühzeitig erfolgt, kann es sein, dass noch keine oder nur geringe Kosten anfallen.
  • Falls der Vertrag bereits vorbereitet wurde, können dem Beauftragenden Kosten für die bereits erbrachte Leistung entstehen.
  • Wenn Käufer und Verkäufer gemeinsam den Notar beauftragt haben, können sie sich im Einzelfall darauf einigen, die Kosten zu teilen. 

Fazit: Es lohnt sich, direkt beim Notar nachzufragen, welche Kosten im Falle einer Absage anfallen.

Weshalb wird ein Notar beim Hauskauf benötigt?

Erwerben Sie in Deutschland ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück, muss der Notar alle beteiligten Personen beraten und den Kaufvertrag notariell beurkunden. der dazu gehörende Vertrag über einen Notar abgewickelt werden. Ohne ein Notar ist ein Kaufvertrag nicht rechtskräftig. Der Gesetzgeber will Käufer und Verkäufer auf diese Weise schützen. Denn Immobiliengeschäfte sind sehr komplex und können nur vom Notar für beide Parteien rechtssicher vollzogen werden. 

Notare sind laut Bundesnotarordnung (BNotO) „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“. Dementsprechend ist er beiden Parteien – Verkäufer und Käufer – beim Hauskauf zur Neutralität verpflichtet. Er nimmt also eine Vermittlerrolle ein.

Gut zu wissen: Beim Hauskauf fallen Notar- und Grundbuchkosten an, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind, um den Eigentumsübergang sicher und rechtsgültig zu machen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Notar beim Hauskauf?

Mit den Notarkosten sind viele Leistungen und Aufgaben abgedeckt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen beispielhaft wichtige Aufgaben, die ein Notar im Zuge des Hauskauf-Prozesses übernimmt.

Sie fragen sich nun sicher: wie genau läuft der Notartermin ab und wie lange dauert er eigentlich? Diese und weitere Fragen zur notariellen Begleitung beim Hauskauf beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeberartikel: Notartermin und Beurkundung: Ablauf beim Hauskauf.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Notarkosten beim Hauskauf

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