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Finanzlexikon

Rangbescheinigung

Bei der Rangbescheinigung oder Notarbescheinigung handelt es sich um ein notarielles Dokument im Zuge einer Grundschuldbestellung für die Baufinanzierung. Hiermit bescheinigt der Notar gegenüber dem Kreditinstitut, dass die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch der entsprechenden Immobilie ohne Schwierigkeiten möglich ist.

Da die Bank daraufhin Gewissheit über die Besicherung der Finanzierung hat, zahlt sie den Darlehensbetrag an den Käufer im Normalfall umgehend aus. Das Dokument heißt deshalb Rangbescheinigung, weil der Notar damit auch bestätigt, dass eine Grundschuld an der gewünschten Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden kann.

Wer benötigt eine Rangbescheinigung?

Eine Rangbescheinigung wird benötigt, wenn der Immobilienkäufer Fremdkapital in Form einer Baufinanzierung braucht. Der Zusammenhang ergibt sich aus der Besicherung von Baudarlehen: Baufinanzierungen belaufen sich im Normalfall über hohe Kreditsummen, die wiederum über lange Laufzeiten hinweg zurückgezahlt werden. Die finanzierende Bank benötigt deshalb eine Kreditsicherheit, um bei Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers trotzdem sicher ihr Geld zurückzuerhalten.

Genau deshalb werden Immobilienkredite heute nahezu immer über ein Grundpfandrecht wie eine Grundschuld besichert. Dabei veranlasst der Notar die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie. Dieser Prozess nennt sich Grundschuldbestellung und erfordert unter anderem die Beurkundung der Grundschuldbestellung durch den Notar sowie die Weiterleitung ans Grundbuchamt.

Wenn es eilig ist: Mit einer Rangbescheinigung können Immobilienkäufer Wartezeiten umgehen

Leider kann es nach der Weiterleitung ans Grundbuchamt mehrere Wochen dauern, bis das Grundbuchamt die Eintragung der Grundschuld bestätigt. Die Bank zahlt aber erst dann die Kreditsumme für die Baufinanzierung aus, wenn sie eine Bestätigung über die Besicherung hat. In dieser Zeitspanne kommt es nicht selten zu zeitlichen Schwierigkeiten, wenn der Termin für die Zahlung des Kaufpreises näher rückt. Gerät der Käufer nämlich in Verzug, könnte der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder Verzugszinsen geltend machen.

Genau hier setzt die Rangbescheinigung an: Der Notar bescheinigt der Bank, dass alle Schritte für die Grundschuldbestellung vollzogen wurden und es keine Hindernisse für eine ranggerechte Eintragung gibt. Durch diese Bestätigung müssen Bank und Kreditnehmer nicht erst auf die Bewilligung durch das Grundbuchamt warten, bis eine Kreditauszahlung möglich wird. Der Käufer spart sich durch die pünktliche Begleichung des Kaufpreises zudem die Zahlung von Verzugszinsen an den Verkäufer.

Wer stellt eine Rangbescheinigung aus?

Die Rangbescheinigung wird auch Notarbescheinigung genannt, weil es allein einem Notar obliegt, sie auszustellen. Der Immobilienkäufer muss lediglich die Rangbescheinigung beantragen, da sie nicht zum Standardablauf einer Grundschuldbestellung gehört. Nach dem Antrag erledigt der Notar alles Weitere und stellt die Bescheinigung aus.

Was kostet eine Rangbescheinigung beim Notar?

Die Gebühren einer Rangbescheinigung sind wie alle Notarkosten im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf durch die Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) geregelt. Dabei hängt die Gebühr in erster Linie von der Höhe der Grundschuld ab. Je nach Höhe ergeben sich demnach beispielhaft folgende Kostensätze:

  • Bis 140.000 Euro: 98,10 Euro
  • Bis 155.000 Euro: 106,20 Euro
  • Bis 170.000 Euro: 114,30 Euro
  • Bis 185.000 Euro: 122,40 Euro
  • Bis 200.000 Euro: 130,50 Euro

Als Faustformel gilt: Im Normalfall können Immobilienkäufer für die Notarkosten der Rangbescheinigung noch einmal einen Aufschlag von ca. 15-20% auf die Gesamtgebühren der Grundschuldbestellung vornehmen. Die Kosten der individuellen Grundschuldbestellung lassen sich ganz einfach mit unserem Grundbuchrechner ermitteln. Darin ist auch ein Rangbescheinigung Kosten Rechner enthalten, der die Gebühren für die Bescheinigung explizit aufführt.

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