Bei den Instandhaltungskosten handelt es sich um Kosten, die für die Instandhaltung einer Immobilie zu veranschlagen sind, beispielsweise für Fahrstuhl, Heizung, usw..
Instandhaltungskosten gehören wie auch die Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und verkleinern so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.