0800 8833880
Mo–Fr 8 –18 Uhr
Finanzlexikon

Flurstück

Was ist ein Flurstück?

Ein Flurstück ist ein geometrisch festgelegter Teil der Erdoberfläche, der amtlich vermessen wurde. In Deutschland ist ein Flurstück die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster und kann somit genau benannt und identifiziert werden. Ein Flurstück wird nummerisch aufgeführt, das heißt mit einer Flurstücksnummer versehen. Sie kann aus einer einzelnen Zahl, zwei Zahlen oder einer Zahlen-Buchstaben-Kombination bestehen. Ein Flurstück wird auf einer Flurkarte des Kastasteramtes dargestellt.

Welche Daten werden aus einem Flurstück abgelesen?

Einem Flurstück wird eine Nutzungsart zugewiesen. Daraus geht hervor, wie die Fläche genutzt werden darf. Entweder handelt es sich um eine Gebäude-, Landwirtschafts- oder eine Freifläche. Zudem gehen die Lage sowie die Flurstücksnummer aus dem Flurstück hervor.

Ist ein Flurstück ein Grundstück?

In der Regel ist ein Flurstück auch ein Grundstück. Das bedeutet, ein Grundstück besteht meist aus einem Flurstück. Es kommt jedoch auch vor, dass ein Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht. Umgekehrt setzt sich ein Flurstück nicht aus mehreren Grundstücken zusammen.

Wofür brauche ich Informationen über ein Flurstück?

Bei einem Immobilienverkauf oder einer notariellen Beurkundung sind die Informationen über ein Flurstück unerlässlich. Anhand der Lage des Flurstücks werden die genauen Grenzen des Grundstücks deutlich. Bauen Sie beispielsweise ein Haus, dürfen Sie es nur innerhalb der Grenzen des Flurstücks errichten. Bei einer Immobilienbewertung fließt die Lage des Flurstücks in die Bewertung mit ein.

Wie wird ein Flurstück vermessen?

Ein Flurstück wird immer dann vermessen, wenn es entweder noch nicht vorhanden war oder die Grenzen des Flurstücks nicht mehr klar sind. Dazu gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Urvermessung: Bei einer Urvermessung wird eine Erdoberfläche erstmalig vermessen.
  • Neuvermessung: Werden Flurstücke in einem Gebiet nochmals vermessen, handelt es sich um eine Neuvermessung.
  • Fortführungsvermessung: Bei einer Fortführungsvermessung werden beispielsweise Gebäude, die in der Zwischenzeit entstanden sind, erfasst. Sie erfolgt auch bei einer Teilungsvermessung, also einer Teilung eines Grundstücks.

Die Vermessung muss beim zuständigen Katasteramt oder einer anderslautenden Vermessungsbehörde beantragt werden. Das Flurstück wird dann von einem Vermessungsingenieur oder einem Sachverständigen für Vermessungswesen vermessen.

Was kostet eine Vermessung des Flurstücks?

Die Kosten für die Vermessung eines Flurstücks sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung eines jeden Bundeslandes festgehalten. Wird ein Flurstück vermessen, werden unterschiedliche Kostenpunkte in die Gesamtrechnung einbezogen. Dazu gehören:

  • Die Anzahl der Grenzpunkte
  • Die Anzahl der Abmarkungen
  • Der Bodenwert pro m²

Inklusive Mehrwertsteuer kommt meist ein Betrag um die 2.500 € zustande. Für eine Grenzfeststellung werden etwa 1.000 € fällig. Genauere Kosten erfahren Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes.

Wo erhalte ich Informationen über mein eigenes Flurstück?

Möchten Sie mehr über Ihr eigenes Flurstück erfahren, hilft Ihnen bereits das Internet weiter. Seit 1990 sind Flurkarten über die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) online zugänglich. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie über eine Adresse oder eine Flurstücksnummer nach einem Grundstück suchen wollen. Haben Sie das Flurstück gefunden, erhalten Sie kostenlos Informationen über die Lage. Benötigen Sie weitere Informationen oder einen amtlich beglaubigten Auszug, muss dies bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Das ist mit Kosten zwischen 15 und 60 € verbunden.

Zins und Rate Ihrer Baufinanzierung berechnen

Ermitteln Sie jetzt Ihre Bauzinsen:

Fachbegriffe aus der Finanzierungs- und Versicherungswelt leicht erklärt

Im Lexikon von Dr. Klein finden Sie viele Erläuterungen zu Fachtermini aus den Bereichen Versicherung  und Finanzierung wie Baufinanzierung oder Ratenkredit. Das Finanzexikon bietet Ihnen schnelle Infomationen zum Einstieg in die Fachwelt.

​​​​​​​Unsere Finanz-Ratgeber

Sie wünschen sich mehr Details zu Themen wie Vorfälligkeitsentschädigung, Hypothek, Umschuldung, Forward-Darlehen, Sondertilgung oder Anschlussfinanzierung? Sie möchten mehr zu Spezialthemen wissen, beispielsweise zu Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Besonderheiten beim Baukredit, Planung Ihres Hypothekendarlehen oder zum Immobilienkredit beim Vermittler?

Zusätzlich zu unserem Finanzlexikon bieten wir Ihnen ausführliche Artikel zu diesen Themen in unserem Ratgeber Baufinanzierung.

Baufinanzierungsrechner

In unserem Baufinanzierungsrechner-Bereich bieten wir zudem Rechner wie Hauskreditrechner und Forward Darlehen Rechner an.

Unsere Spezialisten für Baufinanzierung
beraten Sie gern.

Jetzt Finanzierungsvorschläge anfordernunverbindlich und kostenlos