Unter einem Flurstück wird ein amtlich vermessener Teil der Erdoberfläche bezeichnet. In Deutschland ist ein Flurstück die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster und kann somit genau benannt und identifiziert werden. Ein Grundstück kann dabei in Deutschland aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, wohingegen die Eigentumsgrenzen auch immer Grenzen für Flurstücke bilden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass ein Flurstück mehrere verschiedene Eigentümer aufweist.