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Finanzlexikon

Flurkarte

Was ist eine Flurkarte?

Auf einer Flurkarte werden die Lage aller Grundstücke einer Region sowie deren Bebauung und Nutzung grafisch dargestellt. Dabei werden neben Straßen und Gebäude zum Teil auch Bäume, Hecken oder Zäune aus der Vogelperspektive abgebildet. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren sogenannten Flurstücken bestehen, die in der Flurkarte nummerisch aufgeführt sind. Synonyme für eine Flurkarte sind Liegenschaftskarte oder Katasterkarte. Der Maßstab einer Flurkarte variiert von Stadt zu Stadt, liegt meist aber zwischen 1:500 und 1:1000. Auf dem Land sind die Maßstäbe häufig größer, da die Grundstücke auch größer sind.

Wer erstellt eine Flurkarte?

Exakte Messungen der örtlichen Katasterämter bilden die Grundlage einer Flurkarte. Anhand dieser Messungen werden sogenannte Flurstücke, die kleinste Einheit einer Flurkarte, markiert und mit einer Flurstücksnummer versehen. Eine Flurstücksnummer kann aus einer einzelnen Zahl, einer Zahl- und Buchstabenkombination oder einer Kombination aus zwei Zahlen bestehen.

Seit den 1990ern werden Flurkarten digitalisiert und durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst. In dieser Form sind sie maßstabsfrei und können je nach Bedarf in unterschiedlichen Maßstäben angefordert und ausgedruckt werden.

Wozu brauche ich eine Flurkarte?

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sind Flurkarten essenziell, da sie als Schutz für Eigentumsverhältnisse gelten. In einem Immobilienkaufvertrag werden die Inhalte der Flurkarte vom Notar übernommen. Im Zuge einer Immobilienbewertung gilt eine Flurkarte als Nachweis für die Lage und Existenz eines Grundstücks. Dabei kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Zudem sind Flurkarten zwingend erforderlich, um einen Bebauungsplan für eine Gemeinde zu erstellen, die Grundsteuer zu berechnen oder einen Bauantrag zu stellen. 

Welchen Angaben enthält eine Flurkarte?

Eine Flurkarte enthält folgende Angaben:

  • Ausstellende Behörde
  • Datum des Auszugs
  • Maßstabsgröße
  • Ortsangabe
  • Flurstücke sowie die dazugehörigen Nummern
  • Gemarkungsgrenzen
  • Nutzungsart
  • Bodenschätzungsmerkmale
  • Angaben über Bepflanzungen, Hecken und Zäune

Wie hoch sind die Kosten für eine Flurkarte?

Ist ein Auszug aus dem Katasteramt nötig, entstehen Gebühren. Diese liegen zwischen 12 und 60 Euro. Detaillierte Auskunft über die Höhe der Kosten erteilt das zuständige Vermessungs- und Katasteramt.

Ist eine Flurkarte verbindlich?

Die Katasterkarte ist ein amtliches Dokument. Damit ist sie verbindlich. Weichen die im Grundbuch aufgeführten Grundstücksgrößen von denen auf der Flurkarte ab, sind die Angaben auf der Flurkarte maßgeblich. Bei der Größe des Gebäudes ist den Angaben im Grundbuch zu folgen.

Ist eine Flurkarte ein Bebauungsplan?

Eine Flurkarte ist nicht mit dem Bebauungsplan gleichzusetzen. Der Bebauungsplan wird von der zuständigen Gemeinde erstellt. Darin festgehalten sind unter anderem die Art und Weise wie ein Gebäude erbaut werden darf, welche Abgrenzungen zu den Nachbarn eingehalten werden müssen, Dachvorgaben sowie Nutzungsart der Gebäude (privat oder gewerblich). Diese Angaben sind für den Bauherrn verbindlich.

In der Regel ist ein Bebauungsplan für jedermann im Internet einsehbar. Eine Flurkarte erstellt das Vermessungs- und Katasteramt. Aus diesem amtlichen Dokument gehen die Grenzen für die Flurstücke hervor sowie die Gebäude und deren Nutzung. Sie muss ausdrücklich angefordert werden und wird nur ausgestellt, wenn „ein berechtigtes Interesse besteht“. Das liegt beispielsweise vor, wenn eine Immobilie verkauft wird. Dennoch lassen sich erste Angaben zur Bebauung aus der Flurkarte entnehmen.

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