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Finanzlexikon

Bauanzeige

Was ist eine Bauanzeige?

Mit einer Bauanzeige wird ein Bauvorhaben, welches keiner gesonderten Baugenehmigung bedarf, bei der zuständigen Gemeinde angekündigt. Sie findet vor allem bei kleineren Bauprojekten in Bauplangebieten Anwendung und enthält Informationen zum Antragsteller, dem betroffenen Grundstück und der Liegenschaftsadresse. Erst wenn die zuständige Gemeinde oder Bezirksbehörde der Bauanzeige stattgegeben hat, darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauanzeige?

Der Antragsteller muss in der Bauanzeige darauf hinweisen auf welche Bauordnung er sich bezieht, da sich diese von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Aus diesem Grund sind auch nicht immer die gleichen Dokumente für die Bauanzeige nötig. Folgende Unterlagen müssen normalerweise aber bei jeder Anzeige eingereicht werden:

  • Mindestens eine Planskizze inklusive Beschreibung
  • der Energieausweis  

Mit der Bauanzeige bestätigt der Bauherr, dass er alleiniger Eigentümer ist oder über eine entsprechende Zustimmungserklärung verfügt, sollte es noch weitere Eigentümer geben. Darüber hinaus muss er außerdem die Einhaltung der Einspruchsfrist der Baubehörde bestätigen, welche in den meisten Fällen bei vier Wochen liegt.

Wann ist eine Bauanzeige erforderlich?

Eine Bauanzeige ist immer dann erforderlich, wenn Bauherren etwas auf ihrem Grundstück errichten wollen, für das sie weder einen Bauantrag stellen noch eine Baugenehmigung einholen müssen. Das betrifft vor allem kleinere Objekte und Projekte, beispielsweise Carports und Gewächshäuser mit vorgeschriebener Maximalgröße, die Errichtung von Zäunen oder den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Jeder Grundstückseigentümer und potenzielle Bauherr ist dazu verpflichtet, sich an die bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Genehmigungen seines Bundeslandes zu halten.

Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Bauanzeige ist ein schriftlich definierter Bebauungsplan für das jeweilige Gebiet, an welchen sich der Bauherr ganz genau halten muss. Diese Bebauungspläne werden vom zuständigen Bauamt jeder Gemeinde zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Geht das Bauvorhaben über eben diesen Bebauungsplan hinaus, ist eine Bauanzeige nicht mehr ausreichend – in solchen Fällen muss dann ein Bauantrag gestellt werden.

Wie reiche ich eine Bauanzeige ein?

Unterschrieben wird die Bauanzeige von demjenigen der sie verfasst hat, also von einem Architekten oder dem Bauherren selbst. Damit bestätigt dieser die Einhaltung aller Bauvorschriften sowie des geltenden Bebauungsplans, trägt die Haftung und ist erster Ansprechpartner bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten. Weitere Genehmigungen sind für eine Bauanzeige nicht notwendig.

Bevor die Bauanzeige mitsamt aller notwendigen Dokumente (Planskizzen, Energieausweis) bei der Gemeinde eingereicht wird, sollte der Bauherr deren Vollständigkeit allerdings noch einmal genauestens überprüfen, da eine Nachreichung fehlender Unterlagen bei einer Bauanzeige nicht möglich ist. Sollten tatsächlich Unterlagen fehlen, muss eine neue Bauanzeige eingereicht werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Wurde alles eingereicht, prüft das Amt die Unterlagen anschließend noch einmal auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wurde allem stattgegeben, muss der Bauherr nicht extra auf eine förmliche Genehmigung seiner Anzeige warten: Bringt die Behörde innerhalb von vier Wochen nach Einreichen der Bauanzeige nämlich keine Einwände hervor oder lehnt sie ab, gilt sie automatisch als genehmigt.

Welche Kosten fallen bei einer Bauanzeige an?

Genauso wie sich die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, variieren auch die Kosten für eine Bauanzeige – in der Regel liegen sie zwischen 0,2 bis 0,7 Prozent der Bausumme.
Die Kosten verteilen sich dabei auf die einmalig fällige Grundgebühr und die Bogengebühren, welche für jeden Bogen Papier der in der Bauanzeige enthalten ist, anfallen.

Was unterscheidet einen Bauantrag von einer Bauanzeige?

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Bauanzeige und einem Bauantrag besteht darin, dass eine Bauanzeige für kleine Bauprojekte ausreichend ist, während ein Bauantrag für größere Objekte wie Wohngebäude oder Hausanbauten ein Bauantrag gestellt werden muss, da und ohne ihn keine Baugenehmigung erteilt werden kann.

Ein Bauantrag:

  • besteht aus vielen verschiedenen Formularen
  • wird immer in dreifacher Form ausgestellt, von denen je eine Ausführung an das Bauamt, die Gemeinde und den Bauherren selbst geht
  • wird von der zuständigen Baufirma und dem engagierten Architekten gemeinsam bestimmt, da beide die Anforderungen des Bauherren kennen und über den einzureichenden Bauantrag entscheiden.

Dauer des Bauantrags:

Im Unterschied zur Bauanzeige, deren Bearbeitungszeit nur vier Wochen beträgt, muss beim Bauantrag mehr Zeit eingeplant werden. Allein die Bearbeitungsdauer des Antrags kann einen Zeitraum von drei bis vier Monaten in Anspruch nehmen, da das Bauamt alle Details genau überprüfen muss. Zwar ist die Genehmigung eines Bauantrags auch in zwei Wochen möglich, bis zur Erteilung der Baugenehmigung können allerdings bis zu neun Monate vergehen – und ohne diese darf das Bauvorhaben nicht gestartet werden.  

Kosten des Bauantrags:

Die Höhe der Kosten eines Bauantrags sind von den Gesamtkosten des Bauprojekts abhängig. In der Regel sollten zwischen 0,5 und 1 Prozent der kompletten Bausumme, für den Bauantrag einkalkuliert werden.
 

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