Musterbrief Stundung Darlehen Covid-19

Stundung eines Immobiliendarlehens wegen Covid-19: Muster und Anleitung

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Wer wegen der Corona-Krise in Geldnot geraten ist, kann zahlreiche Ratenzahlungen im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 ohne Konsequenzen aussetzen – dazu zählen auch Baufinanzierungen. Gemäß Artikel 240 § 3 EGBGB können die Raten für das Immobiliendarlehen gestundet werden. Doch wie funktioniert das in der Praxis, Schritt für Schritt? Wir erklären euch, was ihr beachten müsst – inklusive Musterschreiben zum Download.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie

Bundestag und Bundesrat haben Ende März das ‚Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht‘ verabschiedet. Wer wegen der Corona-Krise nachweislich erhebliche Einkommensverluste erlitten hat, soll durch dieses Gesetz entlastet werden. Unter anderem lassen sich für drei Monate die Raten von Verbraucherdarlehensverträgen stunden. Dies betrifft auch Eigenheimbesitzer, die ein laufendes Baudarlehen abzahlen. Privatvermieter, die aufgrund von Mietausfällen unter Umständen selbst in Not geraten, können ebenfalls prüfen, ob sie die Zahlung des Baudarlehens aussetzen können.

So funktioniert die Kreditstundung nach Artikel 240 § 3 EGBGB

Artikel 240 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sieht vor, dass Monatsraten für Verbraucherdarlehensverträge für drei Monate komplett ausgesetzt werden können. Unter diese Regelung fallen nach derzeitiger Fassung Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungen, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Leider ist das Ganze allerdings nicht ganz so unkompliziert, wie es klingt. Man muss nämlich einiges beachten.

Ratenzahlungen nicht einfach aussetzen! Anleitung und Musterschreiben für die Stundung

Musterschreiben zum Download als Word-Datei
  1. Prüfen, ob eine Kreditstundung möglich ist: Drei Punkte sollten vor der Kontaktaufnahme mit der Bank geklärt sein: 1. Habe ich den Darlehensvertrag, dessen Raten ich stunden möchte, vor dem 15. März 2020 abgeschlossen? 2. Ist die Zahlung der Raten nicht zumutbar, ohne dass mein eigener angemessener Lebensunterhalt oder der von Unterhaltsberechtigten gefährdet ist? 3. Kann ich nachweisen, dass die Covid-19-Pandemie der Grund dafür ist, dass ich die geschuldeten Zahlungen von April bis Juni nicht leisten kann? Wer unsicher bei der Beantwortung dieser Fragen ist, sollte im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
  2. Berater kontaktieren: Auch wenn alle Fragen bejaht werden können, ist es ganz wichtig, dass niemand einfach aufhört, seine Rate zu zahlen. Man sollte immer zunächst auf seine Bank oder seinen Berater zugehen und erklären, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu Einnahmeausfällen in einer solchen Höhe gekommen ist, dass die Zahlung der monatlichen Rate nicht mehr zumutbar ist. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Zins- und Tilgungsleistungen in jedem Fall nur gestundet und nicht erlassen werden. Der Darlehensvertrag verlängert sich um den Zeitraum der Stundung, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der Bank getroffen wird.
  3. Schreiben aufsetzen: Um das Schreiben an die Bank aufzusetzen, muss zuerst die Darlehensnummer ermittelt werden, die zum Immobiliendarlehen gehört. Sie steht im ursprünglichen Vertrag. Diese Darlehensnummer muss im Stundungsschreiben genannt werden, damit die Bank die Stundung dem korrekten Darlehen zuordnen zu kann. Wichtig ist auch: Wenn es mehr als einen Darlehensnehmer gibt, müssen auch alle weiteren Darlehensnehmer den Antrag auf Stundung unterschreiben. Wie man ein solches Schreiben aufsetzt, zeigen wir mit unserem praktischen Musterbrief. Noch ein Tipp: Die Kündigung am besten per Einschreiben/Rückschein versenden, dann hat man später einen Nachweis über das Eingangsdatum.

Haftungsausschluss: Aufgrund der Zurverfügungstellung dieses Musterformulars erfüllt die Dr. Klein Privatkunden AG („Dr. Klein“) keine vertragliche Verpflichtung. Dr. Klein ist bemüht, die Inhalte aktuell sowie korrekt bereitzustellen, sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Musterformular versteht sich lediglich als freiwillige und unverbindliche Hilfestellung und ersetzt keine eigenständige Rechtsberatung. Wir empfehlen, bei rechtlichen Fragen den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.


Musterschreiben: Stundung eines Verbraucherdarlehens (Word-Datei)


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