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Ich bin arbeitslos und kann meine Rate nicht zahlen, was soll ich tun?

In solch einem Fall lautet die oberste Regel: Gehen Sie sofort auf Ihre Bank zu und teilen Sie ihr mit, dass Sie sich in Zahlungsnot befinden. Lassen Sie keinesfalls Raten einfach ausfallen und verkriechen Sie sich nicht ängstlich vor Ihren Gläubigern. Das würde alles nur schlimmer machen. Je eher Sie Ihrer kreditgebenden Bank Bescheid sagen, desto schneller finden Sie beide gemeinsam eine Lösung.

Wie und wann Sie an Ihre Bank herantreten

Jeder Mensch kann einmal in Zahlungsnot geraten. Über die Laufzeit einer Baufinanzierung von beispielsweise 30 Jahre bleibt das Leben meistens nicht dasselbe. So wie wir Menschen uns entwickeln, unterliegt auch unsere finanzielle Situation vielem Wandel. Im besten Fall steigen das Gehalt und die Einnahmen stetig an. Im schlechtesten Fall müssen wir finanzielle Engpässe überbrücken und uns neu ordnen.

Wenn wir Ihnen sagen würden: alles gar nicht schlimm, dann würden wir lügen. Aber in den meisten Fällen, kriegen die Betroffenen und ihre Banken das hin. Denn auch die Bank möchte nicht, dass Sie Ihr Haus verlieren. Eine unerwartete Arbeitslosigkeit hat für Sie und Ihre finanzielle Situation natürlich Folgen. Machen Sie möglichst noch vor dem Ausfall der ersten Rate telefonisch oder per Email einen Termin mit Ihrem Berater und der Bank selbst und schildern Sie ihnen Ihre Situation. Sie müssen selbst aktiv werden. Das zeigt dem Kreditgeber, dass Sie sich Ihrer Zahlungspflicht bewusst sind.

Welche Möglichkeiten habe ich bei der Baufinanzierung?

Geraten Sie in Arbeitslosigkeit während Ihre Baufinanzierung noch läuft und haben Sie bereits mit Ihrer Bank gesprochen, gibt es nun mehrere Möglichkeiten, wie die Bank auf Ihre Situation reagiert. Haben Sie Ihren Hauskredit gegen Arbeitslosigkeit abgesichert, als Sie ihn abschlossen, haben Sie alles richtig gemacht. In diesem Fall übernimmt beispielsweise die Restschuldversicherung überbrückend Ihre Raten oder Ihre Einkommenslücke wird durch die Zahlungen der privaten Arbeitslosenversicherung geschlossen.

Wenn Sie Ihre Rate aus dem Arbeitslosengeld und dem Einkommen Ihres Partners nicht zahlen können, könnte die Bank zum Beispiel einen Tilgungssatzwechsel vornehmen. Dadurch wird die Rate niedriger und die Laufzeit verlängert sich. Ist ein Tilgungssatzwechsel nicht Bestandteil Ihres Darlehensvertrages, fallen hierfür vermutlich Kosten an, die auf die gesamte Laufzeit aufgeteilt werden und so die Gesamtlaufzeit nochmals verlängert. Eine weitere Möglichkeit ist die Stundung der Tilgung. In diesem Fall zahlen Sie über einen bestimmten Zeitraum nur den Zinsanteil Ihrer Monatsrate. Der Teil für die Tilgung wird am Ende der Baufinanzierung angehängt.

Wie Sie sehen, gibt es einige Möglichkeiten, Ihre Baufinanzierung trotz Arbeitslosigkeit aufrecht zu halten. Die Hauptsache ist, dass Sie mit offenen Karten spielen und aktiv auf die Bank zugehen. In den meisten Fällen lässt sich die schwierige, aber häufig absehbare Zeit der Arbeitslosigkeit flexibel überbrücken.

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