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Hauskredit und arbeitslos: Was tun und wie sichere ich mich dagegen ab?

Introbild Hauskredit
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Florian Unterfrauner
3 Min.
12.12.2023
Das Wichtigste in Kürze
  • Wenn Sie Ihren Baukredit nicht mehr zahlen können, sollten Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrer Bank oder Ihrem Baufinanzierungsvermittler suchen.
  • Sie können mit Ihrer Bank eine Stundung oder eine Tilgungsaussetzung beschließen oder nachträglich versuchen einen Tilgungssatzwechsel zu verhandeln.
  • Bei einer Restschuldversicherung oder eine Arbeitslosenversicherung gibt es Wartezeiten von 3 bis 6 Monaten bis Leistungen ausgezahlt werden.
  • Achten Sie auf flexible Optionen im Darlehensvertrag, um in Notsituationen entsprechend reagieren zu können.
  • Sparen Sie zudem einen Notgroschen an, um in einer Notlage weiterhin handlungsfähig zu sein.

Arbeitslos mit Hauskredit: Was soll ich jetzt tun?

Das Erste, das Sie unbedingt tun sollten, wenn Sie Ihren Baukredit nicht mehr zahlen können, ist der Gang zur Bank. Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber Ihrem Kreditgeber sind in einer solchen Situation sehr wichtig. Denn auch die Bank hat natürlich Interesse daran, dass Sie Ihren Baukredit weiter bedienen können. Vermutlich werden Sie gemeinsam eine Lösung für Ihre Notlage finden.

Melden Sie sich hingegen nicht bei der Bank, wenn Sie Ihren Baukredit nicht mehr zahlen können, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung der Immobilie. Als Darlehensnehmer sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, die Raten Ihres Baukredits zum festgelegten Datum zu zahlen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Bank die Zwangsversteigerung einleiten und sich so zumindest einen Teil der Darlehenssumme aus dem Erlös der Versteigerung zurückholen. Die Bank geht von einem vorsätzlichen Handeln aus, wenn Sie die Zahlung ohne Absprache einfach so einstellen. Für eine einvernehmliche Lösungsfindung ist es dann häufig schon zu spät.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich meinen Hauskredit nicht mehr zahlen kann?

Es gibt mehrere Optionen, die Sie zusammen mit der Bank besprechen können, wenn Sie in wirtschaftliche Not geraten und ihre Raten bei der Bank nicht mehr zahlen können.

  • Stundung: Bei einer Stundung wird die gesamte Monatsrate des Hauskredits ausgesetzt. Diese Option ist lediglich in einem vertraglich bestimmten Zeitraum und somit nur begrenzt nutzbar. Sie können also Ihre Baukreditraten nicht 2 Jahre stunden. Zur Überbrückung einer wirtschaftlichen Notlage kann eine Stundung aber mitunter eine gute Lösung sein.
  • Tilgungsaussetzung: Wie der Name schon vermuten lässt, wird bei einer Tilgungsaussetzung für einen bestimmten Zeitraum der Tilgungsanteil der Monatsrate ausgesetzt. Sie zahlen bei der Tilgungsaussetzung damit weiterhin nur die Zinsen für Ihren Baukredit. Dadurch verringert sich Ihre Monatsrate deutlich. Diese Option ist nur für einen absehbaren Zeitraum gedacht und muss ebenfalls Bestandteil des Kreditvertrages sein.
  • Tilgungssatzwechsel: Ein Tilgungssatzwechsel ist eine langfristige Lösung für wirtschaftliche Not. Bei einem Tilgungssatzwechsel wird der Tilgungsanteil einer Rate angepasst. Sie können den Tilgungssatz bei wirtschaftlicher Not also herabsetzen lassen, wodurch sich Ihre Rate verringert. Um diese Sonderoption nutzen zu können, muss sie vorab im Baukreditvertrag vereinbart worden sein. Wenn Sie dies Sonderoption nicht vereinbart haben, sind Sie auf die Kulanz der Bank angewiesen. Zudem ist ein Tilgungssatzwechsel meist einmalig innerhalb der Sollzinsbindung möglich und deshalb nicht so einfach und nur im Rahmen der Kulanz seitens der Bank wieder rückgängig zu machen.
  • Haus verkaufen: Können Sie Ihren Baukredit überhaupt nicht mehr zahlen und ist nicht absehbar, dass es sich nur um einen begrenzten Zeitraum einer Notlage handelt, müssen Sie wohl oder übel als letzten Ausweg über den Verkauf der Immobilie nachdenken. Doch auch in diesem Fall ist das Gespräch mit der Bank oder Ihrem Vermittler unbedingt ratsam.

Alle diese genannten Optionen müssen vorab mit der Bank besprochen und schriftlich beantragt werden. Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, Ihre Rate eigenständig anzupassen oder auszusetzen. Häufig sind Kreditinstitute kulant und auch dankbar, dass Sie solche Dinge aktiv ansprechen. Denn niemand möchte, dass Sie Ihren Baukredit nicht mehr zahlen können.

Bedenken Sie zudem, dass sich die beschriebenen Möglichkeiten auf Ihren Baukredit auswirken. Sowohl ein Tilgungssatzwechsel als auch eine Tilgungsaussetzung und eine Stundung verlängern die Gesamtlaufzeit Ihres Baukredits. Lassen Sie sich in wirtschaftlicher Not zu Ihren Möglichkeiten und den potenziellen Folgen und Auswirkungen auf Ihre Baufinanzierung beraten und entscheiden Sie dann, welche Option für Sie am ehesten in Frage kommt.

Wie lässt sich ein Hauskredit gegen Arbeitslosigkeit absichern?

Wer sich als Immobilienbesitzer gegen den konkreten Fall der Arbeitslosigkeit absichern möchte, hat hauptsächlich die folgenden 2 Möglichkeiten:

  1. Restschuldversicherung
  2. Arbeitslosenversicherung

Dieser Schutz sollte nicht unterschätzt werden. Wer den Kauf einer eigenen Immobilie plant, geht bei der Baufinanzierung erstmal von seinen derzeitigen Lebens- und Einkommensverhältnissen aus. Im Laufe der Jahre können sich jedoch Veränderungen ergeben, die vorher nicht immer abzusehen waren. Das können Kurzarbeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sein. Für Eigenheimbesitzer haben die damit verbundenen Einbußen beim Einkommen direkte Auswirkungen auf den Hauskredit. Kann die Darlehensraten über längere Zeit nicht bedient werden, droht sogar der Verlust der Immobilie.

Die Versicherungen sind dabei immer Zusatzoptionen. Darlehen müssen nicht verpflichtend mit einer Restschuld- oder Arbeitslosenversicherung abgeschlossen werden.

Wichtig: Da sowohl die Restschuld- als auch die Arbeitslosenversicherung die Ratenzahlungen für den Hauskredit nur für eine begrenzte Zeit übernehmen, gilt es im Einzelfall immer abzuwägen, ob man die eingesparten Beiträge vielleicht besser anlegt, um so Gehaltsausfällen vorzubeugen.

Schutz durch Restschuldversicherung

Folgendes gilt es bei einer Restschuldversicherung zu beachten:

  • Eine Restschuldversicherung greift neben dem Todesfall des Versicherungsnehmers auf Wunsch auch bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
  • Die Beiträge der Restschuldversicherung richten sich nach der Höhe des Baudarlehens.
  • Werden Sie als Versicherungsnehmer unverschuldet arbeitslos und können infolgedessen die Kreditraten nicht mehr aufbringen, springt die Restschuldversicherung ein und übernimmt die Ratenzahlungen für Ihren Hauskredit.
  • Der Versicherungsschutz erfolgt abhängig vom Vertrag für einen Zeitraum von längstens 12 bis 18 Monaten.
  • Es gibt je nach Versicherungsfall Wartefristen zu beachten. Bei Arbeitslosigkeit sollten Sie mit ungefähr 3 bis 6 Monaten rechnen. Erst nach dieser sogenannten Karenzzeit werden die Raten von der Versicherung übernommen.

Viele schließen die Versicherung in Verbindung mit dem Darlehen bei der Bank ab, sodass die Versicherungsbeiträge Teil der Kreditrate sind. Klingt zunächst praktisch. Der Nachteil ist jedoch, dass sich auf diese Weise die Darlehenssumme erhöht und damit auch die Bauzinsen. Deshalb kann es vorteilhaft sein, die Versicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

Schutz durch Arbeitslosenversicherung

Die zweite Möglichkeit, seinen Baukredit gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit zu schützen, ist der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung, auch Arbeitslosenschutzversicherung genannt, die von einigen Versicherungsunternehmen angeboten wird.

  • Die Versicherung übernimmt im Falle eines Arbeitsplatzverlustes die Abzahlung für den Hauskredit für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.
  • Die Raten sind bis zu einer festgelegten Obergrenze abgesichert.
  • In den meisten Fällen besteht ebenfalls eine Karenzzeit von 3 Monaten.

Die Versicherungsprämie muss auch während dieser Wartezeit und während der Zeit des Leistungsbezuges weiterbezahlt werden.

Alternativen zur Absicherung des Hauskredits

Am besten beraten ist, wer schon zu Beginn seiner Finanzierung möglichst viele Unwägbarkeiten einplant und Maßnahmen zur eigenen Absicherung des Hauskredits ergreift. Denn dann lässt sich eine vorübergehende Arbeitslosigkeit auch aus eigenen Mitteln überbrücken.

  • Beim Hauskredit auf flexible Vertragsoptionen achten: Wichtig ist, Ihren Vertrag genau zu kennen und vor der Unterzeichnung auf größtmögliche Flexibilität zu achten. Von besonderer Bedeutung ist die richtige Tilgungsstrategie: Anstatt sich zu übernehmen und eine zu hohe Tilgung zu wählen, können Sie im Darlehensvertrag zum Beispiel einen Tilgungssatzwechsel vereinbaren, der Ihnen hilft, eine Zeit ohne volles Einkommen zu überbrücken. Auch eine Tilgungsaussetzung ist möglich. Spielen Sie im Ernstfall unbedingt mit offenen Karten und sprechen Sie mit Ihrer Bank – auch wenn Sie im Immobilienvertrag keine Möglichkeit zu Tilgungssatzwechseln festgehalten haben.

    Mit unserem Bauzinsen-Rechner können Sie verschiedene Möglichkeiten durchrechnen und ganz genau ermitteln, wie stark zum Beispiel eine 1 % höhere Tilgung die Laufzeit Ihres Hauskredits, aber auch die Höhe Ihrer monatlichen Rate beeinflusst.
     
  • Rücklagen großzügiger planen: Optimal ist es, gleich von Anfang an einen Teil des Eigenkapitals zurückzulegen. Wir empfehlen die Summe von mindestens 3 bis 4 Netto-Monatsgehältern, um Kreditraten für etwa ein weiteres 1 Jahr in voller Höhe bezahlen zu können.
     
  • Geld-Reserve weiter aufstocken: Auch wer schon über eine ausreichende Rücklage für Notfälle verfügt, ist gut beraten, diese zumindest in den ersten Jahren nach Aufnahme des Hauskredits weiter aufzustocken. So sind Sie sowohl gegen Einkommenseinbußen als auch gegen andere unvorhergesehene Ausgaben besser gewappnet.
     
  • Arbeitslosengeld I oder II prüfen: Wird Ihr Arbeitsvertrag gekündigt, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unter Umständen können Sie damit kurzfristig die Ratenzahlungen überbrücken. Informieren Sie sich aber unbedingt vorab, wie hoch Ihr Arbeitslosengeldanspruch ist, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

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