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Anschlussfinanzierung bei der KfW: Fristen, Tipps

Redakteurin Bettina Martins-Brünslow
Bettina Martins-Brünslow
3 Min.
30.04.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Anschlussfinanzierung bei der KfW ist möglich, wenn die Erstfinanzierung mindestens zu Teilen bereits über die KfW lief.
  • Sagt Ihnen das Weiterführungsangebot der KfW nicht zu, können Sie zu einer anderen Bank wechseln.
  • Während der Zinsbindungsfrist kommen Sie nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem KfW-Kredit heraus.

Bekomme ich eine Anschlussfinanzierung bei der KfW?

Eine Anschlussfinanzierung bei der KfW bekommen Sie nur, wenn Ihre Erstfinanzierung bereits über die KfW lief. Kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie von der KfW einen Vorschlag über neue Konditionen. Sagen Ihnen die Konditionen zu, nehmen Sie das Angebot an. Lehnen Sie die Konditionen ab, haben Sie 2 Möglichkeiten:

  1.  Restschuld mit Eigenkapital ablösen: Verfügen Sie über eigene finanzielle Mittel in Höhe der Restschuld, lösen Sie den ausstehenden Betrag ab. Sie sind dann schuldenfrei und müssen sich nicht mit einer weiteren Finanzierung beschäftigen.
  2. Restschuld mit Baufinanzierung weiterfinanzieren: Sind die Eigenmittel knapp, bleibt nur der Abschluss einer Baufinanzierung bei Ihrer Hausbank oder einem Finanzvermittler wie Dr. Klein. Um das Bestmögliche aus Ihrer Finanzierung herauszuholen, vergleichen Sie mehrere Angebote miteinander. Haben Sie bereits eine Baufinanzierung, erlaubt die Bank eventuell auch eine Aufstockung Ihrer bestehenden Baufinanzierung in Höhe des Restschuldbetrags aus dem KfW-Darlehen. 

Haben Sie ein KfW-Darlehen abgeschlossen, profitieren Sie meist von einem zinsgünstigen Darlehen. Die Zinsen sind demnach weitaus niedriger, als es gerade auf dem Markt üblich ist. Das Weiterführungsangebot der KfW orientiert sich an den aktuellen Bauzinsen und ist daher nicht mehr zinsvergünstigt. Daher lohnt sich ein Vergleich verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten in den meisten Fällen.

Entstehen Kosten, wenn ich mich gegen eine Anschlussfinanzierung bei der KfW entscheide?

Entscheiden Sie sich gegen das Verlängerungsangebot der KfW, lösen Sie entweder den Restschuldbetrag durch eigene finanzielle Mittel ab oder Sie wechseln zu einer anderen Bank und finanzieren die Restschuld weiter. Dadurch entstehen Kosten.

  • Restschuld aus eigenen Mitteln begleichen: Ist die Restschuld beglichen, erhalten Sie von der KfW eine sogenannte Löschungsbewilligung. Sie dokumentiert, dass der Restbetrag vollständig getilgt wurde. Mit dem Schreiben kann die Grundschuldlöschung aktiviert werden. Dafür entstehen Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von etwa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld.
  • Bei einer anderen Bank weiterfinanzieren: Endet Ihre Zinsbindung bei der KfW und Sie möchten Ihre Restschuld bei einer anderen Bank weiterfinanzieren, wird die Restschuld von der neuen Bank abgelöst. Als neuer Gläubiger wird sie ins Grundbuch eingetragen. Dafür fallen Grundbuch- und Notarkosten bis zu 1,5 % der eingetragenen Grundschuld an.   

Unter Umständen fällt bei einem KfW-Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Zahlen Sie die gesamte Restschuld des Darlehens innerhalb der Zinsbindung zurück, verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Teilrückzahlungen sind nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auch ohne Entschädigungszahlung möglich.

Meine Laufzeit ist länger als die Zinsbindung. Wie läuft das dann bei der KfW mit der Anschlussfinanzierung?

Bei einem KfW-Darlehen entscheiden Sie sich neben der Zinsbindung auch für eine Laufzeit. Die gewählte Laufzeit verpflichtet Sie allerdings nicht, nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist auch bei der KfW zu bleiben. Eine Anschlussfinanzierung, auch ein Wechsel zu einer anderen Bank, ist nach der Zinsbindung problemlos möglich.

Die monatliche Rate ergibt sich nicht aus der Höhe des Tilgungssatzes, wie bei einem Annuitätendarlehen, sondern aus der gewählten Laufzeit. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine Zinsbindung von 10 Jahren und einer Laufzeit von 15 Jahren, wird die monatliche Rate derart errechnet, dass Sie nach 15 Jahre keine Restschuld mehr haben. Entscheiden Sie sich stattdessen für eine Laufzeit von 20 Jahren, wird die monatliche Rate niedriger ausfallen, da Sie mehr Zeit haben, den Kredit vollständig abzuzahlen.

In den meisten Fällen gilt bei KfW-Darlehen: Je höher die Laufzeit, desto höher auch der Sollzins.

Funktioniert eine Umschuldung als Anschlussfinanzierung bei der KfW?

Eine Umschuldung zur KfW ist nicht möglich, weil KfW-Darlehen für Erstfinanzierungen und Sanierungen gedacht sind. Eine Umschuldung durch eine KfW-Förderung ist nicht vorgesehen; es gibt keine Förderprogramme für diesen Zweck. Damit kann, ganz allgemein, eine Anschlussfinanzierung nicht über ein KfW-Darlehen abgedeckt werden.

Wann kann ich ein KfW-Darlehen umschulden?

KfW-Darlehen können auf ganz normale Darlehen bei anderen Banken umgeschuldet werden. Das bedeutet: Endet die Zinsbindungsfrist bei der KfW und Sie schlagen das Angebot der KfW zur Weiterfinanzierung aus, können Sie die Restschuld aus Ihrem KfW-Darlehen mit einer anderen Bank weiterfinanzieren.

Muss ich bei der Anschlussfinanzierung des KfW-Kredits auf das Ende der Zinsbindung warten?

Die meisten KfW-Kredite haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Früher aus dem Darlehen herauszukommen, geht nur, wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dauert die Zinsbindung allerdings länger, beispielsweise 20 Jahre wie beim KfW 124 Wohneigentumsprogramm, können Sie den Vertrag nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Dank des Sonderkündigungsrechts nach § 489 BGB kann jede Baufinanzierung nach einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. 

Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn das KfW-Darlehen umgeschuldet wird?

Endet die Zinsbindungsfrist und die Restschuld soll nun weiterfinanziert werden, ist keine Vorfälligkeitsentschädigung nötig. Wollen Sie Ihr KfW-Darlehen vor Ende der Zinsbindungsfrist umschulden, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Restschuldbetrag muss dann vollständig abgelöst werden, entweder durch eigene finanzielle Mittel oder durch ein anderes Bankdarlehen. Sobald Sie den Betrag beglichen haben, ist eine Anschlussfinanzierung des KfW-Kredits auch nicht mehr notwendig. 

Wie ist der Ablauf einer Anschlussfinanzierung bei der KfW?

In nur 3 Schritten zur Anschlussfinanzierung bei KfW-Darlehen:

  1. Ungefähr 4 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie von der Bank oder dem Kreditvermittler ein Angebot zur Weiterführung des Kredits. 

  2. Sie haben die Wahl und können es zu einem neuen, marktüblichen Zinssatz annehmen oder Sie besprechen andere Finanzierungsmöglichkeiten in der Beratung.

  3. Nach der Abwägung aller Möglichkeiten haben Sie sich für eine passende Weiterfinanzierung entschieden.

Im besten Fall loten Sie Ihre Möglichkeiten bereits 2 bis 3 Jahre vor Ende der Zinsbindungsfrist aus. So haben Sie genug Zeit, alle Möglichkeiten gegenüberzustellen, den Markt zu beobachten und die für Sie passende Entscheidung zu treffen. 

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