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Kriege ich eine Anschlussfinanzierung bei der KfW?

Eine Anschlussfinanzierung bei der KfW bekommen Sie nur, wenn Ihre Erstfinanzierung bereits über die KfW lief. Kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist erhalten Sie von der KfW einen Vorschlag über neue Konditionen. Sagen Ihnen die Konditionen zu, nehmen Sie das Angebot an. Lehnen Sie die Konditionen ab, haben Sie 2 Möglichkeiten:

  1.  Restschuld mit Eigenkapital ablösen: Verfügen Sie über eigene finanzielle Mittel in Höhe der Restschuld, lösen Sie den ausstehenden Betrag ab. Sie sind dann schuldenfrei und müssen sich nicht mit einer weiteren Finanzierung beschäftigen.
  2.  Restschuld mit Baufinanzierung weiterfinanzieren: Sind die Eigenmittel knapp, bleibt nur der Abschluss einer Baufinanzierung bei Ihrer Hausbank oder einem Finanzvermittler wie Dr. Klein. Um das Bestmögliche aus Ihrer Finanzierung herauszuholen, vergleichen Sie mehrere Angebote miteinander. Haben Sie bereits eine Baufinanzierung, erlaubt die Bank eventuell auch eine Aufstockung Ihrer bestehendenBaufinanzierung in Höhe des Restschuldbetrags aus dem KfW-Darlehen. 

Entstehen Kosten, wenn ich mich gegen eine Anschlussfinanzierung bei der KfW entscheide? 

Entscheiden Sie sich gegen das Verlängerungsangebot der KfW, lösen Sie entweder den Retschuldbetrag durch eigene finanzielle Mittel ab oder Sie wechseln zu einer anderen Bank und finanzieren die Restschuld weiter. Dadurch entstehen Kosten.

  • Restschuld aus eigenen Mitteln begleichen: Ist die Restschuld beglichen, erhalten Sie von der KfW eine sogenannte Löschungsbewilligung. Sie dokumentiert, dass der Restbetrag vollständig getilgt wurde. Mit dem Schreiben kann die Grundschuldlöschung aktiviert werden. Dafür entstehen Kosten in Höhe von etwa 0,2 % der eingetragenen Grundschuld.
  • Bei einer anderen Bank weiterfinanzieren: Endet Ihre Zinsbindung bei der KfW und Sie möchten Ihre Restschuld bei einer anderen Bank weiterfinanzieren, wird die Restschuld von der neuen Bank abgelöst. Als neuer Gläubiger wird sie ins Grundbucheingetragen. Dafür fallen Grundbuch- und Notarkosten bis zu 1,5 % der eingetragenen Grundschuld an.   

Unter Umständen fällt bei einem KfW-Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Zahlen Sie die gesamte Restschuld des Darlehens innerhalb der Zinsbindung zurück, verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Teilrückzahlungen sind nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auch ohne Entschädigungszahlung möglich.

Sprechen Sie gern einmal mit Ihrem Berater vor Ort über die verschiedenen Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung Ihres KfW-Darlehens. Unsere Spezialisten für Baufinanzierungen zeigen Ihnen Wege, schon frühzeitig voraus zu planen und Ihre Anschlussfinanzierung mit attraktiven Konditionen zu gestalten.

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