Das Wichtigste zuerst: Sie zahlen immer nur die Zinsen, die in Ihrem Darlehensvertrag vereinbart wurden, nicht die Grundschuldzinsen.
Im Grundbuch ist die Verzinsung für die Grundschuld vermerkt, die stets höher ausfällt als im Vertrag für Ihre Baufinanzierung festgelegt. Das liegt daran, dass die Bank die Grundschuld als Absicherung für die Kreditsumme versteht.
Zwar sind die Grundschuld und der Darlehensbetrag in der Regel gleich hoch, doch unterscheiden sich die Sollzinsen von den Grundschuldzinsen. Sie sind aber nicht abhängig voneinander. Das Kreditinstitut nutzt sie als Vorsichtsmaßnahme, um damit höhere, unvorhersehbare Forderungen in der Zukunft abzusichern. Zum Beispiel für den Fall, dass die aktuellen Bauzinsen steigen und so für die Anschlussfinanzierung höhere Zinsen als für das erste Darlehen anfallen.
Die Zinsen für die Grundschuld betragen circa 15 Prozent. Im Regelfall bleiben die Grundschuldzinsen jedoch eine Zahl auf dem Papier, die keine Auswirkung hat. Nur wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, wird die Verzinsung der Grundschuld relevant: Dann kommen zusätzlich zu den Forderungen des Kreditinstituts noch die Grundschuldzinsen.
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