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Vermögenswirksame Leistungen: Geldgeschenke von Staat und Arbeitgeber

Für einen Hauskauf brauchen Sie Eigenkapital. Da ist oft erstmal jahrelanges Sparen angesagt. Gute Nachricht: Staat und Arbeitgeber geben Ihnen was dazu - vermögenswirksame Leistungen. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.

Vermögenswirksame Leistungen erklärt wie es funktioniert
Redaktion Dr. Klein

VL und Co.: Welche Geldgeschenke gibt es von wem?

Geldgeschenke von Staat und Arbeitgeber – das klingt ja fast zu schön, um wahr zu sein. Ist es aber. Denn genau das sind vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Diese Finanzspritzen sind nicht nur interessant für angehende Hausbesitzer, die Eigenkapital ansparen wollen, sie unterstützen auch andere Sparziele. 

Doch von vorne: Vermögenswirksame Leistungen, kurz: VL, bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber, vorausgesetzt, Sie wählen eine für VL geeignete Sparanlage aus. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Bausparverträgen, Banksparplänen, Fondssparen, und auch die Tilgung einer Baufinanzierung lässt sich durch vermögenswirksame Leistungen subventionieren. Und es wird noch besser: Wer VL-Sparen betreibt, kann sich auch noch Zuschüsse vom Staat dazu holen, die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Die beste Nachricht zum Schluss: Nichts davon müssen Sie zurückzahlen, weder die vermögenswirksamen Leistungen noch die beiden staatlichen Zuschüsse.

Im Schnellüberblick: Wie und woher Sie die 3 Zuschüsse bekommen

  • Woher bekommen Sie vermögenswirksame Leistungen?
    Nachdem Sie einen VL-fähigen Sparvertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber, sofern er dazu bereit ist, sie freiwillig zu zahlen. Die Beantragung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.

  • Woher bekommen Sie die Arbeitnehmersparzulage?
    Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie vom Staat, aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie bereits vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommen. Ob Sie selbst etwas einzahlen oder nicht, ist dabei irrelevant. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie beim Finanzamt.

  • Woher bekommen Sie die Wohnungsbauprämie?
    Auch die Wohnungsbauprämie gibt's vom Staat, aber hierbei müssen Sie selbst etwas in den Sparvertrag einzahlen, weil sich die Höhe der Wohnungsbauprämie ausschließlich an Ihrer Eigenleistung orientiert. Die Wohnungsbauprämie gibt es nur für Bausparverträge, und Sie beantragen sie bei Ihrer Bausparkasse. Die leitet den Antrag ans Finanzamt weiter.

Details: Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber

Vermögenswirksame Leistungen sind ein zusätzlicher Zuschuss des Arbeitgebers, der für den Vermögensaufbau genutzt werden kann. Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen? Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers? Und welche Anlage-Optionen bieten sich dafür an? Bettina Martins-Brünslow, Online-Redakteurin bei Dr. Klein, fragt bei ihrer Kollegin Sophia Hübner nach. Die Spezialistin für Bausparen beantwortet in diesem Video (4:49) die wichtigsten Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen.

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Die Voraussetzungen für VL vom Arbeitgeber

  • Sie müssen einen Arbeitgeber haben.
    Um überhaupt vermögenswirksame Leistungen beziehen zu können, benötigen Sie zunächst einmal einen Arbeitgeber. Die Förderung steht damit ausschließlich Arbeitnehmern, Auszubildenden ab dem 16. Lebensjahr sowie Richtern, Beamten, Berufssoldaten und Zeitsoldaten zur Verfügung. Freiberufler und Selbstständige haben keinen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen.
     
  • Der Arbeitgeber gewährt Ihnen Vermögenswirksame Leistungen.
    Grundsätzlich gibt Ihnen der Arbeitgeber dieses Extra freiwillig, es sei denn, er wird durch den Branchen-Tarifvertrag dazu verpflichtet.
     
  • Sie benötigen einen Sparvertrag.
    Willigt Ihr Arbeitgeber ein, brauchen Sie einen Sparvertrag, der für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist. Dabei kann es sich entweder um einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder Fondssparen handeln. Was mit vermögenswirksamen Leistungen ebenfalls möglich ist: Sie können damit auch einen Teil Ihrer Baufinanzierung tilgen.

Die Höhe der VL vom Arbeitgeber

Die Leistungen Ihres Arbeitgebers, sofern er sie gewährt, können minimal 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat umfassen. Damit belaufen sie sich auf einen Höchstsatz von 480 Euro im Jahr. Wie viel Sie vom Arbeitgeber dazu bekommen, hängt nicht davon ab, wie viel Sie verdienen. Die genaue Höhe wird meist durch den Tarifvertrag geregelt oder in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Ihr Arbeitgeber verpflichtet sich, mindestens sechs Jahre lang in Ihren Sparvertrag einzuzahlen, anschließend folgt in der Regel ein Ruhejahr. 

Sie können den Vertrag auch schon früher kündigen, ohne die Arbeitgeberleistung zurückzahlen zu müssen, meistens verlangt Ihre Bank dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach Ablauf der sechs Jahre plus Ruhejahr dürfen Sie frei über den gesamten Betrag verfügen.

Eigenleistungen sind bei VL vom Arbeitgeber freiwillig

Um vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber zu bekommen, müssen Sie nicht zwingend selbst etwas in Ihren Sparvertrag einzahlen. Darüber können Sie frei entscheiden. Beachten Sie aber: Die zusätzliche Wohnungsbauprämie vom Staat erhalten Sie nur, wenn Sie selbst in Ihren Bausparvertrag einzahlen und gleichzeitig bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dazu mehr im Abschnitt rund um die zur Wohnungsbauprämie unten.

  1. Personalabteilung kontaktieren

    Erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer Personalabteilung, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber VL erhalten.

  2. Sparvertrag abschließen

    Schließen Sie im nächsten Schritt einen Sparvertrag ab, der für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist.

  3. Nachweis einreichen

    Reichen Sie im Anschluss bei Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über Ihren Sparvertrag ein und teilen Sie ihm mit, auf welches Sparkonto er die Leistungen von nun an einzahlen soll.

  4. Geld wird auf Sparkonto überwiesen

    Ab sofort überweist Ihr Arbeitgeber ganz automatisch Monat für Monat die vereinbarte Summe auf das Konto des Sparvertrags. Sie bekommen das Geld deshalb nie direkt zu Gesicht.

  5. Ansparzeit abwarten

    Nach Ablauf der Ansparzeit und des Ruhejahrs können Sie frei über das Angesparte verfügen oder es in den nächsten Sparvertrag reinvestieren.

Übrigens: VL sind steuerpflichtig

Auf Ihre Erträge müssen Sie Abgeltungssteuer zahlen, und zwar in dem Jahr, in dem Sie die Summe ausbezahlt bekommen. Denken Sie also daran, im siebten Jahr einen Freistellungsauftrag für den VL-Sparplan bei Ihrer Bank zu erteilen, um einen Teil der Erträge von der Abgeltungssteuer befreien zu lassen. Wenn Ihre Kapitalerträge in dem entsprechenden Jahr die Summe von 801 Euro (bei Singles) beziehungsweise 1.602 Euro (bei Verheirateten) insgesamt nicht übersteigen, müssen Sie gar keine Abgeltungssteuer abführen. Ohne Freistellungsauftrag und bei Erträgen, die über diesen Grenzen liegen, beträgt der Steuersatz 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Und auch bei der Lohnsteuer hält das Finanzamt über die gesamten sieben Jahre hinweg die Hände auf: Da Sie die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber beziehen, haben sie denselben Effekt wie eine Gehaltserhöhung. Das bedeutet in der Praxis: Ihr Bruttogehalt erhöht sich um bis zu 40 Euro und wird in der Lohnabrechnung mit angegeben, weshalb Sie darauf auch ganz normal Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Details: Arbeitnehmersparzulage vom Staat

Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Geringverdiener, deshalb ist sie auch steuerfrei. Sie müssen darauf weder Lohn- noch Abgeltungssteuer zahlen und erhalten den Bonus zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Sie bereits vom Arbeitgeber bekommen.

Die Voraussetzungen für Arbeitnehmersparzulage vom Staat

  • Sie dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
    Als Single darf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 40.000 Euro pro Jahr liegen, Verheiratete dürfen nicht mehr als 80.000 Euro pro Jahr verdienen. Wichtig: Damit ist nicht das Bruttoeinkommen gemeint, sondern das zu versteuernde Einkommen. Diese Summe wird vom Finanzamt festgestellt, deshalb finden Sie sie auch auf Ihrem letzten Steuerbescheid. In den meisten Fällen liegt das Bruttoeinkommen deutlich über dem zu versteuernden Einkommen.
  • Sie müssen einen VL-fähigen Sparvertrag abschließen.
    Bei dem Sparvertrag kann es sich um einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds handeln. Als dritte Möglichkeit steht Ihnen die Tilgung Ihrer Baufinanzierung zur Auswahl, auch das ist mit der Arbeitnehmersparzulage möglich.
  • Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zu diesem Sparvertrag vermögenswirksame Leistungen gewähren.
    Der Arbeitgeber ist dazu zwar nicht verpflichtet, Sie erhalten aber keine Arbeitnehmersparzulage, wenn er gar nichts einzahlt. Ob Sie selbst etwas einzahlen oder nicht, ist für die Arbeitnehmersparzulage irrelevant.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage vom Staat

Eigenleistungen können, obwohl sie nicht eingebracht werden müssen, durchaus sinnvoll sein. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich unter anderem danach, wie viel Ihr Arbeitgeber und gegebenenfalls Sie selbst einzahlen werden. Mit den Einzahlungen wird im ersten Jahr begonnen. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie im Folgejahr gemeinsam mit der Lohnsteuererklärung beim Finanzamt. Dann steht bereits fest, wieviel in den vergangenen 12 Monaten vom Arbeitgeber und Ihnen in den Sparvertrag eingezahlt wurde. Auf diesen Gesamtbetrag erhalten Sie dann pro Jahr 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage, aber höchstens 43 Euro. Das heißt: Wenn jährlich mindestens 477 Euro in den Sparvertrag fließen, können Sie die maximale, staatliche Förderung dazu bekommen.

Die Rechnung dahinter lautet:

43 Euro = 9 Prozent, dann sind 4,77 Euro = 1 Prozent und 477 Euro sind 100 Prozent.

Dadurch ergibt sich folgendes: Zahlt Ihr Arbeitgeber die vollen 40 Euro pro Monat und 480 Euro pro Jahr ein, deckt er damit den gesamten Einzahlbedarf, damit Sie die maximale Arbeitnehmersparzulage vom Staat dazu zu bekommen. Ist die Leistung Ihres Arbeitgebers hingegen geringer, erhalten Sie weniger Arbeitnehmersparzulage. In diesem Fall bietet es sich an, den monatlichen Beitrag selbst bis zur notwendigen Höhe aufzustocken, um sich die maximale Förderung zu sichern.

  1. Formulare von Bank ggf. anfordern

    Achten Sie darauf, dass Ihre Bank Ihnen rechtzeitig, bevor Sie Ihre Steuererklärung machen, die benötigte Anlage „VL“ und eine Bescheinigung zusendet, mit der Sie beweisen können, dass Sie einen VL-fähigen Sparvertrag besitzen. Darüber hinaus benötigen Sie eine Übersicht, wie viel bisher eingezahlt wurde.

  2. Steuererklärung machen

    Setzen Sie im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung einen Haken bei „Weitere Einnahmen“ und „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“.

  3. Anlage "VL" ausfüllen

    Füllen Sie die Anlage „VL“ aus, fügen Sie sie und die anderen Bescheinigungen der Bank bei. Falls Sie über mehrere VL-Verträge verfügen, müssen Sie diese einzeln belegen.

  4. Anlage N updaten

    Vergessen Sie nicht, in Anlage N die Anzahl der beigelegten Bescheinigungen auf den neuesten Stand zu bringen.

  5. Das Prozedere die nächsten 7 Jahre jährlich wiederholen

    Für die Arbeitnehmersparzulage gilt eine siebenjährige Sperrfrist, innerhalb der Sie nicht kündigen dürfen, anderenfalls verlieren Sie Ihre Ansprüche auf diese staatliche Bezuschussung. Nach Ablauf der sieben Jahre überweist das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage direkt auf das Anlagekonto, das Sie bei der Lohnsteuererklärung angegeben haben. Wichtig zu wissen: Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage bis dahin jährlich in Ihrer Steuererklärung geltend machen, um sich Ihren Anspruch Jahr für Jahr zu sichern, obwohl Sie den staatlichen Zuschuss erst ganz am Ende der Laufzeit in einem Rutsch überwiesen bekommen.

Arbeitnehmersparzulage ohne Steuererklärung beantragen

Übrigens können alle, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, die Arbeitnehmersparzulage auch unabhängig davon beantragen. Dazu nehmen Sie exakt dieselben Steuererklärungs-Formulare, lassen aber alles bis auf die oben genannten Angaben unausgefüllt und schicken das Ganze dann ebenfalls ans Finanzamt.

Details: Wohnungsbauprämie vom Staat

Mit der Wohnungsbauprämie möchte der Staat die Bürger dazu ermuntern, in Immobilien zu investieren und neuen Wohnraum zu schaffen. Deshalb ist sie, ebenso wie die Arbeitnehmersparzulage, steuerfrei. Gleichzeitig sind die Auswahlmöglichkeiten in puncto Anlageformen sehr eingeschränkt, denn Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur für einen Bausparvertrag.

Voraussetzungen für Wohnungsbauprämie vom Staat

  • Sie dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
    Als Single darf Ihr Gehalt die Grenze von 35.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, für Verheiratete liegt sie bei 70.000 Euro pro Jahr. Auch hierfür gilt: Diese Grenzen benennen nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen.
  • Der Sparvertrag muss für Wohnungsbauprämie geeignet sein.
    Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur, wenn Sie in einen Sparvertrag einzahlen, dessen Guthaben anschließend nachweislich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Der Klassiker dafür ist ein Bausparvertrag. Zweiter Weg: Auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen für eine günstige Mietwohnung wird durch die Wohnungsbauprämie unterstützt. Dabei handelt es sich aber im engeren Sinne nicht um eine Sparanlage, sondern Sie erkaufen sich damit die Rechte, eine Wohnung der Genossenschaft zu bewohnen. Hierbei ist die Förderung sehr gering; der Staat gibt Ihnen zu Genossenschaftsanteilen nur einmalig 45,06 Euro dazu. Zum Vergleich: Bei einem Bausparvertrag bekommen Sie diesen Betrag immerhin jedes Jahr.
  • Das Angesparte muss am Ende auch tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Lassen Sie sich das Geld nach sieben Jahren auszahlen, um damit beispielsweise ein Auto zu kaufen, verfallen Ihre Ansprüche auf die Wohnungsbauprämie. Es sei denn, Sie sind unter 25 Jahre alt, dann wird Ihnen der Zuschuss trotzdem ausbezahlt, und Sie dürfen ihn behalten.
  • Sie müssen selbst Monat für Monat eigenes Geld in den Bausparvertrag investieren.
    Der Pflichtanteil liegt bei mindestens 50 Euro im Jahr. Anders als bei der Arbeitnehmersparzulage reicht es für die Wohnungsbauprämie nicht aus, dass Ihr Arbeitgeber etwas einbezahlt. Die Höhe der Wohnungsbauprämie orientiert sich ausschließlich an der Höhe Ihrer Eigenleistungen. Zahlen Sie gar nichts ein, bekommen Sie nichts dazu.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie vom Staat

Die Höhe der Wohnungsbauprämie orientiert sich daran, was von Ihnen und gegebenenfalls vom Arbeitgeber als Vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag fließt. Die Arbeitnehmersparzulage vom Staat hat, sofern Sie eine beziehen, keinen Einfluss auf die Höhe der Wohnungsbauprämie.

Sie rechnen also das selbst Eingezahlte und die etwaigen, vermögenswirksamen Leistungen zusammen und erhalten darauf 10 Prozent als Wohnungsbauprämie. Aber pro Jahr nicht mehr als 70 Euro (Singles) oder 140 Euro (Verheiratete). Diese maximale Förderhöhe erreichen Sie, wenn Einzahlungen von mindestens 700 Euro (Singles) beziehungsweise 1.400 Euro (Verheiratete) pro Jahr in Ihren Bausparvertrag fließen.

Um sich also diese maximale Förderhöhe zu sichern, sollten Sie als Single demnach mindestens (700:12=) 58,33 Euro monatlich, als verheiratetes Paar mindestens (1.400:12=) 116,66 Euro monatlich selbst oder mithilfe der Vermögenswirksamen Leistungen in Ihren Bausparvertrag einzahlen. Dazu noch ein Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht daran gekoppelt, dass Sie vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber beziehen. Gibt er Ihnen nichts dazu, wird sie trotzdem bezahlt. Dadurch lohnt es sich, den Bausparvertrag selbst höchstmöglich zu besparen, sodass Sie sich durch Ihre Eigenleistung den maximalen Betrag der Wohnungsbauprämie sichern.

  1. Formulare abwarten bzw. anfordern

    Warten Sie auf den jährlichen Kontoauszug, den Ihre Bausparkasse Ihnen zu Ihrem Sparkonto zusendet. Darin ist meistens auch der Antrag auf Wohnungsbauprämie (Anlage „VL“) enthalten.

  2. Antrag ausfüllen

    Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn unterschrieben an Ihre Bausparkasse zurück. Damit versichern Sie gleichzeitig, dass Sie die Einkommensgrenzen einhalten und förderberechtigt sind. Die Bausparkasse leitet Ihren Antrag an das Finanzamt weiter.

  3. Das Prozedere die nächsten 7 Jahre jährlich wiederholen

    Die Wohnungsbauprämie muss, genau wie die Arbeitnehmersparzulage, jährlich immer wieder neu beantragt werden, um den Anspruch für das jeweils vergangene Jahr zu bewahren.

  4. Nach 7 Jahren Bauspardarlehen annehmen

    Nach meist sieben Jahren wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Dann bietet die Bausparkasse Ihnen ein Bauspardarlehen an. Lehnen Sie es ab, verfällt Ihr Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Nehmen Sie es an, erhalten Sie nun die gesamte Wohnungsbauprämie für die vergangenen Jahre ausbezahlt. Das Geld fließt dann automatisch vom Finanzamt auf Ihr Bausparkonto.

Alle drei Zuschüsse im Überblick

 Vermögenswirksame LeistungenArbeitnehmersparzulageWohnungsbauprämie
Wer spendiert den Zuschuss? ArbeitgeberStaatStaat
Wo wird der Zuschuss beantragt? ArbeitgeberFinanzamt, über die jährliche Steuererklärung (Anlage VL)Bausparkasse, über ein jährlich von der Bausparkasse zugesandtes Formular, das die Bausparkasse anschließend dem Finanzamt übermittelt
Höchstmöglicher Zuschuss480 €  p.a.Singles 43 € p.a., Verheiratete 86 €  p.a.Singles 70 € p.a., Verheiratete 140 €  p.a.
Wie oft muss der Antrag gestellt werden?Einmalig (gilt dann für die gesamte Laufzeit des Sparvertrags)Jährlich aufs Neue mit der Steuererklärung, bis die Sperrfrist vorbei istJährlich aufs Neue bei der Bausparkasse, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif wird
Höhe des Zuschusses6,65 €-40 € pro Monat, maximal 480 € pro Jahr9 % auf die gesamte Sparleistung, maximal 43 € pro Jahr für Singles, maximal 86 € pro Jahr für Verheiratete; Ausnahme Fondssparen: hier maximal 20 % auf gesamte Sparleistung und maximal 80 € pro Jahr für Singles, maximal 160 € pro Jahr für Verheiratete10 % auf die eigene Sparleistung (VL und Arbeitnehmersparzulage sind irrelevant), maximal 70 € pro Jahr für Singles, maximal 140 € pro Jahr für Verheiratete
EinkommensgrenzenkeineSingles: 40.000 € pro Jahr, Verheiratete: 80.000 € pro JahrSingles: 35.000 € pro Jahr, Verheiratete: 70.000 € pro Jahr
HauptvoraussetzungenNur für Arbeitnehmer, Azubis ab dem 16. Lebensjahr, Richter, Beamte, Berufssoldaten und ZeitsoldatenDer Antragsteller verfügt über einen VL-fähigen Bausparvertrag, nimmt am Fondssparen teil oder möchte eine Baufinanzierung tilgen lassen, sein Gehalt überschreitet die festgelegten Grenzen nicht, und er bekommt VL vom Arbeitgeber.Der Antragsteller verfügt über einen Bausparvertrag, sein Einkommen überschreitet die festgelegten Grenzen nicht, und er zahlt mindestens 50 € pro Jahr oder mehr selbst in den Bausparvertrag ein.
Infrage kommende VL-SparverträgeBausparvetrag, Baufinanzierung (VL können direkt in die Tilgung investiert werden), Fondssparen, BanksparplanBausparvetrag, Baufinanzierung (Arbeitnehmersparzulage kann direkt in die Tilgung investiert werden), FondssparenBausparvertrag
Eigenleistung erforderlich?NeinNicht erforderlich, aber sinnvoll, falls der Arbeitgeber nicht genügend in den Sparvertrag zahlt, um die maximale Arbeitnehmersparzulage vom Staat zu erhaltenJa, Sie müssen mindestens 50 € pro Jahr selbst einzahlen, ggf. eingezahlte Gelder des Arbeitgebers oder die Arbeitnehmersparzulage zählen nicht.
Sperrfrist und KündigungMindestlaufzeit 6 Jahre plus 1 Jahr Ruhezeit, bei vorzeitiger Kündigung darf der Arbeitnehmer die Arbeitgeberleistungen zwar behalten, muss aber ggf. Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen.Sperrfrist 6 Jahre, bei vorzeitiger Kündigung entfällt der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.Sperrfrist 7 Jahre, bei vorzeitiger Kündigung entfällt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie, ebenso falls das Bauspardarlehen nicht angenommen wird.
SteuerLohn- und Abgeltungssteuer werden fälligsteuerfreisteuerfrei
ZweckgebundenheitkeinekeineDie Wohnungsbauprämie wird nicht ausbezahlt, falls keine wohnungswirtschaftliche Verwendung stattfindet (z.B. bei einem Autokauf), sie muss zurückerstattet werden, falls sie bereits ausbezahlt wurde.
Tabelle: Alle Bedingungen der drei Zuschüsse im Überblick

Welche Sparform zu Ihnen passt

Um von staatlichen Finanzspritzen profitieren zu können, benötigen Sie die passende Sparanlage. Die infrage kommenden Varianten wollen wir Ihnen an dieser Stelle einmal vorstellen. Welche die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Ausgangssituation ab. Im Grunde sind es vier verschiedene Formen: den Bausparvertrag, den Banksparplan, das Fondssparen und die Tilgung der Baufinanzierung.

Ihre AusgangssituationUnsere Empfehlung
Sie planen einen Immobilienkauf?Wir raten zum Bausparvertrag.
Sie möchten etwas sparen, setzen dabei aber auf Sicherheit?Wir raten zum Banksparplan.
Sie möchten etwas sparen, und ein bisschen Risiko ist okay?Wir raten zum Fondssparen.
Sie sind bereits Immobilienbesitzer?Wir raten, die Restschuld der Baufinanzierung mit VL zu begleichen.
Tabelle: Welche Sparform passt zu Ihnen?

Alle genannten VL-Sparformen im Detail

  • 1. Der Bausparvertrag

    Der Bausparvertrag stellt eine sehr gute Vorbereitung auf Ihren Immobilienkauf dar. Seine Guthabenverzinsung ist zwar mit derzeit 0,5 bis 1 Prozent pro Jahr kaum der Rede wert. Umso mehr lohnt sich allerdings das Bauspardarlehen, das Sie nach der etwa siebenjährigen Ansparphase von der Bausparkasse erhalten können. Seine Zinsen sind sehr niedrig, was der späteren Baufinanzierung zugutekommt.

    In der Ansparphase des Bausparvertrags können Sie theoretisch von allen drei Zuschüssen profitieren: Der Arbeitgeber gibt Ihnen freiwillig VL dazu (maximal 480 Euro pro Jahr). Falls Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen nicht überschreiten, haben Sie außerdem Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage (maximal 43 Euro pro Jahr für Singles, 86 Euro pro Jahr für Verheiratete) und Wohnungsbauprämie (maximal 45 Euro pro Jahr für Singles, 90 Euro pro Jahr für Verheiratete).

    Für Letztere müssen Sie anfangs eine wichtige Entscheidung treffen: Manche Bausparkassen gewähren Ihnen einen einmaligen Bonus, wenn Sie von Beginn an auf das Bauspardarlehen verzichten. Bedenken Sie aber, dass Sie damit den Anspruch auf Wohnungsbauprämie einbüßen, weil Sie das Geld offensichtlich nicht zum Zwecke eines Immobilienerwerbs einsetzen wollen.

  • 2. Der Banksparplan

    Ihnen steht nicht der Sinn nach einer Immobilie, Sie möchten sich ausschließlich auf das Sparen konzentrieren, legen dabei aber Wert auf Sicherheit. Dann kann der Banksparplan eine gute Alternative für Sie sein. Zwar erhalten Sie für ihn keine staatliche Förderung, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie fallen also weg. Aber Sie können sich durch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers dabei unterstützen lassen, mit maximal 480 Euro pro Jahr.

    Die Rendite fällt beim Banksparplan meistens deutlich höher als bei Termingeldern, die Laufzeit liegt in der Regel bei sieben Jahren. Banksparpläne haben allerdings keine richtige Sperrfrist, da es keine staatliche Förderung dazu gibt, die Sie bei frühzeitiger Kündigung verlieren könnten. Der Arbeitgeber ist zwar, nachdem er einmal begonnen hat, dazu verpflichtet, sechs Jahre lang einzubezahlen.

    Umgekehrt verlieren Sie aber bei frühzeitiger Kündigung Ihres Banksparplans nicht den Anspruch auf seine Einzahlungen, Sie müssen sie also nicht zurück überweisen. Es kann Ihnen höchstens passieren, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Kündigung verlangt. Wie hoch sie ausfällt, ist von Sparplan zu Sparplan unterschiedlich. 

  • 3. Das Fondssparen

    Das Fondssparen ist die risikoreichere, aber auch renditestärkere Schwester des Banksparplans. Sie investieren hierbei in Aktienfonds, deren Rendite nicht von vorneherein klar vorhersehbar und bezifferbar ist, im Allgemeinen aber wesentlich höher ausfällt als bei anderen Anlagen. Gleichzeitig werden Fondssparpläne staatlich gefördert, Sie können also nicht nur vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber (maximal 480 Euro pro Jahr), sondern auch Arbeitnehmersparzulage dafür beziehen.

    Für sie gelten beim Fondssparen höhere Einkommensgrenzen: Singles dürfen, um die Arbeitgebersparzulage zu erhalten, nicht mehr als 20.000 Euro verdienen, Ehepaare nicht mehr als 40.000 Euro. Mit den Einkommensgrenzen steigt auch die maximal mögliche Förderhöhe der Arbeitnehmersparzulage: Singles gibt der Staat bis zu 20 Prozent und maximal 80 Euro pro Jahr dazu, Ehepaare erhalten bis zu 160 Euro pro Jahr extra.

  • 4. Die Baufinanzierung

    Zu Ihrer Baufinanzierung gibt es immer ein Darlehenskonto, auf das Sie Ihre monatliche Rate an die Bank überweisen. Auf dieses Darlehenskonto können Sie die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber (maximal 480 Euro pro Jahr) oder die Arbeitnehmersparzulage vom Staat (maximal 43 Euro pro Jahr für Singles, 86 Euro pro Jahr für Verheiratete) direkt einzahlen lassen. Auf diese Weise holen Sie sich Unterstützung für die Tilgung Ihrer Schulden hinzu.

    Das kann in Form von regelmäßigen Sondertilgungen passieren, oder die Bank akzeptiert die Zahlungen von Arbeitgeber oder Staat als Teil Ihrer monatlichen Tilgung. Mit der Wohnungsbauprämie ist dies leider nicht möglich, weil sie sich auf Bausparverträge beschränkt. Und: Nicht jede Baufinanzierungs-Bank akzeptiert Tilgungszahlungen durch Ihren Arbeitgeber oder den Staat. Fragen Sie am besten erst bei Ihrer Bank nach, bevor Sie diese Anlageform gegen andere Möglichkeiten abwägen.

Die Anlageformen und ihre Fördermöglichkeiten im Überblick

Nicht jeden Zuschuss gibt es für jede Anlageform: Bei den vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber haben Sie die größte Wahlfreiheit, was Ihre VL-Anlage betrifft, hier können Sie zwischen Bausparvertrag, Tilgung der Baufinanzierung, Fondssparen und Banksparplänen wählen. Die Arbeitnehmersparzulage gibt’s hingegen nur beim Bausparvertrag, zur Tilgung einer Baufinanzierung oder für das Fondssparen, und die Gewährung der Wohnungsbauprämie beschränkt sich auf Bausparverträge. 

VL-fähige Geldanlage-FormVL vom ArbeitgeberArbeitnehmersparzulage vom StaatWohnungsbauprämie vom Staat
BausparvertragJa, maximal 480 € pro JahrJa, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000  € pro Jahr (Singles) oder 80.000 € pro Jahr (Verheiratete) nicht überschreitet, dann maximal 9 % der gesamten Sparsumme bzw. höchstens 43 € pro Jahr (Singles) und 86 € pro Jahr (Verheiratete)Ja, wenn das Einkommen 35.000 € pro Jahr (Singles) oder 70.000 € pro Jahr (Verheiratete) nicht überschreitet, dann maximal 10 % der eigenen Sparsumme, aber höchstens 70 € pro Jahr (Singles) und 140 € pro Jahr (Verheiratete)
BanksparplanJa, maximal 480 € pro JahrNeinNein
FondssparenJa, maximal 480 € pro JahrJa, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000 € pro Jahr (Singles) und 80.000 € pro Jahr (Verheiratete) nicht überschreitet, dann maximal 20 % der gesamten Sparsumme, aber höchstens 80 € pro Jahr (Singles) und 160 € pro Jahr (Verheiratete)Nein
BaufinanzierungJa, maximal 480 € pro JahrJa, wenn das Einkommen 17.900  € pro Jahr (Singles) oder 35.800 € pro Jahr (Verheiratete) nicht überschreitet, dann maximal 9 % der gesamten Sparsumme bzw. höchstens 43 € pro Jahr (Singles) und 86 € pro Jahr (Verheiratete)Nein
Tabelle: Geldanlage-Formen und Fördermöglichkeiten im Überblick

Geldgeschenke annehmen, VL clever nutzen

Finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber und vom Staat beim Sparen, das klingt ja fast zu schön, um wahr zu sein. Ist es aber nicht – viele Arbeitnehmer können diese Geldgeschenke in Anspruch nehmen. Unserer Erfahrung nach wissen das die wenigsten und setzen es dementsprechend nicht in die Tat um – sehr schade. Gerade bei einer kostenintensiven Immobilienfinanzierung können Sie sich das Leben damit wesentlich leichter machen. Auch die Sparmöglichkeiten können sich sehen lassen. Unsere Spezialisten für Baufinanzierung zeigen Ihnen, wie Sie Vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie optimal für Ihren Bausparvertrag bekommen und einsetzen.

Mit Bausparen clever Eigenkapital aufbauen

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