Grundsätzlich können Sie Ihre Baufinanzierung 10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens jederzeit kündigen – eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in diesem Fall nicht an. Grundlage hierzu ist das in § 489 BGB festgelegte Sonderkündigungsrecht für Baufinanzierungen.
Möchten Sie dieses in Anspruch nehmen, gelten hierfür besondere Regelungen: So darf beispielsweise der Kreditvertrag innerhalb dieses Zeitraumes nicht verändert worden sein.
Zudem sind Sie verpflichtet, nach der Kündigung eine Frist von sechs Monaten einzuhalten. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, Ihre Restschuld zu begleichen – ansonsten gilt die Kündigung als nicht vollzogen und wird unwirksam. Kümmern Sie sich daher unbedingt rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung, unsere Berater vor Ort unterstützen Sie gern dabei.
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 600 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung