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Gibt es ein Immobiliendarlehen mit vorzeitiger Kündigung?

Ein besonderes Darlehen mit einer vorzeitigen Kündigung gibt es nicht. Allerdings hat jede Darlehensform eigene Voraussetzungen der Kündigung. Gesetzlich haben Sie bei einer Baufinanzierung nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten einen Anspruch auf vorzeitige Kündigung Ihres Darlehens. Sie können dann von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und vor Ablauf der Zinsbindung aus Ihrem Vertrag aussteigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nötig ist. Das ist im Paragraf 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Ihre Zinsbindung noch drei, fünf oder mehr Jahre läuft. Die zehnjährige Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der vollständigen Auszahlung des Darlehens.

Was passiert, wenn ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen möchte?

Wollen Sie vor Ablauf der Zinsbindung aus Ihrem Vertrag aussteigen und läuft Ihr Vertrag noch keine zehn Jahre, sind Sie auf die Kulanz Ihres Kreditinstitutes angewiesen. Steht ein Verkauf der Immobilie an oder dient das Objekt als Sicherheit für einen weiteren Kredit, stimmen die Banken einer Kündigung eher zu. In diesen Fällen verlangen sie in der Regel auch eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Zinsen, die ihnen entgehen würden. Die Banken dürfen eine Kündigung verweigern, wenn Sie lediglich von niedrigeren Zinsen profitieren wollen. Stimmt sie dennoch zu, kann sie die Vorfälligkeitsentschädigung auf maximal das Doppelte des drohenden Zinsschadens ansetzen.

Variables Darlehen mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Haben Sie mit der Bank ein variables Darlehen vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei dieser Form des Darlehens wird der Zinssatz alle drei Monate dem Marktzins abgepasst. Sie sind folglich dem ständig wechselnden Zinssatz ausgesetzt. In der Regel ist ein variables Darlehen teurer als eine Baufinanzierung, sodass es lediglich als Übergang genutzt werden sollte.

Forward-Darlehen für mehr Planungssicherheit

Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich die aktuellen Bauzinsen bis zu fünfeinhalb Jahre im Voraus. Sie schließen also heute den Vertrag ab, die Auszahlung des Darlehens beginnt allerdings erst nach Ablauf Ihrer Zinsbindung. In einer Niedrigzinsphase sichern Sie sich so den günstigeren Zinssatz. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Zinsen voraussichtlich wieder steigen werden. Geschieht dies entgegen Ihrer Zinsprognose nicht, sind Sie dennoch zur Abnahme des Forward-Darlehens verpflichtet.

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