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Finanzlexikon

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einer zuständigen Behörde ausgestellt wird und bestätigt, dass der Antragsteller bestimmte Anforderungen erfüllt hat oder keine offenen Verbindlichkeiten oder Einschränkungen gegen ihn bestehen.

Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtige eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes dargelegt wird, dass der Eintragung keine steuerliche Bedenken entgegenstehen. Diese Bescheinigung wird das Finanzamt erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer gezahlt ist, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann. Mehr zu Thema finden Sie auf unserer Ratgeberseite Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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