Das Kreditinstitut kontrolliert bei der Kreditvergabe die sachliche bzw. finanzielle Bonität des Kreditnehmers. Voraussetzung ist dabei die Ermittlung des frei verfügbaren Einkommens. Bei der Berechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Hierbei wird auf der Ausgabenseite für das Bestreiten des generellen Lebensunterhalts die Haushaltspauschale angesetzt. Von der Anzahl der Personen im Haushalt hängt diese festgelegte Pauschale ab und wird für Aufwendungen wie Lebensmittel, Fernsehgebühren, Versicherungen, Radio usw. angesetzt. Sie variiert von Bank zu Bank und stellt einen Mindestsatz dar.
Je nach Bank sind die Monatspauschalen unterschiedlich, zum Beispiel.:
1-Personen-Haushalt: 790 Euro
2-Personen-Haushalt*): 995 Euro / je Kind 154 Euro
*) bei gesamtschuldnerischer Haftung
Für eine vierköpfige Familie heißt es, daß monatlich minimum 1.250 Euro für den Lebensunterhalt übrig bleiben müssen.
Wenn die Pauschalen nicht erreicht werden, kann eine Beleihung im Ausnahmefall dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen.