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Finanzlexikon

Grundschuldzinsen

Beim Abschluss einer Baufinanzierung wird eine Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrags ins Grundbuch der Immobilie eingetragen. Zusätzlich findet sich im Darlehensvertrag jedoch auch ein Grundschuldzins, der normalerweise etwa bei 15 Prozent pro Jahr liegt. Banken setzen den Grundschuldzins extra so hoch an, um sich für die Zukunft abzusichern. So könnten die Bauzinsen in Zukunft steigen und bei einer Anschlussfinanzierung höhere Zinsen fällig werden als beim ersten Darlehen.

Dieser Zinssatz muss jedoch nicht vom Kreditnehmer bezahlt werden und hat in den meisten Fällen keinerlei Bedeutung. Sollte es jedoch tatsächlich zu einer Zwangsversteigerung kommen, kann die Bank die Grundschuldzinsen für bis zu zwei Jahre zusätzlich fordern.

Welche Bedeutung haben Grundschuldzinsen?

Grundschuldzinsen stellen eine zusätzliche Sicherheit bei einer Baufinanzierung dar, die die Grundschuld nur im Falle einer Zwangsversteigerung erhöht. Die Grundschuldzinsen haben also nichts mit dem Darlehenszins zu tun und müssen im Normalfall auch nicht vom Kreditnehmer entrichtet werden. Deshalb erweist sich der Grundschuldzins meistens als eine reine „Zahl auf dem Papier“.

Eine möglichst günstige Baufinanzierung hilft übrigens auch hier: Durch geringe Zinsen lassen sich trotz solider Tilgung niedrige Raten vereinbaren. So sinkt das Risiko, diese Raten nicht mehr bedienen zu können. Bei ordnungsgemäßer Rückzahlung kommen Kreditnehmer mit den Grundschuldzinsen gar nicht in Berührung. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Konditionen des gewünschten Annuitätendarlehens vorher genau unter die Lupe zu nehmen.

Was ist in Bezug auf die Verjährung von Grundschuldzinsen wichtig?

Die Höhe der Grundschuldzinsen von etwa 15 Prozent pro Jahr würde die Grundschuld auf Dauer erheblich erhöhen. Da die Banken diesen Zinssatz nicht wirklich einfordern, fällt er unter die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Beginn der Verjährung ist der Schluss des Jahres, in welchem sie fällig werden. Auf diesem Weg verläuft also auch die Erhöhung der Grundschuld durch Grundschuldzinsen in einem begrenzten Rahmen.  

Worin liegt der Unterschied zwischen Grundschuldzinsen und Nebenleistung?

In Bezug auf die Grundschuld taucht von Seiten der Banken auch immer wieder der Begriff der einmaligen Nebenleistung auf. Hierbei handelt es sich nicht um die Grundschuldzinsen, sondern um eine zusätzliche Größe.

Die Grundschuld Nebenleistung kommt ebenfalls nur bei einer Zwangsversteigerung zum Tragen und wird in diesem Fall sofort fällig. Mit dem Betrag deckt die Bank die Kosten ab, die für die Zwangsversteigerung selbst anfallen. Je nach Bank variiert die Höhe der Nebenleistung zwischen fünf und zehn Prozent der gesamten Darlehenssumme.

Auch wenn die Bank zunächst die gesamte einmalige Nebenleistung verwenden kann. Letztlich müssen Kreditnehmer im Falle einer Zwangsversteigerung maximal die Summe an die Bank zurückzahlen, die als Restschuld plus Zinsen noch offensteht. Geht der Verkaufserlös darüber hinaus, erhält der Kreditnehmer den überschüssigen Betrag von der Bank komplett ausgezahlt. Reicht der Verkaufserlös hingegen nicht aus, um die Darlehensschuld zu decken, kann die Bank zusätzlich auch noch die Nebenleistungen fordern.

Ausführliche Informationen zum Thema Grundschuld finden Sie in unserem Ratgeber Grundschuld.

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