Grundschuldzinsen sind im Grundbuch eingetragene Zinssätze, die bei der Sicherung einer Baufinanzierung durch eine Grundschuld festgelegt werden und üblicherweise bei etwa 15 % pro Jahr liegen. Diese Zinsen dienen als Absicherung für die Kreditgeber, um sich gegen zukünftige Zinserhöhungen oder das Risiko einer Zwangsversteigerung abzusichern.
Im Normalfall spielen die Grundschuldzinsen für den Darlehensnehmer keine Rolle, da sie nicht laufend bezahlt werden müssen. Sie können jedoch relevant werden, wenn es zur Zwangsversteigerung kommt, wo sie für bis zu zwei Jahre nachgefordert werden können. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Ratgeberseite Grundschuldzinsen.