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Finanzlexikon

Eigenheimzulage

Mit der Eigenheimzulage wurde von Oktober 1995 bis Jahresende 2005 der Bau oder Kauf privat genutzter Eigenheime und Wohnungen vom Staat gefördert. Es war eine der größten Subventionierungen des Staates. Voraussetzung, um von der Eigenheimzulage profitieren zu können, war die uneingeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland.

Darüber hinaus galten als Voraussetzungen, dass das gebaute oder gekaufte Haus in Deutschland, der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum (außer Luxemburg) stand und eine bestimmte maximale Einkommensgrenze nicht überschritten wurde. Ausgezahlt wurde die Eigenheimförderung über jeweils acht Jahre durch die zuständigen Finanzämter. Die Grundförderung betrug 1.250 Euro für Neubauten und Bestandsobjekte. Die Baukinderzulage wurde in Höhe von 800 Euro für jedes zum Haushalt dazugehörende Kind gezahlt.

Die neue Eigenheimzulage Bayern

Seit September 2018 hat Bayern wieder eine landesspezifische neue Eigenheimzulage beschlossen und umgesetzt. Zulageberechtigte erhalten hier einmal 10.000 Euro als Unterstützung. Bayern hat vor, allein im restlichen Jahr 2018 150 Millionen Euro dafür zu investieren. Insgesamt ist der Fördertopf mit 886 Millionen Euro gefüllt. Um die bayerische neue Eigenheimzulage zu erhalten, dürfen Alleinstehende die Grenze von 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, kinderlose Paare von 75.000 Euro und Paare mit Kind von 90.000 Euro nicht überschreiten. Für Paare mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 105.000 Euro. Jedes weitere Kind erhöht die Grenze um 15.000 Euro.

Die Förderung ist auch rückwirkend für Objekte die nach dem 30. Juni 2018 gekauft wurden oder bei denen die Baugenehmigung nach dem 30. Juni 2018 erteilt wurde möglich. Nach Einzug haben Berechtigte sechs Monate Zeit die Zulage zu beantragen. Der Antrag auf die bayerische Eigenheimzulage kann bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) gestellt werden.

Eine deutschlandweite Eigenheimförderung gibt es derzeit nicht. Allerdings wird am 18. September 2018 das neue Baukindergeld an den Start gehen. Mehr Informationen zum Baukindergeld finden Sie in dem verlinkten Ratgeberartikel. Hier können Sie sich auch für den Newsletter rund um das Thema Finanzen und Baukindergeld 2018 registrieren und bleiben so immer auf dem Laufenden.

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