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Zuteilung beim Bausparvertrag: Diese Möglichkeiten gibt es

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Bettina Martins-Brünslow
3 Min.
29.11.2023
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag wird erreicht, wenn Sie die Mindestsparsumme sowie eine bestimmte Bewertungszahl erreichen.
  • Ihr Bausparvertrag befindet sich in der Zuteilung, wenn Sie die gesamte Bausparsumme ausgezahlt bekommen.
  • Die Zuteilung Ihres Bausparvertrags können Sie auch ablehnen und den Bausparvertrag weiterbesparen.

 

Was bedeutet bei einem Bausparvertrag Zuteilung?

Der Begriff „Zuteilung“ oder auch „zuteilungsreifer Bausparvertrag“ sagt aus, dass die Bausparkasse Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Bauspardarlehen gewährt. Mit der Zuteilung erhalten Sie die gesamte Bausparsumme ausgezahlt. Die Zuteilung ist erreicht, wenn die im Bausparvertrag vereinbarte Mindestansparsumme und eine ausreichende Bewertungsanzahl erreicht wurde. Die Bewertungszahl setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen. Zudem wird damit eine gewisse Reihenfolge unter allen Bausparern festgelegt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Ihre Bausparsumme zugreifen wollen.  
 

Haben Sie den Mindestsparbetrag und die erforderliche Bewertungszahl in der Mindestsparzeit erreicht, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Da immer nur einer bestimmten Anzahl von Bausparern gleichzeitig ein Darlehen ausgezahlt werden kann, wird die Auszahlung nach einer bestimmten Bewertungszahl priorisiert. Je höher Ihre Bausparsumme ist und je schneller Sie die Mindestsparrate erreicht haben, desto höher ist die Priorisierung Ihres Bausparvertrags und desto früher wird Ihr Bausparvertrag zugeteilt.

Manche Bausparkassen zahlen Ihnen das Bausparguthaben aus und stellen Ihnen das Darlehen innerhalb der nächsten 2 Jahre zur Verfügung. Sie können dann innerhalb von 2 Jahren zu Zuteilungsreife davon Gebrauch machen.

Was passiert, wenn mein Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, haben Sie folgende Wahl:

  • Bauspardarlehen in Anspruch nehmen
  • Angespartes Guthaben auszahlen lassen
  • Weitersparen

Entscheiden Sie sich für das Bauspardarlehen, zahlt Ihnen die Bausparkasse die komplette Bausparsumme aus. Sie erhalten demnach ihr angespartes Guthaben sowie die Differenz zur vollen Bausparsumme als Darlehen.

Kann ich die Zuteilung ablehnen?

Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, müssen Sie nicht zwangsläufig ein Darlehen aufnehmen oder von der Zuteilung Gebrauch machen. In der Regel erhalten Sie eine Benachrichtigung Ihrer Bausparkasse über die Zuteilung Ihres Bausparvertrags, eine sogenannte Zuteilungsannahmeerklärung. Reagieren Sie nicht auf das Schreiben, läuft Ihr Vertrag unverändert weiter. Sie zahlen also weiterhin eine monatliche Rate in Ihren Bausparvertrag ein, sodass sich Ihr Bausparguthaben nach und nach erhöht.

Was bedeutet die Bewertungszahl bei der Zuteilung?

Die Bewertungszahl gibt an, wie gut Sie Ihren Bausparvertrag bespart haben. Es gilt:

Je höher die Bewertungszahl, desto eher ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif.

Wie sich die Bewertungszahl zusammensetzt, unterscheidet sich meist etwas von Bausparkasse zu Bausparkasse. Die folgenden Kriterien sind jedoch meist Bestandteil:

  • Wie regelmäßig haben Sie in den Bausparvertrag eingezahlt?
  • Wie lang läuft der Bausparvertrag schon?
  • Wie viel haben Sie bereits angespart?

Mit Ihrer ganz persönlichen Bewertungszahl reihen Sie sich in eine virtuelle Warteschlange von Bausparern ein, die alle auf die Auszahlung Ihrer Bausparsumme warten. Diejenigen mit der besten Bewertungszahl werden auch zuerst bedient. Sie erhalten die Bausparsumme als erste ausgezahlt.

Wie kann ich meine Bewertungszahl für die Zuteilung verbessern?

Wenn Sie zusätzlich zu den regelmäßigen Einzahlungen der Sparrate Sonderzahlungen tätigen, können Sie die Bewertungszahl stetig verbessern. Denn dadurch erreichen Sie den Mindestsparbetrag schneller und rutschen in der virtuellen Warteschlange weiter nach vorne. Auf Ihrem jährlichen Kontoauszug oder direkt bei der Bausparkasse bringen Sie Ihre aktuelle Bewertungszahl in Erfahrung.

Steht der Zeitpunkt der Zuteilung bereits bei Vertragsabschluss fest?

Schließen Sie Ihren Bausparvertrag ab, erfahren Sie meist bereits einen ungefähren Zeitpunkt der Zuteilung. Allerdings kann dieser Zeitpunkt im Laufe der Zeit auch variieren. Folgende Gründe können sein:

  • Sie besparen den Bausparvertrag nicht regelmäßig, sodass die Sparleistung nicht erbracht ist.
  • Es wollen mehrere Bausparer zum selben Zeitpunkt auf Ihre Bausparsumme zugreifen.

Ist der Bausparvertrag Teil einer größeren Finanzierung, erkundigen Sie sich hin und wieder bei der Bausparkasse, ob der Zuteilungszeitpunkt noch eingehalten werden kann. Dann können Sie gegebenenfalls die Zuteilung Ihres Bausparvertrags noch beeinflussen.

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