0800 8833880
Mo–Fr 8 –18 Uhr

Ab wann bin ich Eigentümer einer Immobilie?

Eigentümer der Immobilie sind Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie im Grundbuch eingetragen sind. Erst dann gehen alle Rechte und Pflichten zur Immobilie auf Sie über. Bis zur Zahlung der Kaufsumme bleibt der Verkäufer Eigentümer und Besitzer der Immobilie. Nach der Zahlung für den Immobilienkauf sind Sie bereits der Besitzer, Eigentümer der Immobilie bleibt aber bis zur Eintragung ins Grundbuch der Verkäufer.

Die einzelnen Stadien des Immobilienkaufs und wie Sie zum Eigentümer werden, erläutern wir nachfolgend ausführlicher.

So läuft die Eigentumsübertragung ab

Nachdem Sie sich für eine Immobilie entschieden haben und auch der Verkäufer seine Einwilligung gegeben hat, sollten Sie sich zunächst um Ihre Finanzierung kümmern. Die meisten zukünftigen Eigenheimbesitzer können eine Immobilie nicht vollständig aus Eigenkapital und Ersparnissen zahlen. Daher kommt hier häufig eine Baufinanzierung zum Tragen. Hierfür können Sie entweder zu einer Bank gehen, oder aber Sie entscheiden sich für einen Immobilienkredit über einen Vermittler. Dieser verfügt über ein Netzwerk von Bankpartnern und hat so eine deutlich größere Anbieter- und Produktauswahl als eine einzelne Bank.

Finanzierung und Kaufvertrag gut timen

Achten Sie penibel darauf, die Finanzierung und das Unterzeichnen des Kaufvertrags eng zu takten. Bestenfalls kümmern Sie sich erst um die Finanzierung und maximal zwei Wochen später unterzeichnen Sie den Kaufvertrag beim Notar. Denn so können Sie zur Not vom Darlehensvertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen zurücktreten, sollte der Kaufvertrag nicht zustanden kommen.

Beim Notar wird dann der Kaufvertrag unterschrieben. Nach der Unterzeichnung ist der Verkäufer noch immer der Eigentümer der Immobilie. Auch nachdem Sie dem Verkäufer das Geld überwiesen haben, bleibt er Eigentümer. Der Übergang des Geldes klärt lediglich den wirtschaftlichen Übertrag des Eigentums, aber noch nicht den rechtlichen. Erst mit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch wird er rechtlicher Eigentümer der Immobilie. Mit dem Grundbucheintrag gehen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Immobilieneigentümers auf den Käufer über.

Einen detaillierten Ablauf mit Checkliste finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Ablauf Hauskauf“.

Ist die Bank, weil sie im Grundbuch steht, auch Eigentümer?

Wenn Sie den Immobilienkauf mittels einer Baufinanzierung abgeschlossen haben, wird diese Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Die Bank hat dadurch die Sicherheit, dass Sie bei Zahlungsausfall die Immobilie zur Not zwangsversteigern lassen kann. Somit steht auch die Bank im Grundbuch.

Doch dadurch ist die Bank noch längst kein Eigentümer der Immobilie. Die Eigentumsverhältnisse und die Grundschulden stehen im Grundbuch in unterschiedlichen Abteilungen. Der Eigentümer steht in Abteilung I (Eigentümer), die Bank steht mit der Grundschuld in Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken). Die Eigentumsverhältnisse werden dadurch nicht beeinträchtigt. Im Falle eines Kreditausfalls hat die Bank dadurch zwar das Recht, die Immobilie verwerten zu lassen, Eigentümer wird sie aber nie.

Weitere FAQs zum Thema Baufinanzierung allgemein

Unsere Spezialisten für Baufinanzierung
beraten Sie gern.

Jetzt Finanzierungsvorschläge anfordernunverbindlich und kostenlos
Zins und Rate berechnen

Ermitteln Sie jetzt Ihre Bauzinsen:

Baufinanzierung zu günstigen Konditionen

Nutzen Sie unser Angebot aus über 550 Spezialisten für Baufinanzierung und lassen Sie sich beraten

Jetzt Finanzierungsvorschläge anfordernunverbindlich und kostenlos
Andere Leser interessierten sich auch für
  • Aktuelle Bauzinsen – Wie entwickeln sich die Zinsen für Ihre Baufinanzierung?
  • Baukosten – Diese Ausgaben kommen bei einem Hausbau auf Sie zu!
  • Immobilienkreditrechner – Einfach verschiedene Angebote miteinander vergleichen!
  • Bausparvertrag – Ein cleverer Weg ins Eigenheim!

Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Baufinanzierung