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Wie erfolgt die Umschreibung im Grundbuch bei der Anschlussfinanzierung?

Läuft Ihre aktuelle Baufinanzierung aus, steht in der Regel die Anschlussfinanzierung an. Haben Sie sich für eine Umschuldung entschieden, wechseln Sie für Ihre neue Finanzierung den Kreditgeber. Auch die neue Bank wird auf die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch bestehen, denn diese dient ihr als Sicherheit für den Kredit: Sollten Sie Ihren Kredit einmal nicht mehr bedienen können, darf sich die Bank das geliehene Geld über eine Zwangsversteigerung wieder holen.

So wird die Umschreibung im Grundbuch vorgenommen

Um die Umschreibung im Grundbuch durchzuführen, gibt es zwei Wege:

1. Löschung und Neueintragung der Grundschuld

Der naheliegende Weg ist es, die bestehende Grundschuld bei der alten Bank zu löschen und die neue Bank als neuen Gläubiger einzutragen. Allerdings ist diese Art der Umschreibung im Grundbuch auch mit hohen Kosten verbunden. So müssen Sie sowohl für die Löschung als auch für die Neueintragung jeweils mit Grundbuch- und Notarkosten rechnen.

Ein Beispiel: Sie haben noch eine Restschuld von 100.000 Euro, für die im Rahmen der Anschlussfinanzierung eine Umschreibung im Grundbuch vorgenommen werden soll. Für die Löschung der bestehenden Grundschuld fallen Grundbuchkosten in Höhe von 137 Euro an, die Gesamtkosten des Notars betragen 163 Euro. Somit zahlen Sie nur für die Löschung bereits 300 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die Neueintragung in das Grundbuch. Hier müssen Sie mit 273 Euro Grundbuchkosten und 422 Euro Notarkosten rechnen, insgesamt also 695 Euro. Für die Löschung und Neueintragung der Grundschuld von 100.000 Euro zahlen Sie also fast 1.000 Euro – Gebühren, die Ihre Ersparnis durch die Umschuldung wesentlich schmälern.

2. Die Grundschuldabtretung

Wesentlich kostengünstiger und gar nicht mal so unüblich ist die Abtretung der Grundschuld. Dabei übernimmt die neue Bank einfach die Grundschuld von Ihrer alten Bank. Die Grundschuldabtretung sowie der neue Gläubiger werden im Grundbuch vermerkt und die offene Restschuld von der neuen Bank an die alte Bank ausgezahlt. Dieses Verfahren verursacht wesentlich weniger Koster als eine Löschung und Neueintragung. Für die Abtretung einer Grundschuld und der damit verbundenen Umschreibung zahlen Sie bei einer Restschuld von 100.000 Euro rund 300 Euro. Wie viel Gebühren in Ihrem Fall anfallen würden, können Sie ganz einfach mit unserem Grundbuchrechner ermitteln.

Dauer und Kosten bei der Umschreibung der Grundschuld beachten

Bei der Anschlussfinanzierung ist es wichtig, sich nicht auf das Angebot der Hausbank zu verlassen, sondern zu schauen, ob Ihnen eine andere Bank nicht eventuell günstigere Zinsen anbieten kann. Unsere Berater vor Ort unterstützen Sie dabei gerne und holen verschiedene Angebote für Sie ein.

Haben Sie sich für eine Umschuldung und damit für einen Bankenwechsel entschieden, klären Sie mit beiden Banken, wie eine Umschreibung der Grundschuld erfolgen soll. In den meisten Fällen ist hier eine Grundschuldabtretung die kostengünstigste Wahl. Dabei sparen Sie nicht nur Geld, sondern haben auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand, da die Banken die Abtretung unter sich regeln. Sie erhalten somit auch nur eine Rechnung, während Sie bei der Löschung und Neueintragung jeweils Rechnungen von Ihrer alten Bank, dem Notar und dem Grundbuchamt erhalten. Zudem verkürzt sich die Dauer der Umschreibung im Grundbuch: Während Sie für die Grundschuldabtretung mit einer Dauer von zwei bis vier Wochen rechnen müssen, sollten Sie für den Prozess der Löschung und Neueintragung schon vier bis sechs Wochen einplanen.

Weitere FAQs zum Thema Anschlussfinanzierung

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