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Ist eine Grundschuldabtretung beim Bankwechsel mit Kosten verbunden?

Ja, bei einem Bankwechsel fallen für die Grundschuldabtretung Kosten an. Allerdings sind diese wesentlich geringer als die Gebühren, die für eine Löschung und Neueintragung einer Grundschuld im Grundbuch entstehen würden. Praktisch müssen Sie mit Gesamtkosten von etwa 0,2 Prozent von der Grundschuld rechnen. Beträgt diese beispielsweise 200.000 Euro, fallen für die Grundschuldabtretung Kosten in Höhe von rund 400 Euro an. Was Sie für eine Grundschuldabtretung in Ihrem Fall zahlen müssten, können Sie ganz einfach mit unserem Grundbuchrechner ermitteln.

Warum bei der Anschlussfinanzierung eine Grundschuldabtretung nötig ist

Haben Sie für den Kauf einer Immobilie eine Baufinanzierung abgeschlossen, erfolgt eine Grundschuldbestellung – das heißt, die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen. Diese dient der Bank als Sicherheit: Können Sie das Darlehen einmal nicht mehr bedienen, ist die Bank somit berechtigt, sich das geliehene Geld über eine Zwangsversteigerung wieder zurück zu holen.

Entscheiden Sie sich nun bei der Anschlussfinanzierung für einen Bankenwechsel, wird die Grundschuld von der alten Bank an die neue Bank abgetreten. Sie muss damit im Grundbuch gelöscht und wieder neu eingetragen werden. Einfacher und kostengünstiger ist es allerdings, wenn die als Bank die Grundschuld an die neue Bank abtritt. Übernimmt der neue Kreditgeber die Grundschuld, spricht man von einer Grundschuldabtretung. Diese verursacht nur einen Bruchteil der Kosten, die für eine Löschung und den Neueintrag anfallen würden. Zusätzlich sparen Sie die Notarkosten, die Sie für die Unterschriftsbeglaubigung, Löschungsbewilligung und Neueintragung ins Grundbuch zahlen müssten.

Wie wird eine Grundschuldabtretung vorgenommen?

Zunächst einmal müssen Sie klären, ob beide Banken mit einer Grundschuldabtretung bei der Anschlussfinanzierung einverstanden sind. Für alle weiteren Schritte können Sie Ihre Bank ermächtigen - Ihr Aufwand hält sich also in Grenzen. Die alte Bank erklärt dann, dass sie die noch bestehende Grundschuld an die neue Bank abtritt und die Grundschuldabtretung im Grundbuch vermerkt wird. Im Gegenzug zahlt die neue Bank die noch offene Restschuld an die bisherige Bank aus. Ein Notar beglaubigt die Grundschuldabtretung und lässt den neuen Gläubiger im Grundbuch eintragen.

Planen Sie sowohl für die Anschlussfinanzierung als auch für die Grundschuldabtretung Zeit ein. Allein für die Grundschuldabtretung sollten Sie mit einer Dauer von zwei bis vier Wochen rechnen.

Teilabtretung bei geringerer Darlehenssumme

Steht eine Anschlussfinanzierung an, nutzen viele Bankkunden diese, um eine Sondertilgung vorzunehmen und so die Restschuld noch einmal zu reduzieren. Zudem haben Sie durch Ihre Zahlungen während der Laufzeit bereits einen Teil Ihres alten Darlehens getilgt. Somit ist die Restschuld bei der Anschlussfinanzierung in der Regel geringer als die Summe, die im Grundbuch eingetragen ist. Trotzdem können Sie eine Grundschuldabtretung für einen Teil des Darlehens vornehmen lassen. Bei dieser so genannten Teilabtretung wird die Restschuld angepasst und der nicht benötigte Betrag gelöscht. Sie zahlen hier die an die neue Kreditsumme angepasste Grundschuldabtretung. Die Löschung des bereits gezahlten Betrages muss mit Ihrer Unterschrift bestätigt und von einem Notar beglaubigt werden. Hierfür fallen zusätzlich Notarkosten an, die Teilabtretung ist somit etwas teurer als eine Grundschuldabtretung.

Lohnt sich die Grundschuldabtretung bei einer Anschlussfinanzierung?

Eine Grundschuldabtretung verursacht wesentlich weniger Kosten als die Löschung und der Neueintrag einer Restschuld. Während beispielsweise bei einer Restschuld von 200.000 Euro für die Löschung und Neueintragung 1.586 Euro anfallen, sind es bei einer Grundschuldabtretung nur 477 Euro. Rechnet man die Ersparnis der Anschlussfinanzierung dagegen – die schon bei einem halben Prozentpunkt weniger mehrere tausend Euro betragen kann – ist eine Umschuldung mit Grundschuldabtretung auf jeden Fall vorteilhaft. Zudem haben Sie keinen weiteren Zeitaufwand: Die Grundschulabtretung regeln bei einem Bankenwechsel die beteiligten Kreditinstitute unter sich.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch das Sparpotenzial durch eine Umschuldung in Ihrem Fall ist, wenden Sie sich einfach an einen unserer Berater vor Ort. Dort erfahren Sie nicht nur alles Wichtige zum Thema Anschlussfinanzierung, sondern erhalten auch passende Finanzierungsvorschläge für den Start in die zweite Runde.

Weitere FAQs zum Thema Anschlussfinanzierung

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