Gewerbe zu Wohnen: KfW-Zuschuss 266 für den Umbau zu Wohnraum

Das Wichtigste in Kürze
  • Gefördert wird der Umbau von Nichtwohngebäuden oder Nichtwohnflächen zu Wohnraum. 

  • Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.  

  • Erhalten Sie maximal 30.000 € je neu geschaffener Wohneinheit.  

  • Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW, bevor die Bauarbeiten beginnen  

  • Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss in das Vorhaben eingebunden werden. 

Was ist das KfW-Programm 266?

Mit dem KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen" unterstützt die Bundesregierung den Umbau leerstehender oder nicht mehr benötigter Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Ziel ist es, vorhandene Gebäude sinnvoll weiter zu nutzen, statt neue Flächen zu versiegeln. Gleichzeitig sollen die Gebäude energetisch modernisiert und an heutige Wohnstandards angepasst werden. 

Gerade in vielen Städten stehen ehemalige Büros, Ladenlokale oder Arztpraxen teilweise leer. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dieses Potenzial besser zu nutzen. Bauministerin Verena Hubertz erklärt den Schritt der Bundesregierung: "Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms "Gewerbe zu Wohnen" angehen."

KfW 266 Gewerbe zu Wohnen auf einen Blick

Art der FörderungZuschuss
ZweckUmwandlung von Gewerbefläche zu Wohnraum
Höhe des Zuschusses30 % der förderfähigen Maßnahmen, maximal 30.000 € je Wohneinheit
Antragstellungdirekt bei der KfW
VoraussetzungenBauanzeige für das Gebäude liegt mindestens 5 Jahre zurück, mindestens eine neue Wohneinheit entsteht, Einbindung von Energie-Effizienz-Experten
Antragsteller Privatpersonen, Unternehmen, WEG, Kommunen
Energieanforderung mindestens EH 85 EE bzw. EH Denkmal EE
Nutzungmindestens 10 Jahre nach Umbau Nutzung zu Wohnzwecken
Tabelle: Überblich KfW-Programm 266 Gewerbe zu Wohnen

Wie hoch ist der Zuschuss Gewerbe zu Wohnen?

Der Zuschuss beträgt maximal 30.000 € je Wohneinheit. Es werden demnach maximal 30 % von maximal 100.000 € der förderfähigen Kosten je Wohneinheit bezuschusst. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. 

Anhand eines Rechenbeispiels wollen wir Ihnen zeigen, wie hoch der Zuschuss je nach Investitionssumme ist.

Förderfähige KostenMax. Zuschuss
40.000 €12.000 €
60.000 €18.000 €
80.000 €24.000 €
100.000 €30.000 €
Tabelle: Rechenbeispiel zum KfW-Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen

Beispiel 

Sie bauen ein ehemaliges Büro in 2 Wohnungen um. 

  • Wohnung 1: 95.000 € Kosten  

  • Wohnung 2: 100.000 € Kosten  

Sie erhalten: 

  • 28.500 € Zuschuss für Wohnung 1  

  • 30.000 € Zuschuss für Wohnung 2  

Gesamtförderung: 58.500 €  

Für wen eignet sich die Förderung “Gewerbe zu Wohnen”?

Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle, die aus bestehenden Nichtwohnflächen neuen Wohnraum schaffen möchten. Besonders geeignet ist das Programm für all diejenigen, die bereits eine Gewerbeimmobilie besitzen. Dazu gehören ausdrücklich auch Privatpersonen. Gefördert werden beheizte Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. 

Typische Beispiele sind: 

  • ehemalige Arztpraxis  

  • leerstehendes Büro  

  • Ladenlokal  

  • ehemalige Bankfiliale  

  • Werkstatt  

  • Gewerbeeinheit innerhalb eines Wohn- und Geschäftshauses  

  • frühere Kanzlei  

  • Ehemalige Lagerfläche über einem Supermarkt 

  • Teile größerer Bürogebäude  

Gerade in innerstädtischen Lagen kann die Umwandlung von Gewerbeflächen wirtschaftlich attraktiver sein als ein Neubau. Gleichzeitig bleibt bestehende Bausubstanz erhalten und zusätzliche Flächenversiegelung wird vermieden. Auch wenn nur ein Teil des Gebäudes umgebaut wird, ist eine Förderung möglich. Es muss also nicht das komplette Gebäude zu Wohnungen umgebaut werden. Entscheidend ist, dass mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.  

Welche förderfähigen Maßnahmen unterstützt KfW 266 "Gewerbe zu Wohnen”?

Das Programm Gewerbe zu Wohnen fördert Maßnahmen, mit denen ungenutzte Gewerbeflächen zu Wohnraum umgebaut werden. Was gefördert wird und was nicht, zeigt die Auflistung 

Was gefördert wird 

  • Umbau von Gebäudeteilen zu Wohnzwecken 

  • Kosten für Fachplanung- und Baubegleitung 

Was nicht gefördert wird 

  • Grundstückskosten 

  • Kosten für den Kauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils 

  • Erweiterungen von bereits zum Wohnen genutzte Flächen 

  • Anbauten oder Aufstockungen 

  • Notarkosten  

  • Grunderwerbsteuer  

  • Maklerkosten  

  • Finanzierungskosten  

  • sämtliche Kosten der energetischen Sanierung  

  • bereits vor Antragstellung entstandene Fachplanungskosten. 

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Welche Voraussetzungen gelten beim Programm Gewerbe zu Wohnen?

Damit der Zuschuss bewilligt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören: 

  • Es muss eine neue Wohneinheit entstehen 
  • Wohngebäude entspricht Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz 
  • 10 Jahre Nutzungen zu Wohnzwecken   
  • Umsetzung von Fachunternehmen  

Außerdem muss die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens unabhängig von der Förderung geprüft werden. Die KfW ersetzt keine Baugenehmigung. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.  

Eine Wohneinheit muss dauerhaftes Wohnen ermöglichen. Folgendes sollte also vorhanden sein:

  • eigener abschließbarer Zugang  

  • Wohnräume  

  • Küche oder Kochnische  

  • Badezimmer  

  • WC  

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, zählt die neu geschaffene Fläche als förderfähige Wohneinheit.  

Welche energetischen Anforderungen gelten bei KfW 266?

Nach Abschluss der Arbeiten muss grundsätzlich mindestens der Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) erreicht werden. Bei denkmalgeschützten oder besonders erhaltenswerten Gebäuden genügt der Standard EH Denkmal EE. 

Warum werden energetische Kosten trotzdem nicht bezuschusst?

Das Programm verlangt zwar das Erreichen eines energetischen Standards. Gefördert werden jedoch nicht die Kosten der energetischen Sanierung selbst. Bezuschusst werden ausschließlich die Umbaukosten zur Schaffung neuen Wohnraums. Die energetischen Maßnahmen können gegebenenfalls über andere Förderprogramme finanziert werden. Genau deshalb erlaubt die KfW unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sofern dieselben Kosten nicht doppelt angesetzt werden. 

Welche Kosten werden beim Programm Gewerbe zu Wohnen gefördert?

Bezuschusst werden grundsätzlich alle Kosten, die unmittelbar mit der Umwandlung der Nichtwohnfläche zu Wohnraum zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Rückbau vorhandener Einbauten  

  • Abbruch- und Entsorgungsarbeiten  

  • notwendige Instandsetzungen  

  • Änderungen des Grundrisses  

  • neue Innenwände  

  • Estrich und Fußböden  

  • Trockenbauarbeiten  

  • neue Türen  

  • Treppenhäuser  

  • Flure  

  • Aufzüge  

  • erstmalige Wohnungszugänge  

  • Elektroinstallation  

  • Wasser- und Abwasserleitungen  

  • Lüftungsanlagen  

  • Balkone  

  • Dachterrassen  

  • Außentreppen  

  • Fahrradstellplätze  

  • Stellplätze  

  • Ladeinfrastruktur  

  • Feuerwehrzufahrten  

  • notwendige Außenanlagen  

  • Fachplanung  

  • Baubegleitung.  

Darüber hinaus wird neben den eigentlichen Bauarbeiten auch die Fachplanung gefördert:  

  • Architektinnen und Architekten,  

  • Fachplaner,  

  • Baubegleitung  

Nicht förderfähig sind allerdings Planungsleistungen, die bereits vor der Antragstellung beauftragt und abgerechnet wurden.

Wie beantrage ich den KfW-Zuschuss 266?

Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt und nicht über eine Bank. 

Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge: 

  1. Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Noch bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Diese Person erstellt die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Darin wird bestätigt, dass Ihr Vorhaben die energetischen Mindestanforderungen erfüllen kann.  

  2. Antrag bei der KfW stellen

    Der Antrag wird anschließend direkt über das KfW-Antragsformular eingereicht. 

    Zusätzlich sind verschiedene Unterlagen erforderlich, unter anderem: 

    • Bestätigung zum Antrag  

    • Beiblatt zur BzA  

    • weitere Nachweise abhängig vom Antragsteller 

  3. Erst nach der Zusage beginnen

    Beginnen Sie die Bauarbeiten erst, nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben. 

    Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss eines Bauvertrags oder Werkvertrags. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher erfolgen.  

  4. Umbau durchführen

    Während der Bauphase sollten sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahrt werden. Die KfW kann diese später stichprobenartig anfordern. Außerdem müssen alle Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt werden.  

  5. Nachweise einreichen

    Nach Abschluss des Umbaus reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der KfW ein. 

    Zusätzlich bestätigt die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte mit der sogenannten Bestätigung nach Durchführung (BnD), dass das geplante energetische Niveau erreicht wurde. Erst nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus. 

Welche Unterlagen sollte ich für später aufbewahren?

Da die KfW Unterlagen bis zu 10 Jahre nach der Auszahlung anfordern kann, sollten Sie diese Dokumente aufbewahren:

  • Baugenehmigung  

  • Genehmigung der Nutzungsänderung  

  • Brandschutznachweise  

  • Statik  

  • Energieberechnungen  

  • Rechnungen  

  • Kontoauszüge  

  • Zahlungsnachweise  

  • Unterlagen der Energieeffizienz-Expertin oder des Energieeffizienz-Experten 

Bewahren Sie diese Unterlager daher stets griffbereit auf.

Tipp von Dr. Klein

Legen Sie bereits zu Beginn des Projekts einen digitalen Projektordner an. 

Darin sollten Sie sämtliche Genehmigungen, Rechnungen, Verträge und Nachweise zentral speichern. Das erleichtert nicht nur die spätere Nachweisführung gegenüber der KfW, sondern hilft auch bei Gewährleistungsfragen oder einem späteren Verkauf der Immobilie. 

Wie kann ich KfW 266 mit anderen Förderungen kombinieren?

Gerade bei größeren Umbauprojekten entstehen meist 2 unterschiedliche Kostenblöcke: 

  1. Kosten für den eigentlichen Umbau zur Wohnung  

  2. Kosten für die energetische Modernisierung  

Wer beide Bereiche sauber trennt, kann verschiedene Fördermöglichkeiten optimal miteinander verbinden. 

Praxisbeispiel 

Eine ehemalige Arztpraxis wird in 2 Wohnungen umgebaut. 

Die Grundrissänderung, neue Sanitärinstallationen und der Innenausbau werden über das Programm 266 bezuschusst. 

Die Dämmung der Gebäudehülle und der Austausch der Heizungsanlage können über das KfW-Programm 261  gefördert werden. 

Dadurch lässt sich die Gesamtförderung häufig deutlich erhöhen und gleichzeitig Kosten sparen durch die Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigen Kredit. 

KfW 266: Warum ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?

Eine Energie-Effizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten (EEE) einzubinden, ist beim KfW-Programm 266 Gewerbe zu Wohnen verpflichtend. Bereits vor Antragstellung bestätigt eine Expertin oder ein Experte aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste, dass das geplante Gebäude die Fördervoraussetzungen erreichen kann. Mit der “Bestätigung zum Antrag” (BzA) weisen Sie die angestrebte Energie-Effizienz-Klasse nach und bestätigen die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.  

Nach Abschluss der Arbeiten wird außerdem bestätigt, dass das geplante energetische Niveau tatsächlich erreicht wurde. Die “Bestätigung nach Duchführung” (BnD) dient als Nachweis und ist Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses.  

Was sind typische Fehler bei der Antragsstellung?

Folgende Punkte gehören zu den typischen Fehlern bei der Antragsstellung:

Vorteile und Nachteile des KfW 266-Programms

Vorteile
  • Zuschuss statt Kredit, keine Rückzahlung
  • Bis zu 30.000 € pro Wohneinheit
  • Auch Privatpersonen und Selbstnutzer antragsberechtigt
  • Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich
  • Nutzung vorhandener Gebäude spart Ressourcen
Nachteile
  • Energetische Anforderungen sind anspruchsvoll
  • Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experte verpflichtend
  • Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden
  • Energetische Sanierung selbst ist nicht Bestandteil der Förderung
  • 10-jährige Wohnnutzung vorgeschrieben

FAQs zum KfW-Programm 266

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