Gewerbe zu Wohnen: KfW-Zuschuss 266 für den Umbau zu Wohnraum
Gefördert wird der Umbau von Nichtwohngebäuden oder Nichtwohnflächen zu Wohnraum.
Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.
Erhalten Sie maximal 30.000 € je neu geschaffener Wohneinheit.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW, bevor die Bauarbeiten beginnen
Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss in das Vorhaben eingebunden werden.
- Was ist das KfW-Programm 266?
- KfW 266 Gewerbe zu Wohnen auf einen Blick
- Wie hoch ist der Zuschuss Gewerbe zu Wohnen?
- Für wen eignet sich die Förderung “Gewerbe zu Wohnen”?
- Welche förderfähigen Maßnahmen unterstützt KfW 266 "Gewerbe zu Wohnen”?
- KfW-Förderfinder
- Welche Voraussetzungen gelten beim Programm Gewerbe zu Wohnen?
- Welche energetischen Anforderungen gelten bei KfW 266?
- Welche Kosten werden beim Programm Gewerbe zu Wohnen gefördert?
- Wie beantrage ich den KfW-Zuschuss 266?
- Welche Unterlagen sollte ich für später aufbewahren?
- Wie kann ich KfW 266 mit anderen Förderungen kombinieren?
- KfW 266: Warum ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
- Was sind typische Fehler bei der Antragsstellung?
- Vorteile und Nachteile des KfW 266-Programms
- Vorteile und Nachteile des KfW-Programms 266
- FAQs zum KfW-Programm 266
- Das Wichtigste in Kürze
Was ist das KfW-Programm 266?
Mit dem KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen" unterstützt die Bundesregierung den Umbau leerstehender oder nicht mehr benötigter Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Ziel ist es, vorhandene Gebäude sinnvoll weiter zu nutzen, statt neue Flächen zu versiegeln. Gleichzeitig sollen die Gebäude energetisch modernisiert und an heutige Wohnstandards angepasst werden.
Gerade in vielen Städten stehen ehemalige Büros, Ladenlokale oder Arztpraxen teilweise leer. Gleichzeitig fehlt bezahlbarer Wohnraum. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dieses Potenzial besser zu nutzen. Bauministerin Verena Hubertz erklärt den Schritt der Bundesregierung: "Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms "Gewerbe zu Wohnen" angehen."
KfW 266 Gewerbe zu Wohnen auf einen Blick
| Art der Förderung | Zuschuss |
|---|---|
| Zweck | Umwandlung von Gewerbefläche zu Wohnraum |
| Höhe des Zuschusses | 30 % der förderfähigen Maßnahmen, maximal 30.000 € je Wohneinheit |
| Antragstellung | direkt bei der KfW |
| Voraussetzungen | Bauanzeige für das Gebäude liegt mindestens 5 Jahre zurück, mindestens eine neue Wohneinheit entsteht, Einbindung von Energie-Effizienz-Experten |
| Antragsteller | Privatpersonen, Unternehmen, WEG, Kommunen |
| Energieanforderung | mindestens EH 85 EE bzw. EH Denkmal EE |
| Nutzung | mindestens 10 Jahre nach Umbau Nutzung zu Wohnzwecken |
Wie hoch ist der Zuschuss Gewerbe zu Wohnen?
Der Zuschuss beträgt maximal 30.000 € je Wohneinheit. Es werden demnach maximal 30 % von maximal 100.000 € der förderfähigen Kosten je Wohneinheit bezuschusst. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.
Anhand eines Rechenbeispiels wollen wir Ihnen zeigen, wie hoch der Zuschuss je nach Investitionssumme ist.
| Förderfähige Kosten | Max. Zuschuss |
|---|---|
| 40.000 € | 12.000 € |
| 60.000 € | 18.000 € |
| 80.000 € | 24.000 € |
| 100.000 € | 30.000 € |
Beispiel
Sie bauen ein ehemaliges Büro in 2 Wohnungen um.
Wohnung 1: 95.000 € Kosten
Wohnung 2: 100.000 € Kosten
Sie erhalten:
28.500 € Zuschuss für Wohnung 1
30.000 € Zuschuss für Wohnung 2
Gesamtförderung: 58.500 €
Für wen eignet sich die Förderung “Gewerbe zu Wohnen”?
Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle, die aus bestehenden Nichtwohnflächen neuen Wohnraum schaffen möchten. Besonders geeignet ist das Programm für all diejenigen, die bereits eine Gewerbeimmobilie besitzen. Dazu gehören ausdrücklich auch Privatpersonen. Gefördert werden beheizte Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden.
Typische Beispiele sind:
ehemalige Arztpraxis
leerstehendes Büro
Ladenlokal
ehemalige Bankfiliale
Werkstatt
Gewerbeeinheit innerhalb eines Wohn- und Geschäftshauses
frühere Kanzlei
Ehemalige Lagerfläche über einem Supermarkt
Teile größerer Bürogebäude
Gerade in innerstädtischen Lagen kann die Umwandlung von Gewerbeflächen wirtschaftlich attraktiver sein als ein Neubau. Gleichzeitig bleibt bestehende Bausubstanz erhalten und zusätzliche Flächenversiegelung wird vermieden. Auch wenn nur ein Teil des Gebäudes umgebaut wird, ist eine Förderung möglich. Es muss also nicht das komplette Gebäude zu Wohnungen umgebaut werden. Entscheidend ist, dass mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.
Welche förderfähigen Maßnahmen unterstützt KfW 266 "Gewerbe zu Wohnen”?
Das Programm Gewerbe zu Wohnen fördert Maßnahmen, mit denen ungenutzte Gewerbeflächen zu Wohnraum umgebaut werden. Was gefördert wird und was nicht, zeigt die Auflistung
Was gefördert wird
Umbau von Gebäudeteilen zu Wohnzwecken
Kosten für Fachplanung- und Baubegleitung
Was nicht gefördert wird
Grundstückskosten
Kosten für den Kauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils
Erweiterungen von bereits zum Wohnen genutzte Flächen
Anbauten oder Aufstockungen
Notarkosten
Grunderwerbsteuer
Maklerkosten
Finanzierungskosten
sämtliche Kosten der energetischen Sanierung
bereits vor Antragstellung entstandene Fachplanungskosten.
KfW-Förderfinder
Finden Sie hier die richtige KfW-Förderung
Welche Voraussetzungen gelten beim Programm Gewerbe zu Wohnen?
Damit der Zuschuss bewilligt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören:
- Es muss eine neue Wohneinheit entstehen
- Wohngebäude entspricht Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz
- 10 Jahre Nutzungen zu Wohnzwecken
- Umsetzung von Fachunternehmen
Außerdem muss die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens unabhängig von der Förderung geprüft werden. Die KfW ersetzt keine Baugenehmigung. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Eine Wohneinheit muss dauerhaftes Wohnen ermöglichen. Folgendes sollte also vorhanden sein:
eigener abschließbarer Zugang
Wohnräume
Küche oder Kochnische
Badezimmer
WC
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, zählt die neu geschaffene Fläche als förderfähige Wohneinheit.
Welche energetischen Anforderungen gelten bei KfW 266?
Nach Abschluss der Arbeiten muss grundsätzlich mindestens der Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) erreicht werden. Bei denkmalgeschützten oder besonders erhaltenswerten Gebäuden genügt der Standard EH Denkmal EE.
Warum werden energetische Kosten trotzdem nicht bezuschusst?
Das Programm verlangt zwar das Erreichen eines energetischen Standards. Gefördert werden jedoch nicht die Kosten der energetischen Sanierung selbst. Bezuschusst werden ausschließlich die Umbaukosten zur Schaffung neuen Wohnraums. Die energetischen Maßnahmen können gegebenenfalls über andere Förderprogramme finanziert werden. Genau deshalb erlaubt die KfW unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sofern dieselben Kosten nicht doppelt angesetzt werden.
Welche Kosten werden beim Programm Gewerbe zu Wohnen gefördert?
Bezuschusst werden grundsätzlich alle Kosten, die unmittelbar mit der Umwandlung der Nichtwohnfläche zu Wohnraum zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise:
Rückbau vorhandener Einbauten
Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
notwendige Instandsetzungen
Änderungen des Grundrisses
neue Innenwände
Estrich und Fußböden
Trockenbauarbeiten
neue Türen
Treppenhäuser
Flure
Aufzüge
erstmalige Wohnungszugänge
Elektroinstallation
Wasser- und Abwasserleitungen
Lüftungsanlagen
Balkone
Dachterrassen
Außentreppen
Fahrradstellplätze
Stellplätze
Ladeinfrastruktur
Feuerwehrzufahrten
notwendige Außenanlagen
Fachplanung
Baubegleitung.
Darüber hinaus wird neben den eigentlichen Bauarbeiten auch die Fachplanung gefördert:
Architektinnen und Architekten,
Fachplaner,
Baubegleitung
Nicht förderfähig sind allerdings Planungsleistungen, die bereits vor der Antragstellung beauftragt und abgerechnet wurden.
Wie beantrage ich den KfW-Zuschuss 266?
Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt und nicht über eine Bank.
Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge:
- Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten beauftragen
Noch bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Diese Person erstellt die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Darin wird bestätigt, dass Ihr Vorhaben die energetischen Mindestanforderungen erfüllen kann.
- Antrag bei der KfW stellen
Der Antrag wird anschließend direkt über das KfW-Antragsformular eingereicht.
Zusätzlich sind verschiedene Unterlagen erforderlich, unter anderem:
Bestätigung zum Antrag
Beiblatt zur BzA
weitere Nachweise abhängig vom Antragsteller
- Erst nach der Zusage beginnen
Beginnen Sie die Bauarbeiten erst, nachdem Sie die Förderzusage erhalten haben.
Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss eines Bauvertrags oder Werkvertrags. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher erfolgen.
- Umbau durchführen
Während der Bauphase sollten sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahrt werden. Die KfW kann diese später stichprobenartig anfordern. Außerdem müssen alle Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Nachweise einreichen
Nach Abschluss des Umbaus reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der KfW ein.
Zusätzlich bestätigt die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte mit der sogenannten Bestätigung nach Durchführung (BnD), dass das geplante energetische Niveau erreicht wurde. Erst nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Welche Unterlagen sollte ich für später aufbewahren?
Da die KfW Unterlagen bis zu 10 Jahre nach der Auszahlung anfordern kann, sollten Sie diese Dokumente aufbewahren:
Baugenehmigung
Genehmigung der Nutzungsänderung
Brandschutznachweise
Statik
Energieberechnungen
Rechnungen
Kontoauszüge
Zahlungsnachweise
Unterlagen der Energieeffizienz-Expertin oder des Energieeffizienz-Experten
Bewahren Sie diese Unterlager daher stets griffbereit auf.
Legen Sie bereits zu Beginn des Projekts einen digitalen Projektordner an.
Darin sollten Sie sämtliche Genehmigungen, Rechnungen, Verträge und Nachweise zentral speichern. Das erleichtert nicht nur die spätere Nachweisführung gegenüber der KfW, sondern hilft auch bei Gewährleistungsfragen oder einem späteren Verkauf der Immobilie.
Wie kann ich KfW 266 mit anderen Förderungen kombinieren?
Gerade bei größeren Umbauprojekten entstehen meist 2 unterschiedliche Kostenblöcke:
Kosten für den eigentlichen Umbau zur Wohnung
Kosten für die energetische Modernisierung
Wer beide Bereiche sauber trennt, kann verschiedene Fördermöglichkeiten optimal miteinander verbinden.
Praxisbeispiel
Eine ehemalige Arztpraxis wird in 2 Wohnungen umgebaut.
Die Grundrissänderung, neue Sanitärinstallationen und der Innenausbau werden über das Programm 266 bezuschusst.
Die Dämmung der Gebäudehülle und der Austausch der Heizungsanlage können über das KfW-Programm 261 gefördert werden.
Dadurch lässt sich die Gesamtförderung häufig deutlich erhöhen und gleichzeitig Kosten sparen durch die Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigen Kredit.
KfW 266: Warum ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
Eine Energie-Effizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten (EEE) einzubinden, ist beim KfW-Programm 266 Gewerbe zu Wohnen verpflichtend. Bereits vor Antragstellung bestätigt eine Expertin oder ein Experte aus der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste, dass das geplante Gebäude die Fördervoraussetzungen erreichen kann. Mit der “Bestätigung zum Antrag” (BzA) weisen Sie die angestrebte Energie-Effizienz-Klasse nach und bestätigen die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Nach Abschluss der Arbeiten wird außerdem bestätigt, dass das geplante energetische Niveau tatsächlich erreicht wurde. Die “Bestätigung nach Duchführung” (BnD) dient als Nachweis und ist Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses.
Was sind typische Fehler bei der Antragsstellung?
Folgende Punkte gehören zu den typischen Fehlern bei der Antragsstellung:
Zum einen soll neuer Wohnraum entstehen.
Zum anderen sollen bestehende Gebäude klimafreundlicher werden.
Die Förderung ersetzt keine Baugenehmigung. Ob eine ehemalige Gewerbeeinheit künftig als Wohnung genutzt werden darf, entscheidet ausschließlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Deshalb empfiehlt es sich, die Genehmigungsfähigkeit möglichst früh prüfen zu lassen.
Nicht jede Rechnung gehört automatisch in den Förderantrag. Insbesondere energetische Sanierungskosten müssen von den eigentlichen Umbaukosten getrennt werden. Auch Grundstücks- oder Erwerbskosten dürfen nicht angesetzt werden.
Die KfW kann Rechnungen und Zahlungsnachweise auch Jahre später anfordern. Fehlende Unterlagen können zu Problemen bei einer Prüfung führen.
Der häufigste Fehler besteht darin, bereits Handwerksleistungen zu beauftragen oder Bauverträge zu unterschreiben, bevor die Förderzusage vorliegt. Dadurch gilt das Vorhaben als begonnen und die Fördervoraussetzungen sind nicht mehr gegeben.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Programm 2 Ziele gleichzeitig.
Deshalb müssen Umbau und energetische Qualität zusammen gedacht werden. Die KfW verlangt, dass nach Abschluss der Arbeiten mindestens der Standard Effizienzhaus 85 EE erreicht wird.
Vorteile und Nachteile des KfW 266-Programms
- Zuschuss statt Kredit, keine Rückzahlung
- Bis zu 30.000 € pro Wohneinheit
- Auch Privatpersonen und Selbstnutzer antragsberechtigt
- Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich
- Nutzung vorhandener Gebäude spart Ressourcen
- Energetische Anforderungen sind anspruchsvoll
- Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experte verpflichtend
- Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden
- Energetische Sanierung selbst ist nicht Bestandteil der Förderung
- 10-jährige Wohnnutzung vorgeschrieben
FAQs zum KfW-Programm 266
Ja, das gesamte Gebäude muss nicht umgebaut werden. Auch einzelne beheizte Gebäudeteile können förderfähig sein, sofern daraus neuer Wohnraum entsteht.
Nicht zwingend. Wenn Sie den Antrag nicht selbst als Eigentümer stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss die Eigentümerin oder der Eigentümer über die Förderung informiert sein und die Einhaltung der Förderbedingungen sicherstellen.
Ja. Auch Vermietung ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall können jedoch beihilferechtliche Regelungen relevant werden.
Vor Beginn des Vorhabens. Bereits der Abschluss eines Bauvertrags kann als Vorhabenbeginn gelten. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen.
Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ja, die KfW kann Rechnungen, Zahlungsnachweise und weitere Unterlagen innerhalb von 10 Jahren nach der Förderzusage anfordern.
Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung.